Traum-Ehe endete im Horror: Mann in Neumarkt wegen Vergewaltigung verurteilt

Von Wolfgang Endlein · 5. September 2025 um 17:00

Wenn eine Liebe platzt, wird es oft emotional. „Sie hätten sich dennoch im Griff haben müssen“, sagte Richter Benedikt Niedermayer zu einem 43-Jährigen, den das Neumarkter Amtsgericht der Vergewaltigung schuldig sprach. Es gab aber auch Punkte, die sich mildernd auswirkten.

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Der 43-Jährige hatte in der ersten Verhandlung am Mittwoch eingeräumt, seine Ehefrau vergewaltigt zu haben. Die einstige Traum-Ehe mit zwei Kindern und eigenem Haus war zuletzt in der Krise. Es kam zu immer mehr Streitigkeiten und einer Affäre der Frau. In einer Gemengelage wachsender Frustration und Wut kam es an einem Abend im gemeinsamen Bett zum gewaltsamen Übergriff. Letztlich scheiterte eine vaginale Vergewaltigung, der Straftatbestand war aber dennoch erfüllt.

Nachdem die Verhandlung am Freitag wegen der Sensibilität des Themas mehrfach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, fällten Richter Niedermayer und die beiden Schöffen das Urteil: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Verurteilter Vergewaltiger muss Psychotherapie machen

Mit inbegriffen in die Bewährung ist die Auflage für den 43-Jährigen, eine ambulante Psychotherapie zu machen. „Aggressionspotenzial ist bei Ihnen vorhanden“, sagte Niedermayer zu dem Mann und verdeutlichte die Sinnhaftigkeit einer Therapie: „Sie werden mit Ihrer Frau wegen der gemeinsamen Kinder immer wieder zu tun haben.“ Das hat der 43-Jährige offenbar selbst erkannt. Sein Verteidiger erklärte bereits vorher, dass sein Mandant zu einer Therapie bereit sei.

Es war einer von mehreren Punkten, die sich strafmildernd auswirkten – trotz der Schwere der Tat. Der Mann hatte sich selbst bei der Polizei angezeigt. „Ohne das hätte es wohl nie ein Verfahren gegeben“, sagte der Richter. Das Opfer hatte keine Anzeige machen wollen. Im Prozess sei der Mann von Anfang an geständig und kooperativ gewesen. Dadurch habe er der Frau eine noch genauere Befragung der Details erspart. Bei seiner Ehefrau habe sich der Angeklagte entschuldigt, berichtete Niedermayer. Mit der Summe von 5000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zeigte sich der Richter sehr einverstanden. „Sie haben das Geld 30 Minuten nach dem Ende der Verhandlung am Mittwoch überwiesen gehabt.“

Urteil des Amtsgerichts Neumarkt ist rechtskräftig

Die Ehefrau habe nach eigener Aussage den Übergriff gut verkraftet, berichtete Niedermayer aus deren Befragung, die am Mittwoch nicht öffentlich stattgefunden hatte.

Das alles führte dazu, dass das Gericht eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens verhängte. Das Urteil ist rechtskräftig.