Bürgergeld: Jobcenter-Mitarbeiter fordern häufig „Totalsanktion“

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat Mitarbeiter der Jobcenter befragt, wie sie gegen Totalverweigerer vorgehen würden. Überraschend dabei: Viele fordern, Leistungen bis zu 100 Prozent zu streichen, glauben aber auch, dass das wenig bringen wird. Der Regensburger Experte Enzo Weber hat da eine andere Idee.
Die Debatte um Bürgergeldempfänger, die die Aufnahme von Arbeit verweigern, hat an Schärfe zugenommen in den vergangenen Monaten. Dabei steht auch die Frage im Fokus, ob und wann Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger wirken. Jetzt hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine Studie veröffentlicht, die vor allem die Mitarbeiter der Jobcenter in den Fokus nimmt. Was sagen die? Mehr als 3000 Beschäftigte in den Jobcentern wurden für die Studie, die jetzt vorgestellt wurde, befragt. Dabei wollten die Forscher wissen, wie die Mitarbeiter in den Jobcentern die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Bürgergeldempfängern bewerten und welche sie sich wünschen würden.
„Höhere Kürzungen“
„Höhere maximale Kürzungen als derzeit gesetzlich vorgesehen wünschen sich rund 10 Prozent der Jobcenter-Beschäftigten, die die Möglichkeit der 100-Prozent-Kürzung auf die Wohnkosten – und nicht nur auf den Regelbedarf – ausweiten würden“, heißt es in der Studie. 23 Prozent der befragten Jobcenter-Mitarbeiter befürworten einen Wegfall von bis zu 100 Prozent der Bürgergeld-Leistungen – allerdings bei Weiterzahlung der Miete. 33 Prozent, also jeder dritte Mitarbeiter, ist der Meinung, dass die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten von bis zu 30 Prozent der Leistungen ausreichen würden. Zusammen sind allerdings mehr als die Hälfte aller Befragten in den Jobcentern der Meinung, die Leistungen sollten bis zu 99 oder sogar ganz gestrichen werden können.
Allerdings zeigt die Studie auch, dass das Einsparpotenzial durch solche Sanktionen von den Beschäftigten eher skeptisch eingeschätzt wird. Seit vergangenem Jahr ist es möglich, für sogenannte Totalverweigerer auch eine Totalsanktion von 100 Prozent der Regelleistung zu verhängen – Miete und Krankenversicherung werden weiter gezahlt. Der Regensburger Wissenschaftler und IAB-Experte Enzo Weber sagte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass Sanktionen auf dem Arbeitsmarkt durchaus Wirkung zeigen können. Sie hätten insbesondere einen präventiven Charakter, „denn sie beeinflussen Verhalten schon im Vorhinein, damit es erst gar nicht zu einer Sanktion kommt“. Durch diese vorbeugende Wirkung könne die Anzahl der Jobaufnahmen steigen, erklärt Weber.
Falsche Jobanreize?
Allerdings warnt er auch vor den Schattenseiten zu strenger Sanktionen. „Starker Druck führt aber auch dazu, dass Jobs mit wenig Perspektive und niedrigen Löhnen aufgenommen werden und dass Vertrauen verloren geht“, so Weber. Er macht deutlich, dass Sanktionen nicht nur ein Instrument zur Durchsetzung von Pflichten seien, sondern auch negative Konsequenzen mit sich bringen könnten. Diese Nachteile resultieren daraus, dass zu harte Sanktionen unter verfassungsrechtlichen Einschränkungen stehen, was ihre Umsetzung „aufwendig und unpraktikabel“ mache. Weber plädiert deshalb für eine Vereinfachung des Systems. Er schlägt vor, einheitliche Leistungsminderungen von 30 Prozent einzuführen und diese Sanktionen eher zu verlängern, anstatt sie zu verschärfen.
„Auch sollten individuelle Betreuungsmöglichkeiten verbessert werden, denn so kann Verbindlichkeit positiv statt nur über formalen Druck erzeugt werden“, betont Weber. Damit werde eine Brücke zwischen klaren Regeln und menschlichen Faktoren geschlagen, die laut Weber im Umgang mit Leistungsempfängern essenziell sei.
Übrigens gaben die Befragten in den Jobcentern an, dass 26 Prozent der letzten Zahlungseinstellungen wegen Nichterreichbarkeit der Bürgergeldempfänger verhängt wurden, heißt es in der Studie.