Anwohner wundern sich über neue Ferienwohnungen im Candis-Viertel – Das steckt dahinter

Von Jonas Raab · 25. September 2025 um 05:00

Übernachten statt arbeiten: Eine Planänderung in den Erdgeschossen der Candis-Wohntürme im Regensburger Osten wundert die Anwohner. Wieso greift hier die Zweckentfremdungssatzung nicht?

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Tourismus boomt. 1,36 Millionen Übernachtungen zählte die Stadt Regensburg im Jahr 2024. Ferienwohnungen sind da eine lukrative Einnahmequelle. Immer, wenn sich der Planungsausschuss trifft, muss er sich mit Nutzungsänderung-Gesuchen befassen. Mal soll ein Geschäft, mal ein Büro und mal ein Yoga-Studio zum Apartment werden. Auch im Candis-Viertel weisen seit ein paar Tagen Leuchtreklamen auf 15 neue Ferienwohnungen hin. In der Nachbarschaft sorgt das auch für Fragezeichen.

Auf den gängigen Reiseplattformen lassen sich die „Design Apartments“, die sich im Erdgeschoss der achtstöckigen Neubau-Türme befinden, bereits buchen. „Als Regensburger, dem die knappe Wohnraumsituation nur zu gut bekannt ist, frage ich mich schon, wie unsere Stadtverwaltung auf die Idee kommt, so etwas zu gestatten“, will ein MZ-Leser wissen. Vor allem, ob das nicht ein Fall für die Zweckentfremdungssatzung sei, interessiert den Mann, der im Candis-Viertel wohnt und daher seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.

Neue Apartments im Regensburger Osten: Keine Zweckentfremdung

Mitte Juli 2019 trat die Zweckentfremdungssatzung, die dem Wohnraummangel entgegenwirken soll, in Kraft. Seitdem brauchen Eigentümer, die Wohnungen für andere Zwecke, zum Beispiel als Büroeinheit oder Ferienwohnung, nutzen wollen, eine Genehmigung, und dürfen sie auch nicht leerstehen lassen.

Die neuen Apartments im Candis-Viertel tangiert die Satzung nicht. „Die genannten Ferienwohnungen wurden bereits mit der Baugenehmigung als Gewerbeeinheiten genehmigt, daher liegt hier keine unerlaubte Zweckentfremdung vor“, erklärt Stadtsprecherin Katrin Butz auf Anfrage. Heißt: Es ist kein Wohnraum, der verloren geht.

Im Bebauungsplan seien „verschiedene urbane Gebiete“ festgesetzt worden. „In den Teilbereichen entlang der Straubinger Straße sowie in den Erdgeschossen der Wohntürme ist allgemeine Wohnnutzung ausgeschlossen“, erläutert Butz.

Die Zweckentfremdungssatzung soll die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindern, nicht aber Ferienapartments im Allgemeinen.

Katrin Butz, Stadtsprecherin

Ursprünglich waren Büroräume in den Erdgeschossen der drei markanten Hochhäuser, die hinter dem Ärztehaus stehen, vorgesehen. „Neubau eines Wohnturmes mit Gewerbe im Erdgeschoss“ hieß es deshalb in der ursprünglichen Baugenehmigungen von 2022.

Diesen April habe die Stadt eine Nutzungsänderung und den Umbau von Büroflächen in Beherbergungsstätten genehmigt, teilt Butz mit. „Die Zweckentfremdungssatzung soll die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindern, nicht aber Ferienapartments im Allgemeinen“, erklärt die Stadtsprecherin.

Wohnraum in Regensburg bleibt knapp

Die RMI Unternehmensgruppe schafft mit den drei achtstöckigen Wohntürmen und zwei u-förmigen Gebäuden insgesamt 250 Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik. Das hat die Stadt auch bitternötig, denn Wohnraum ist knapp.

Regensburg wird laut Mieterschutzverordnung als „Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“ gelistet. „Die Bevölkerung sowie die Mieten in Regensburg steigen seit Jahren kontinuierlich an, die Bautätigkeit ist dagegen, unter anderem auch aufgrund der schwierigen Situation bei den Fördergeldern, momentan rückläufig“, sagt dazu Regensburgs Planungs- und Baureferent Florian Plajer auf MZ-Anfrage. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen sei es schwierig, geeigneten Wohnraum zu finden.