Crash beim Einparken in Neumarkt: 74-Jähriger drohte junger Frau Prügel an

Von Peter Romir · 23. September 2025 um 15:00

Weil er einer jungen Frau Schläge angedroht hatte, fand sich ein 74-Jähriger auf der Anklagebank des Neumarkter Amtsgerichts wieder. Er selbst hielt sich für unschuldig: „Das hätte in diesem Fall jeder gemacht“, behauptete er. Der Richter sah das allerdings ganz anders.

Die Frau schilderte den Vorfall im April so: Auf ihrem Weg zur Arbeit bemerkte sie, wie ein Auto beim Einparken im Lährer Weg das Fahrzeug dahinter rammte: „Es bewegte sich ein ganzes Stück und der Anhänger am Rückspiegel des geschubsten Fahrzeugs wackelte“, erinnert sich die 20-Jährige.

Da der Verursacher des Crashs keine Anstalten machte, sich um den Schaden zu kümmern, sprach sie ihn darauf an: „Vielleicht hatte er es nur nicht bemerkt“, sagt sie. „Mich hätte es auch gefreut, wenn mich jemand in so einem Fall darauf hingewiesen hätte.“

Doch der Mann habe gleich aggressiv reagiert, ihr „Versicherungsbetrug“ vorgeworfen und mehrfach Schläge angedroht. Vor Gericht gab er das auch unumwunden zu. Aus seiner Sicht habe die Frau gelogen: „Ich habe lauter Piepser und Kameras im Auto, da kann ich gar niemanden anrempeln.“

Neumarkter Richter: Prügel androhen ist eine Straftat

Deshalb sei die Androhung von Schlägen an die Frau für ihn völlig normal und in Ordnung. Schließlich habe sie ihn zu Unrecht beschuldigt. Aus diesem Grund habe er auch Einspruch gegen die von der Staatsanwaltschaft verhängte Geldbuße eingelegt. Da war selbst Richter Marcel Dumke kurz baff: „Anderen Menschen Prügel anzudrohen ist in Deutschland seit über hundert Jahren eine Straftat. Egal ob sie das Auto angefahren haben oder nicht!“

Erschwerend kam für den Angeklagten noch hinzu, dass es nicht sein erstes Verkehrsdelikt war: Zu schnelles Fahren und riskantes Überholen standen ebenso in einer Akte, wie ein Vorfall, bei dem er mit einem harten Gegenstand auf ein Kraftfahrzeug eingeschlagen hatte. „Ich habe den Eindruck, dass Sie mit den Regeln des Straßenverkehrs auf Kriegsfuß stehen“, fasste Richter Dumke zusammen.

Auch für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Der Mann hatte körperliche Gewalt angedroht und vor Gericht keinerlei Einsicht oder Reue gezeigt. Zudem sei er nicht fähig, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb zusätzlich zur Geldstrafe auch ein Fahrverbot von drei Monaten.

Richter Dumke ging auf ganzer Linie mit und verurteilte den Mann zu 3600 Euro Geldbuße und drei Monaten ohne Führerschein.

Der Mann kündigte an, dass er das Geld nicht zahlen werde, da seine Rente zu klein sei. Das Fahrverbot sei dagegen in Ordnung: „Das macht mir nichts. Das habe ich schon mal gehabt.“ Er verließ den Gerichtssaal mit knurrigen Bemerkungen gegen die deutsche Justiz und das „Luder“, das ihm das eingebrockt habe.