Wolfshunde-Angriff auf Kaplan: Gemeinde erlässt Haltungsverbot für die Besitzer

Von Christoph Klöckner · 18. September 2025 um 15:00

Die drei Wolfshunde, die im Traitschinger Ortsteil Atzenzell im Landkreis Cham an einem Dienstag Anfang August den dortigen Kaplan David Lubuulwa angriffen und durch Bisse massiv verletzt haben, sollen weg. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Bescheid gegen die Besitzer erlassen. Dieser war am Donnerstagabend auch Thema im Gemeinderat in Traitsching.

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Nichtsahnend, was da kommt, joggte der Kaplan wie immer vorbei an einem Hoftor – da tauchten die drei Wolfshunde auf und griffen ihn an. Er wehrte sich mit einem Ast, wurde aber mehrfach in Arme und Beine gebissen. Nur dank eines vorbeikommenden 28-jährigen Landwirts und anderer Anwohner konnte Schlimmeres verhindert werden.

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Die Helfer wehrten eine zweite Attacke der Hunde ab und verständigten den Rettungsdienst, der den 41-jährigen Kaplan zur Behandlung ins Krankenhaus brachte. In der Gemeinde war das Entsetzen über die Attacke groß. Als erste Reaktion habe man wieder ein Bußgeld für die Besitzer der drei Hunde erlassen und die längst bestehenden Anordnungen nochmals erneuert, sagte Bürgermeister Josef Marchl damals: „Das ist ja nicht der erste Vorfall dieser Art!“ Insgesamt seien bereits vier Attacken aktenkundig: zwei auf Menschen, zwei auf andere Hunde. Doch mehr als Geldzahlungen, Leinenpflicht- und Einzelausführanordnung außerhalb des eigenen Grunds sei schwierig – das sei dann ein Eingriff ins Eigentumsrecht.

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„Es wird jetzt gegen den 38-jährigen Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt“, hatte der stellvertretende Dienststellenleiter der PI Cham, Marco Müller, dazu mitgeteilt. Geprüft werden könne außerdem ein Hundebesitzverbot für die Halter, da die Hunde bereits mehrfach auffällig geworden seien, so Müller. Und das ist nun geschehen, wie Landratsamtssprecher Fabian Koller auf Nachfrage mitteilte.

Verbot gilt für zwei Personen

„Die als örtliche Sicherheitsbehörde zuständige Gemeinde Traitsching ist umgehend nach dem Vorfall aktiv geworden, um die konkrete Gefahr für die Bevölkerung durch die Wolfshunde schnellstmöglich und langfristig abzuwehren“, erläuterte Koller.

In enger Absprache mit dem Landratsamt habe die Gemeinde „bereits zum weitreichendsten Mittel des Sicherheitsrechts gegriffen und an zwei Personen Haltungsuntersagungen für deren drei Wolfshunde sowie ein allgemeines Haltungsverbot für große Hunde und Kampfhunde ausgesprochen.“ In Folge seien die beiden Halter der Wolfshunde – der 38-Jährige und seine Lebensgefährtin – verpflichtet worden, ihre drei Wolfshunde zum Beispiel an ein Tierheim abzugeben.

Landratsamt Cham: „Konkrete Gefahr“

„Diese eingreifenden Maßnahmen sind notwendig, weil die konkrete Gefahr vom Verhalten der Halter und deren Umgang mit den Hunden ausgeht.“ Würden die Anordnungen nicht befolgt, können diese mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden, notfalls durch eine zwangsweise Wegnahme, so das Landratsamt. Bis die Halter die Hunde ihrer Abgabeverpflichtung nachgekommen seien, müssten sie sicherstellen, dass die Hunde nicht außerhalb des eigenen befriedeten Grundstückes frei herumlaufen würden.

„Sollte dagegen verstoßen werden und die Hunde in der Übergangszeit erneut widerrechtlich frei umherlaufen, kann eine direkte Inobhutnahme durch die Sicherheitsbehörden erforderlich werden“, erläuterte Koller. Selbst zur Vorbereitung auf diese Möglichkeit habe es bereits Abstimmungen mit der Polizei gegeben: „Oberstes Ziel aller Beteiligten ist der Schutz der Bevölkerung.“ Denn wenn die Wolfshunde außerhalb des eigenen Grundstückes frei herumlaufen würden, könnten diese einen natürlichen Jagdtrieb entwickeln, der besonders im Rudel ausgeprägt sei.

Klage gegen an Anordnung möglich

Die Anordnung zum Haltungsverbot kann noch von den Beisitzern beklagt werden. Doch sei der Bescheid als Sofortvollzug formuliert, so Fabian Koller – eine Klage habe keine aufschiebende Wirkung. Es bleibe nur eine Übergangsfrist, um die Hunde los zu werden.

Hinweise aus der Bevölkerung auf Verstöße gegen die Auflagen nehme die Gemeinde Traitsching unter Telefon (099 74) 94 04 0 oder die Polizeiinspektion Cham unter (0 99 71) 85 45 0 entgegen.