Windkraft-Entscheid: Anteil von Vorrang-Flächen im Landkreis Regensburg sinkt nicht

Der Planungsausschuss hat entschieden: Die im März vorgestellten Windkraft-Vorrangflächen für die Planungsregion Regensburg bleiben weitestgehend bestehen. Der Anteil der für Windräder vorgesehenen Gebiete an der Gesamtfläche sinkt von 1,85 minimal auf 1,83 Prozent. Im Landkreis Regensburg werden weiterhin 2,0 Prozent der Fläche als Vorranggebiete ausgewiesen.
Von den 25 Vertretern der betroffenen Kommunen und Landkreise in der Planungsregion stimmten bei der entscheidenden Ausschusssitzung 23 für die vorgeschlagenen Windkraft-Vorrangflächen. Lediglich Regenstaufs Bürgermeister Josef Schindler und sein Kollege aus Saal an der Donau, Christian Nerb, stimmten gegen die vom Regionalen Planungsverband ausgearbeitete Gebietskulisse.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Bei der Ausschusssitzung im Neumarkter Landratsamt am Donnerstagnachmittag – neben Stadt und Landkreis Regensburg sind auch die Landkreise Neumarkt, Kelheim und Cham Teil der Planungsregion Regensburg – waren rund 80 Zuschauer anwesend, vornehmlich Mitglieder von Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften und Vereinen. Wenige Tage vor der Sitzung hatte der Verein Erholungsregion Regental einen Befangenheitsantrag beim Planungsverband gegen Landrätin Tanja Schweiger und Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer gestellt. Beide sind neben ihrer Mitgliedschaft im Planungsausschuss auch Vorsitzende der Energieagentur Regensburg, die „öffentlich für den Ausbau von Windkraftprojekten in der Region eintritt“, wie der Verein in einer Pressemeldung schreibt. Der Antrag sei juristisch geprüft worden, sagte Planungsverband-Geschäftsführer Michael Gottschalk. Das Ergebnis: Es liege keine Befangenheit vor, etwa weil Schweiger und Maltz-Schwarzfischer sich keine persönlichen Vorteile verschaffen würden.
Walhalla-Umfeld bleibt – vorerst – Windrad-frei
In der Ausschusssitzung wurde, wie zuvor von Gottschalk angekündigt, auf einzelne Flächen nicht gesondert eingegangen. Eine Besonderheit stellen drei Flächen rund um die Walhalla dar. Aufgrund großer Bedenken des Landesamts für Denkmalpflege werden hier keine Vorranggebiete ausgewiesen. Doch es gibt ein Hintertürchen: Punktuell kann der Regionalplan um geeignete Vorranggebiete ergänzt werden, wenn sich ein Projektentwickler mit der Fachbehörde auf mögliche Standorte einigen kann.
■ Ein ausführlicher Bericht mit allen Reaktionen auf die Entscheidung des Planungsausschusses folgt.