Schwandorf lehnt PV-Anlage an der Bellstraße zum zweiten Mal ab

Die Stadt Schwandorf will die freien Flächen entlang der Bellstraße für herkömmliche Betriebe sichern. Dafür wurden in den vergangen Monaten die Weichen gestellt. Ein Solarparkbetreiber ließ dennoch nicht locker und schaltete seinen Anwalt ein. Nun musste sich der Planungs- und Umweltausschuss damit beschäftigen.
Wie berichtet, will die Solarpark Bellstraße GbR im Schwandorfer Industrie- und Gewerbegebiet an der Bellstraße eine Freiflächen-PV-Anlage errichten – und zwar auf dem Areal gegenüber der Firma Benteler. Schwandorfs OB Andreas Feller verteidigte das Vorhaben und sicherte seine Unterstützung zu. Die Stadträte sahen das allerdings anders. 3. Bürgermeisterin Marion Juniec-Möller (Grüne) beispielsweise sprach bei einer Sitzung im Frühjahr 2024 angesichts der wenigen noch freien Gewerbeflächen in Schwandorf von „Ressourcenverschwendung“.
Die CSU-Fraktion stellte sodann an den OB den Antrag, dass der Bebauungsplan für die Bellstraße überarbeitet werden sollte – und zwar dahingehend, dass „(gewerbliche Freiflächen-) Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie im Geltungsbereich nicht zulässig sind“. Außerdem solle „eine entsprechende Veränderungssperre“ erlassen werden, um zu gewährleisten, dass in der Zwischenzeit keine Bauten entstehen, die dem künftigen Bebauungsplan widersprechen.
Der Planungs- und Umweltausschuss gab für den Vorstoß im März 2024 grünes Licht. Der Bebauungsplan wurde entsprechend überarbeitet, eine Veränderungssperre wurde erlassen. Beides war nun auch wieder am Donnerstag in der jüngsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses Thema.
Zunächst ging es nochmals um die Änderung des Bebauungsplans. Die Träger öffentlicher Belange wurden zwischenzeitlich gehört und kleinere Anpassungen eingearbeitet. Das Gremium beschloss den vorliegenden Entwurf zur „Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 Bellstraße“ einstimmig. Damit bleiben Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Geltungsbereich des Bebauungsplans tabu. Eine Ausnahme stellen Anlagen dar, die auf Dächern installiert oder in Gebäude integriert werden.
Dann ging es nochmals um die beschlossene Veränderungssperre. Wie den Sitzungsunterlagen zu entnehmen war, hatte die Solarpark Bellstraße GbR nicht locker gelassen und einen Anwalt eingeschaltet. Über diesen beantragte die Gesellschaft im August dieses Jahres eine Ausnahmeregelung von der Sperre.
Die Verwaltung schlug allerdings vor, diesen Wunsch abzulehnen. Eine Ausnahme könne nur zugelassen werden, wenn „keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen“. Das sei hier nicht der Fall.
Die Ausschussmitglieder sahen das genauso und stimmten der Ausnahme nicht zu. Damit muss die Solarpark Bellstraße GbR ihren Plan von einer Freiflächenphotovoltaikanlage gegenüber der Firma Benteler wohl nun endgültig begraben.