Dauergast trotz Hausverbot: Neumarkter bekam nicht genug vom Einkaufszentrum

Eine besondere Faszination scheint der Neue Markt auf einen 18-jährigen Mann auszuüben. Obwohl er dort Hausverbot hat, tauchte er zweimal in dem Einkaufszentrum auf. Dafür landete er nun vor dem Amtsgericht Neumarkt.
Dort zeigt er sich betont entspannt: „Ich bin einfach nur da reingegangen, wie jeder normale Mensch“, gab er an. „Ich habe niemanden beleidigt oder auf die Fresse gehauen.“
Richter Marcel Dumke wies ihn darauf hin, dass das auch nicht nötig gewesen sei, um ihn vor Gericht zu bringen: Allein die Tatsache, dass er das Hausverbot missachtet habe, reiche dafür aus. Das wollte der 18-Jährige nicht einsehen: In dem einen Fall sei er nur in das Einkaufszentrum gegangen, weil er einem Araber, den er auf der Straße getroffen hatte, beim Übersetzen helfen wollte. An den Grund für den zweiten Besuch könne er sich nicht mehr erinnern.
Warum der junge Mann überhaupt Hausverbot bekommen hatte, wollte der Richter wissen. Doch der Angeklagte zuckte nur die Achseln: „Ich habe nichts gemacht.“
Das Center-Management sah das scheinbar anders: In mehreren Schreiben hatte es dem Angeklagten und den Behörden schriftlich mitgeteilt, dass er in den Räumen aufgrund von „unangemessenem Verhalten“ nichts mehr zu suchen hätte.
Warum checken Sie nicht, dass Sie da nicht hin dürfen?
Richter Marcel Dumke
Für das Gericht spiele der Ursprung der Geschichte aber keine Rolle, erklärte Dumke: „Das Hausverbot ist gültig und sie müssen es akzeptieren, auch wenn sie es nicht nachvollziehen können.“
Kritisch wurde es für den Angeklagten, als Richter Dumke einen Blick in sein Vorstrafen-Register warf: Neben Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung fanden sich dort auch neun weitere Fälle von Hausfriedensbruch – alle im Neuen Markt. „Da drängt sich die Frage auf – warum checken Sie nicht, dass sie da nicht hin dürfen?“, fragte Dumke.
Neumarkter Hobby-Broker ist überzeugt von Erfolg
Schließlich entschied er, dass es aufgrund der vielen Vorfälle nicht bei einer kleinen Arbeitsauflage bleiben konnte und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.
Der Angeklagte nahm das Urteil widerspruchslos an: Er sei Hobby-Broker und würde in seiner Freizeit lernen, wie man Geld verdient: „1000 Euro ist da nicht so eine riesige Summe.“