Gefälschte Unterschrift: Therapeut aus Landkreis Kelheim soll Krankenkasse betrogen haben

Ein Therapeut aus dem Landkreis Kelheim steht vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefälschte Abrechnungen und Unterschriften vor, er selbst spricht von Fehlern ohne kriminelle Absicht.
Ein Inhaber einer Gesundheitspraxis aus dem Landkreis Kelheim steht wegen falscher Abrechnungen und gefälschter Unterschriften vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft spricht von gewerbsmäßigem Betrug, der Angeklagte dagegen von Nachlässigkeit und Frust. Das Urteil könnte entscheiden, ob er seinen Beruf weiter ausüben darf.
Der angeklagte Mann wirkte sichtlich angespannt. Immer wieder massierte er sich während der Verhandlung Stirn und Augen, atmete tief durch. Jahrzehntelang hatte er als Therapeut gearbeitet, nun sitzt er auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kelheim. Dort geht es um nichts Geringeres als seine berufliche Existenz.
Kaum Unterlagen in Praxis
Laut Anklage hat er zwischen Februar 2020 und Oktober 2022 Behandlungen bei einer Krankenkasse abgerechnet, die so nicht stattgefunden haben sollen. In einem Fall soll er zudem die Unterschrift einer Patientin gefälscht haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von systematischem Vorgehen, Betrug in 31 Fällen und Urkundenfälschung.
Die Verteidigung zeichnete dagegen das Bild eines engagierten Therapeuten, der Patienten sogar beim Einkaufen helfe, auf Trinkgelder verzichte und oft kostenlos zum Wohl seiner Kunden arbeite. „Mein Mandant macht den Beruf nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Menschen“, betonten seine Anwälte. Fehler bei der Dokumentation räume er ein, von planvollem Betrug könne aber keine Rede sein.
Der Angeklagte selbst gibt in seiner Aussage teilweise Fehler zu. Es sei die Folge von Nachlässigkeit und Frust gewesen. Er habe nie kriminelle Absicht gehabt, betont er. Bei langjährigen Patienten, die kaum noch schreiben konnten, habe er deren Unterschrift „in Absprache“ eingetragen, um den Aufwand zu erleichtern. Auch das Abholen der Rezepte bei einer Arztpraxis sei im Sinne der Patienten zu verstehen gewesen. „Ich wollte helfen, nicht betrügen“, sagt er. Doch irgendwann, so räumt er ein, sei einfach der Wurm drin gewesen. Im Fall einer Patientin habe er tatsächlich ohne Absprache unterschrieben – aus Ärger, weil sie Termine nicht mehr wahrnahm.
Vermehrte Terminabsagen und gefälschte Unterschrift?
Die Ermittlungen ins Rollen brachte ein Telefonat der Ehefrau eines Patienten mit ihrer Hausarztpraxis. Ihr Mann sei jahrelang auf Rezept vom Therapeuten bei Hausbesuchen behandelt worden, sagte sie. Eine Arzthelferin habe nachgefragt, ob sie mit der Behandlung zufrieden sei. Sie habe daraufhin von vermehrten Terminabsagen berichtet. Auch habe der Angeklagte stets selbst die Rezepte abgeholt, ihre eigene Unterschrift habe sie nie gegeben. Ganz sicher sei sie sich bei Daten und Abläufen aber nicht mehr.
Anders eine zweite Patientin, die vor Gericht aussagte. Sie habe ihr Rezept beim ersten Termin „blanko“ in der Praxis des Angeklagten abgegeben, danach aber nie wieder gesehen. Sie widersprach der Darstellung, einfach nicht mehr erschienen zu sein. Mehrfach habe sie versucht, den Angeklagten zu erreichen. Auf einem Formular, das ihr die Polizei zeigte, fand sich dennoch ihre Signatur. „Das war definitiv nicht meine Unterschrift“, betonte sie.
Ein Polizeibeamter berichtete, bei einer Durchsuchung kaum Dokumentationen in der Praxis des Angeklagten gefunden zu haben. Die Terminplanung habe nur auf einem Zettel gestanden. Auffällig sei auch ein Kuvert mit Abrechnungen gewesen, die bereits künftige Termine enthielten.
Nach Aussage eines Mitarbeiters der Versicherung stammten einige Unterschriften offensichtlich nicht von den Patienten selbst. Ein Abgleich habe dies gezeigt. „Der Leistungserbringer darf keinesfalls für den Kunden unterschreiben“, stellte er klar. Lediglich ein Zusatz wie „i. Auftrag“ sei zulässig.
Verhandlung geht weiter
Als der Vertreter der Krankenkasse erklärte, warum Unterschriften zwingend von Patienten oder Bevollmächtigten stammen müssten, platzte es aus dem Angeklagten heraus: „Das war ja nicht meine Absicht.“ Die Richterin musste ihn ermahnen. Auch mit dem Staatsanwalt geriet er in Wortgefechte. „Ich mach das seit Jahren, es hat sich nie jemand beschwert“, verteidigte er sich. Jeder würde es in seiner Branche so machen, er habe es so gelernt.
Ein Rechtsgespräch scheiterte. Die Staatsanwaltschaft bot bei Geständnis eine Bewährungsstrafe von zehn bis 18 Monaten an, die Richterin signalisierte ein Urteil von unter einem Jahr. Die Verteidigung lehnte ab, da eine Verurteilung ein Berufsverbot nach sich ziehen könnte. Weitere Termine sind für September angesetzt.