Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Sicherungsaufsicht

Von Heidi Bauer · 21. August 2025 um 19:00

Bei einem schweren Zugunfall am 16. Januar 2023 bei Parsberg im Landkreis Neumarkt starb ein Gleisarbeiter, sein Kollege wurde schwer verletzt. Mehr als ein Jahr und sieben Monate später hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nun Anklage gegen die damals zuständige Sicherungsaufsicht erhoben.

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Das teilt die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher, auf Anfrage unseres Medienhauses mit. Dem Angeschuldigten – zum Alter wollte Klotzbücher keine genauen Angaben machen – wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, jeweils durch Unterlassen, vorgeworfen, weil er den zuständigen Fahrdienstleiter nicht über die an diesem Tag stattfindenden Arbeiten im Bereich des Gleisbetts informiert haben soll.

Dies soll zur Folge gehabt haben, dass zwei Gleisbauarbeiter von einem herankommenden Triebfahrzeug erfasst und schwer verletzt wurden. Einer der beiden Männer verstarb noch an der Unfallstelle.

Amtgericht Neumarkt entscheidet über Anklage

Der Strafrichter am Amtsgericht Neumarkt hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Oberstaatsanwältin weist darauf hin, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig gilt. Dass seit dem Unfall bis zur Anklage so viel Zeit vergangen ist, spricht dafür, dass sich die Ermittlungen als schwierig gestalteten.

Rückblende: Am späten Nachmittag des 16. Januar 2023, kurz nach 17 Uhr, erfasste eine Lokomotive ohne Waggons kurz vor der Unterführung bei Darshofen zwei Streckenarbeiter. Ein 38-jähriger, aus Polen stammender Arbeiter starb noch an der Unfallstelle, ein 53-jähriger Landsmann des Verstorbenen wurde schwer verletzt mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht.

Kriminalpolizei führte die Ermittlungen

Der Polizei zufolge hatten die Bauarbeiter zum Zeitpunkt des Unglücks Schnittarbeiten im an den zweigleisigen Abschnitt der Strecke Nürnberg-Regensburg angrenzenden Grünstreifen vorgenommen. Die Kriminalpolizei führte die Ermittlungen, wie es zu dem Unglück kommen konnte.

Fakt ist, so Klotzbücher, dass die Lok bei dem Unfall in einem Gleis fuhr, in dem kein Zug hätte fahren sollen. Auf den unserem Medienhaus vorliegenden Fotos von der Unglücksstelle ist zu sehen, dass die Lok nach dem Unfall in Fahrtrichtung Nürnberg stand, obwohl sie sich auf dem Gleis befand, auf dem normalerweise Züge in Richtung Regensburg fahren.

Grundsätzlich sei die Sicherungsaufsicht dafür verantwortlich, so die Oberstaatsanwältin, dem Fahrdienstleiter Bescheid zu geben, wenn auf einer Strecke Gleisbauarbeiten erfolgen, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann.