Schlägerei im Einkaufszentrum: Neumarkter tritt gegen die Rolltreppe

Wenn Blicke provozieren: Anfang des Jahres lieferten sich zwei Jugendliche eine handgreifliche Auseinandersetzung im Einkaufszentrum Neuer Markt. Nun fand sich einer der beiden auf der Anklagebank des Amtsgerichts Neumarkt wieder.
Der 19-Jährige schildert den Vorfall, der sich im Februar ereignet hatte, folgendermaßen: Er saß mit Freunden im Einkaufszentrum herum, als der andere Jugendliche vorbeikam und zu ihm herüberblickte. Das interpretierte der Angeklagte als Provokation – immerhin war seine Freundin die Ex des anderen.
„Ich ging zu ihm hin und fragte, ob er ein Problem habe, aber er hob sofort die Hand und wollte mich schlagen“, erzählt der Angeklagte. Er habe sich nur gewehrt und den anderen zu Boden geworfen.
Der zweite Teilnehmer der Schlägerei erschien nicht vor Gericht, hatte aber noch am Tag des Vorfalls seine Sicht der Polizei erzählt: Als sie sich begegneten, hätte der andere Junge ihn „komisch angeschaut“. Da er keinen Streit wollte, habe er zurückgelächelt – was aber das Gegenteil bewirkt habe.
Er schildert einen Schlag gegen den Kopf, einen Tritt, ein gewaltsames zu Boden werfen und schließlich einen zweiten Tritt Richtung Gesicht – der ihn aber verfehlte und die Rolltreppe traf. Während der Angeklagte völlig unverletzt blieb, kam der andere mit mehreren Prellungen und einer Zerrung des Halswirbels ins Krankenhaus.
Amtsgericht Neumarkt greift zum Videobeweis
Um herauszufinden, welche Version stimmt, sichtete Richter Marcel Dumke mehrfach die Aufnahmen einer Überwachungskamera. Dabei stellte er fest, dass der Angeklagte sowohl einen Faustschlag, als auch zwei Tritte ausgeteilt hatte. Er bemerkte aber auch, dass es der andere Jugendliche war, der zuerst den Arm gehoben und einen Schlag angedeutet hatte. Schnell waren sich alle einig, dass aufgrund des Alters und des Reifegrades des Angeklagten noch das (weniger strenge) Jugendstrafrecht angewendet werden konnte. Nach dem Erwachsenen-Strafrecht hätten dem Täter bis zu neun Monaten Gefängnis gedroht. So blieb es schließlich bei zwei Wochen Arrest und einer verpflichtenden Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training.
Auf eine Geldstrafe verzichtete Richter Dumke. Denn immerhin hatte es der Angeklagte mit seinem Tritt fertiggebracht, die Rolltreppe zu beschädigen – und sei heute noch dabei, den Schaden abzubezahlen.