Wer war Opfer, wer Täter? Taxifahrer soll Jugendlichen verletzt haben

Für eine Körperverletzung, begangen an einem 16-Jährigen, sollte sich ein 60-jähriger Taxifahrer am Dienstag im Neumarkter Amtsgericht verantworten. Nach einer halben Stunde musste Richter Marcel Dumke die Verhandlung für einige Wochen unterbrechen. Wer der Verhandlung bis hierhin gefolgt war, zweifelte, ob der Mann auf der Anklagebank nicht eigentlich das Opfer ist.
Laut Anklage soll er am Pfingstsonntag beim Volksfest in Berching sein jugendliches Opfer durch Umbiegen des kleinen Fingers der linken Hand misshandelt haben. Schon der Blick in die Akte ließ das Gericht zweifeln. Denn weder die Fotos der Polizei noch das damalige Protokoll und auch nicht die Aufzeichnungen der damals herbeigerufenen Sanitäter, bei denen der junge Mann „herumgejammert hat, sein Finger sei gebrochen“, bestätigten eine sichtbare Verletzung oder Schwellung.
„Also der hat auf gut Deutsch simuliert“, berichtete der Verteidiger, was sein Mandant damals in Berching erlebt habe. Seine Fahrgäste seien mit dem angetrunkenen Geschädigten in Streit geraten. Als der 16-Jährige die Taxitür aufriss und aus seiner Clique eine brennende Zigarette ins Wageninnere flog, habe der Taxifahrer den Zigarettenschnipser verfolgt. „Altersbedingt“ habe er aber nur eine junge Frau aus der Gruppe erwischt, um sie bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 16-Jährige wollte ihr zu Hilfe kommen und schlug über die Umstehenden hinweg dem Taxler mehrfach schmerzhaft auf die Mütze.
Hat der Taxifahrer nur Schläge abgewehrt?
Nur diese Schläge habe der Angeklagte abgewehrt, erklärte der Verteidiger. „Einen Finger oder sowas hat er nicht erwischt, zumindest nicht bewusst.“ Am folgenden Abend habe der Jugendliche sich dann sogar, vom Taxifahrer nicht wiedererkannt, mit einem Freund vom Fest wegfahren lassen – und danach den Fahrpreis geprellt sowie den Autospiegel abgebrochen.
Das Geld dafür werde er wohl in den Schornstein schreiben müssen, glaubt der Taxifahrer. Außerdem lebe er seit diesen Vorfällen in der Angst, erneut das Ziel für Racheakte der Clique des vermeintlichen Geschädigten zu werden. Insbesondere Nachtfahrten seien für den Mann, der deshalb in psychologischer Behandlung sei nicht mehr machbar – aus Sorge, den BMWs der Gruppe auf der Landstraße zu begegnen. „Dieser Herr ist schon mit 14 für seine Randale bekannt gewesen“, habe man dem Taxifahrer gesteckt.
Angesichts des unklaren Geschehens schaute Richter Marcel Dumke erwartungsvoll in Richtung der jungen Staatsanwältin. Die konnte sich aber nicht dazu durchringen, der Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Jedenfalls nicht nur aufgrund der Aktenlage. Mindestens auf die Aussage des „Geschädigten“ und eventuell weiterer Zeugen des Geschehens wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht verzichten. Sehr zum Ärger des Verteidigers, der gar nicht glauben mochte, dass „die stets überlastete Staatsanwaltschaft wirklich Kapazitäten für die Fortsetzung des Prozesses in einigen Wochen verschwenden will“.
Amtsgericht Neumarkt vertagt Urteil
Besonders auf die Palme brachte den Verteidiger der Vorschlag seiner Kontrahentin, die Sache gegen eine kleine Geldbuße einzustellen. Das komme für seinen offensichtlich unschuldigen Mandanten nicht in Frage, der wahrscheinlich auch bei Freispruch ja auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben dürfte. Also werden sich die Anwälte, der Angeklagte und Zeugen in einigen Wochen erneut im Amtsgericht treffen. Auch bei einem dann zu erwartenden Freispruch stünde für den Angeklagten die weitere Arbeit als Taxifahrer wegen der traumatischen Erinnerung in den Sternen, gab die Verteidigung noch zu bedenken.