Vergewaltigung im Ehebett: 43-jähriger Neumarkter vor Gericht

Von Katrin Böhm · 3. September 2025 um 19:00

Um die Ehe eines Paares aus dem Landkreis Neumarkt war es nicht mehr zum Besten bestellt, die Beziehung ging immer weiter auseinander, dann kam auch noch eine Affäre der Ehefrau ins Spiel – an einem Abend eskalierte die Situation schließlich völlig: Der 43-jährige Ehemann vergewaltigte seine Frau im gemeinsamen Bett im Schlafzimmer. Schockiert von der eigenen Tat zeigte er sich Wochen später selbst an.

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Eigentlich, so schilderte es der Pflichtverteidiger des Mannes beim Prozess vor dem Neumarkter Amtsgericht, habe es sich ursprünglich um eine Bilderbuchfamilie gehandelt, um die große Liebe, das Paar kannte sich bereits seit der Schulzeit. Zwei Wunschkinder kamen zur Welt, man baute gemeinsam ein Haus. Irgendwann aber kippte die Beziehung, es kam zu immer mehr Streitigkeiten.

Ehefrau erstattete keine Anzeige

Auch an jenem verhängnisvollen Abend irgendwann zwischen April und Juli 2023, genauer ließ sich das Datum nicht mehr eingrenzen. Das Paar lag im Bett, die Frau wollte ihre Ruhe, der Mann aber zog sie mit Gewalt an sich, es fiel ein Kommentar, was mit dem Liebhaber möglich sei, müsse auch mit ihm möglich sein. Letztlich scheiterte eine vaginale Vergewaltigung, der Straftatbestand war aber dennoch erfüllt.

Die Frau selbst erstattete damals keine Anzeige, doch als Wochen später wieder ein Streit aufkam und dabei auch jener Abend thematisiert wurde, zeigte sich der Ehemann erst selbst bei der Polizei in Neumarkt an und wies sich danach ebenfalls selber ins Bezirkskrankenhaus nach Regensburg ein.

„Ich habe mich geschämt“, erklärte der Angeklagte. Außerdem habe er reinen Tisch machen und im Umgang miteinander noch retten wollen, was zu retten war. Nach einem Aufenthalt von zwei bis drei Wochen im Bezirkskrankenhaus sei er in sein geregeltes Leben zurückgekehrt und habe seine Arbeit wieder normal aufgenommen. Kurz vor der Tat war der 43-Jährige schon einmal im Bezirkskrankenhaus aufgeschlagen: Er habe sich beraten lassen und einfach mit jemandem reden wollen, sagte er – die Affäre seiner Frau habe ihm zugesetzt und er habe einfach mit jemandem reden wollen, der Verständnis für ihn habe. Er habe dann auch mit einer Ärztin gesprochen, sei danach wieder nach Hause gefahren.

Verdacht auf Schizophrenie

Auch schon vor gut zehn Jahren war der Angeklagte in psychologischer beziehungsweise psychiatrischer Behandlung – damals war eine Verdachtsdiagnose auf Schizophrenie gestellt worden. Seither habe es aber keine Auffälligkeiten mehr gegeben.

Die Ehe war nach der Vergewaltigung vollends gescheitert, das Paar ist in tiefen Konflikten verwurzelt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich – der Mann wollte 5000 Euro zahlen – kam nicht zustande, weil die Ehefrau nach Aussage des Rechtsanwalts diesen ebenso wenig akzeptiert habe wie eine Entschuldigung.

Die Ehefrau wurde aufgrund der Schilderung eines sehr persönlichen Lebensbereichs unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört, auch die Aufzeichnung der polizeilichen Vernehmung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.