Unterstützer von OB Feller müssen sich gedulden – Wird es eine eigene Stadtratsliste geben?

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) will als parteiloser Kandidat die Kommunalwahl 2026 in Schwandorf gewinnen. Um antreten zu können, braucht er 190 Unterstützerunterschriften. „Schon bald“ würden dafür die Listen im Rathaus aufliegen, sagte Feller Ende August. Doch seine Anhänger müssen sich noch über Monate gedulden.
Wie berichtet, hat sich Schwandorfs Rathauschef Ende August für den Alleingang entschieden. Monate zuvor hatte er bei der Nominierungsversammlung seiner CSU das Nachsehen. Die Partei setzte lieber auf Fraktionschef Andreas Wopperer. Dass Feller mit seiner angestrebten parteilosen Kandidatur zum Konkurrenten wird, kritisierten seine bisherigen Weggefährten bei den Christsozialen in der Folge scharf.
Schwandorfer können frühestens ab Dezember für Andreas Feller unterschreiben
Wer Feller mit seiner Unterschrift zum OB-Kandidaten machen will, muss sich aber noch gedulden. Rein rechtlich wird eine entsprechende Liste erst ab Dezember 2025 möglich sein. Wie die Stadt Schwandorf und das Wahlamt auf Nachfrage mitteilen, können alle Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 offiziell frühestens ab Dezember 2025 einreichen. „Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften nötig sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden – und damit ebenfalls frühestens ab Dezember 2025“, teilte Gemeindewahlleiter Bastian Donko mit.
Eine sich bewerbende Person kann sich nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einem Wahlvorschlagsträger nominiert werden
Andreas Hofmeister, Pressesprecher der Stadt Schwandorf
Wer kann nun aber für Andreas Feller unterschreiben? Wie der städtische Pressesprecher Andreas Hofmeister mitteilt, haben die Unterstützer einige Kriterien zu erfüllen. Sie müssen demnach bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 wahlberechtigt sein. Ferner könnten nur Unionsbürger, also Bürger der EU, die ihren Aufenthalt in Schwandorf haben, unterschreiben. Außerdem müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet, sich seit mindesten zwei Monaten im Wahlkreis aufhalten und dort ihren Lebensschwerpunkt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Ferner dürfe es sich nicht um bewerbende Personen und Ersatzleute von Wahlvorschlägen handeln. Wer sich bereits in einer anderen Unterstützungsliste eingetragen oder einen anderen Wahlvorschlag unterzeichnet hat, sei ebenfalls nicht zeichnungsberechtigt. Die Unterschrift müsse eigenhändig unter Vorlage des Ausweises geleistet werden.
Im Übrigen kann OB Feller nicht ganz im Alleingang weitermachen. Wie die Stadt mitteilt, können Wahlvorschläge grundsätzlich nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Ein Bewerber könne sich demnach nicht selbst zur Wahl stellen, sondern müsse von einem Wahlvorschlagsträger nominiert werden. Wählergruppen würden dabei keiner zwingenden Organisationsform unterliegen.
Auch eine eigene Stadtratsliste wäre möglich
Sofern sich eine Wählergruppe organisieren will, erfolge dies gewöhnlich in Form eines Vereins nach bürgerlichem Recht. „Falls nicht, sollen gewisse Mindestanforderungen an die Organisationsform erfüllt werden, wie eine eigene Gründungsversammlung von mindestens drei Personen, in der die Grundsätze der Vereinsorganisation festgelegt werden“, erklärte Pressesprecher Hofmeister.
Indes besteht auch die Möglichkeit, dass es Feller nicht nur bei der eigenen OB-Kandidatur belässt. Er könnte mit einem dann gegründeten Wahlverein auch eine eigene Stadtratsliste an den Start bringen. „Nachdem nichts anderes festgelegt ist, liegt die Mindestanzahl bei einem Kandidaten“, teilte Hofmeister weiter. Maximal könnten es wie bei allen anderen Listen mit Blick auf die Einwohnerzahl in Schwandorf maximal 30 Kandidaten sein.