Amtsgericht Neumarkt: Kann eine verstecke Kamera eine Diebin überführen?

Von Peter Romir · 26. August 2025 um 19:00

Stahl eine Pflegedienstmitarbeiterin regelmäßig Geld aus der Wohnung einer von ihr betreuten Frau? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Neumarkt beschäftigen.

Die Beschuldigte ist Ende 30 und arbeitet für einen Pflegedienst. Mehrmals die Woche kam sie in die Wohnung einer Frau im Landkreis Neumarkt, um dieser im Haushalt zu helfen. Sie hatte sogar einen eigenen Schlüssel zu der Wohnung, da sich über die Monate ein vertrautes Verhältnis entwickelt hatte.

Doch irgendwann beschlich die ältere Frau ein Verdacht: Sie hatte Gegenstände aus einer Erbschaft verkauft und das so erworbene Geld in Umschlägen in ihrer Wohnung aufbewahrt. Insgesamt 2500 Euro. „Dann stellte ich fest, dass dieses Bargeld nach und nach weniger wurde“, schrieb die Frau, die nicht persönlich an der Verhandlung teilnahm, dem Gericht. Ihr Verdacht fiel auf die Pflegedienstmitarbeiterin. Sie hätte ihr manchmal fünf Euro Trinkgeld gegeben, deswegen wisse sie, wo das Geld aufbewahrt sei.

Neumarkter stellen Falle für Diebin

Deshalb beschlossen die Frau und ihr Sohn, der Helferin eine Falle zu stellen: Sie installierten eine verstecke Kamera im Schrank und platzierten einen Umschlag mit 30 Euro am üblichen Platz in der Küchenschublade.

Als die Helferin das nächste Mal kam, sagte die Frau ihr, dass sie am Nachmittag auf einen Termin müsse. Sie ließ sich von ihrem Sohn abholen – und als sie nach ein paar Stunden zurückkam, waren die 30 Euro tatsächlich verschwunden. Das Video, das die versteckte Kamera aufgenommen hatte, legte sie nun dem Gericht vor: Darauf sieht man eine schwarze Gestalt, welche die Wohnung betritt, zielgerichtet auf die Schublade zugeht und dort herumwühlt. Anschließend durchsucht sie noch gründlich den Rest der Wohnung. Was die Diebin aber nicht bemerkte, war die Kamera: Mehrmals läuft sie genau darauf zu, so dass ihr unmaskiertes Gesicht deutlich zu erkennen ist.

Angesichts dieser Beweise gibt die Helferin den Diebstahl zu, will aber keine weiteren Angaben machen, ob sie noch öfter etwas entwendet hat. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Strafe in Höhe von 5400 Euro – doch Richter Marcel Dumke geht sogar noch weiter: „Auch wenn es nur 30 Euro waren, ist es keine Bagatelle“, sagt er. „Sie haben ihre Tätigkeit ausgenutzt, um jemandem zu schaden, der ihnen vertraut hat.“ Er verurteilt die Frau zu 6000 Euro Strafe, wodurch sie auch einen für künftige Arbeitgeber sichtbaren Eintrag ins Führungszeugnis bekommt.