Schulstadl in Neukirchen-Balbini steht jetzt unter Denkmalschutz

Das Landesamt für Denkmalpflege hat den ehemaligen Schulstadl in Neukirchen-Balbini unter Denkmalschutz gestellt. Dies teilte Bürgermeister Markus Dauch (Bürgerliste) dem Gemeinderat in der Sitzung am Montag mit. Auf Initiative des Ortsheimatpflegers hat das Landesamt am 14. Juni 2023 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes bei einem Ortstermin geprüft.
Zuvor hatte die Kirchenverwaltung im April 2023 bei der Gemeinde angefragt, ob man den alten Schulstadl abreißen könne, um an seiner Stelle Urnen-Erdgräber zu errichten. Das Gebäude befindet sich, wie auch das Rathaus/Altes Schulhaus, zu gleichen Teilen im Besitz der Marktgemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung. Der Stadl steht hinter der Pfarrkirche in der Ecke des Kirchenareals, aber außerhalb des bestehenden Friedhofs. Errichtet wurde der Stadl zeitgleich mit dem neuen Schulhaus. Dabei wurden teilweise Bruchsteinmauern des Vorgängerbaus verwendet, der bereit um das Jahr 1800 belegt ist.
In der abschließenden denkmalfachlichen Bewertung heißt es: „Als Zeugnis für den landwirtschaftlichen Betrieb der Bildungseinrichtung, die spätere Umnutzung für das Bestattungswesen und den Wirtschaftsbetrieb der Kirchengemeinde sowie als integraler Bestandteil des räumlich geschlossenen Kirchen- und einstigen Schulareals aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kommt dem historisch gut überlieferten Bau wesentliche geschichtliche Bedeutung zu. Das Nebengebäude wird daher als Anlagenteil des ehemaligen Schulhauses in die Denkmalliste nachgetragen.“
Zuvor hatte das Gremium nur eine kurze Tagesordnung zu bewältigen. Im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Windkraft fand am 22. Juli eine Planungsausschusssitzung statt. Im zweiten Anhörungsverfahren sind einige Anregungen und Bedenken eingegangen, wie der Bürgermeister erklärte. Nach der Behandlung dieser Punkte wurden die Änderungen des Regionalplanentwurfs vorgestellt. Demnach sei die Fläche des Windvorranggebietes SAD 01, östlich von Egelsried, von 49 auf 20 Hektar reduziert worden.
Maßgeblich dafür waren mögliche Beeinträchtigungen des Richtfunks und Probleme für den militärischen Flugverkehr. Auch das Windvorranggebiet SAD 15, östlich von Alletsried, erfuhr eine Verkleinerung von 90 auf 78 Hektar. Hier wurde zudem die lokal bedeutsame ABSP-Fläche (Arten- und Biotopschutz-Programm) im südlichen Bereich berücksichtigt. Die geplante Windkraftanlage bei Alletsried sei davon allerdings nicht betroffen. Der Gemeinderat erhob keine Einwände.
Zwei Bauanträgen erteilte das Gremium sein Einvernehmen. Simon und Josef Maier aus Egelsried planen dort den Neubau eines Kälberstalls. Daniel Hauser aus Kitzenried beantragte den Umbau einer Schweinestallung ohne Bestandsaufstockung mit Mast in eine höhere Haltungsform für mehr Tierwohl.
Keine Einwände hatten die Ratsmitglieder gegen die 31. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Blechhammer Forst“ durch die Gemeinde Bodenwöhr.
Bürgermeister Dauch gab außerdem Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. Juli bekannt: Das Gremium habe von der Kostenberechnung und den voraussichtlichen Förderungen für den Neubau der Kinderkrippe Kenntnis. Trotz des hohen Eigenanteils werde das Projekt realisiert. Der Markt habe das Ingenieurbüro Brandl und Preischl mit der Schadensklassifizierung der Kanäle beauftragt. Diese waren 2024/2025 von der Firma Hänsch-Becatec befahren worden.