Neue Regelung für Spielplätze: Nittenauer Stadträte beschließen Satzung

Rekordverdächtig kurz war die Sitzung des Nittenauer Stadtrats am Dienstagabend: Nach nur 25 Minuten ging der öffentliche Teil zu Ende. Einen konkreten Beschluss gab es trotzdem: Eine neu Satzung regelt ab Oktober die Frage, wie künftig bei Wohnbauprojekten Spielplätze gestaltet werden müssen.
Eigentlich hat die Stadt Nittenau bereits eine Spielplatzsatzung. Warum sie ausgerechnet jetzt eine neue braucht, erläuterte Bürgermeister Benjamin Boml (FW) den Räten und Zuhörern. Der bayerische Landtag habe im Dezember 2024 zwei Modernisierungsgesetze erlassen, die die Bayerische Bauordnung und das gemeindliche Satzungsrecht beträfen. „Es gibt keine allgemeine Spielplatzpflicht mehr, außer wenn die Gemeinde dies ausdrücklich durch Satzung anordnet“, sagte der Rathauschef.
Beschluss der Nittenauer Stadträte fiel einstimmig
Für die Stadt Nittenau ergebe sich dadurch Handlungsbedarf, denn die aktuell noch gültige Spielplatzsatzung trete automatisch am 30. September außer Kraft. Ohne Diskussion stimmten die Räte dafür, eine neue Spielplatzsatzung zu erlassen. Diese orientiert sich laut Boml an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.
Doch was ist überhaupt in einer solchen Satzung konkret geregelt? In der neuen Version ist nachzulesen, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mindestens fünf Wohnungen ein Spielplatz erstellt werden muss. Je 25 Quadratmeter Wohnfläche müssen Bauherren künftig 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachweisen, jedoch mindestens 50 Quadratmeter. Darüber hinaus muss der Spielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet und ausgestattet sein.
Kinder sollen in Nittenau ungefährdet spielen
Auch zur Positionierung gibt es in der Satzung Hinweise. „Der Spielplatz soll möglichst verkehrsabgewandt in sonniger, windgeschützter Lage angelegt werden“, heißt es. Darüber hinaus müsse er „gegen Anlagen, von denen Gefahren oder Störungen ausgehen, so abgeschirmt werden, dass die Kinder ungefährdet spielen können“.
Gefordert werden pro 50 Quadratmeter Wohnfläche außerdem mindestens vier Quadratmeter Spielsand, ein ortsfestes Spielgerät, eine ortsfeste Sitzgelegenheit sowie ausreichend Schatten spendende Elemente. Als Ablösesumme sind in der neuen Satzung 500 Euro pro Quadratmeter Spielplatzfläche festgehalten.
Jahresrechnung wurde stichprobenartig geprüft
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Stadt Nittenau. Wie Florian Loibl (SPD), Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte, habe der Ausschuss am 5. August zwei Stunden lang getagt und stichprobenartig Buchungen geprüft. Insgesamt seien dem Ausschuss 12 814 Buchungen vorgelegen. Davon habe man 609 als gesehen und 399 als geprüft markiert. Dabei gab es lediglich fünf Beanstandungen, die man aber bereits allesamt habe klären können, so Loibl.
Auch eine ganze Reihe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 29. Juli wurden bekannt gegeben. Der Auftrag für Kanalreinigung und -inspektion für das Jahr 2025 geht für knapp 102 000 Euro an die Firma Lober aus Neunburg.
Geld für Kinderhaus genehmigt
Außerdem hat der Stadtrat einem Antrag auf Mitfinanzierung einer Zusatzkraft für das Kinderhaus St. Paulus, einer Integrativen Tageseinrichtung in Reichenbach, zugestimmt. Dieses Kinderhaus werde auch von Nittenauer Kindern besucht, so Boml.
Mit der Einrichtung und Betreuung des neuen Taubenschlags an der Regentalhalle wurde die Firma Garten- und Landschaftsbaufirma Stangl aus Nittenau beauftragt. Darüber hinaus hat der Stadtrat Bürgermeister Boml ermächtigt, Aufträge für die turnusmäßige Ersatzbeschaffung von Feuerwehreinsatzkleidung zu vergeben, und zwar bis zu einem Auftragswert von 50 000 Euro brutto jährlich.