Kind erlebte blutigen Streit – Gericht verurteilt Mutter aus Neustadt zu Freiheitsstrafe

Von Jochen Dannenberg · 3. September 2025 um 10:00

Mit einer Freiheitsstrafe endete ein Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg, bei dem sich eine Frau aus Neustadt a.d. Donau (Landkreis Kelheim) unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte verantworten musste.

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Wie berichtet, war es an Pfingsten vorigen Jahres zu einer blutigen Auseinandersetzung in einer Wohnung gekommen. Weil eine Mutter Angst um ihr kleines Kind hatte, wie sie vor Gericht sagte, stach sie auf einen Mann, mit dem sie sich die Wohnung geteilt hatte, mit einem Messer ein. Bei der Festnahme durch die Polizei waren vier Beamte erforderlich, um die Frau zu bändigen. Dennoch gelang es der 36-Jährigen einen der Polizisten bei der Festnahme gegen den Hals zu treten.

Wer die 36-Jährige bei der Verhandlung am Amtsgericht Regensburg erlebte, konnte sich nur wundern. Die schlanke, kleine Frau mit den blonden Haaren, die auf der Anklagebank saß, soll so viel Kraft aufgebracht haben, dass vier Polizisten nötig waren, um der Frau Handschellen anzulegen und am Boden zu halten? Um das zu verstehen, widmete sich die Kammer ausgiebig der Vorgeschichte jenes Samstagabends im Mai 2024.

Die 36-Jährige war alleinerziehende Mutter, arbeitete in einem Supermarkt und musste sich allein um ihren einjährigen Buben kümmern und für die Familie sorgen. Gemeinsam bewohnten sie eine Wohnung in der Stadtmitte. Wohl auch deshalb hatte sie einen Mann aus ihrer Heimat als Untermieter aufgenommen. So konnte sie die Miete leichter stemmen.

Dass die Situation nicht einfach für die Frau war, hatten auch die Nachbarn bemerkt. Bereits an den Tagen vor der blutigen Auseinandersetzung, soll in der Wohnung der 36-Jährigen mehrfach lautstark gestritten worden sein, sagten sie später gegenüber der Polizei.

Angeblich, so gab das Opfer bei der Polizei noch in der Tatnacht zu Protokoll, habe man zunächst über einen gemeinsamen Kredit gesprochen. Dann, so die Angeklagte, soll der Mann gesagt haben: „Ich werde dein Kind verbrennen.“ Außerdem habe er die Mutter der 36-Jährigen und ihre Familie beschimpft. Als die 36-Jährige, die nach eigenen Angaben vier Bier getrunken hatte, und ihr Mitbewohner handgreiflich wurden, und der Mann auf ihren Sohn losging, wie die 36-Jährige später sagte, war die Mutter nicht mehr zu stoppen. Sie griff sich ein Messer und stach es ihrem Mitbewohner in die Schulter.

Möglicherweise hatte die 36-Jährige nicht nur einmal ein Messer eingesetzt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sie bei einer anderen Gelegenheit einen Mann mit einem Messer bedroht und war - mit dem Messer in der Hand – hinter dem Mann hergelaufen.

Die 36-Jährige war wegen dieser Taten in Haft genommen worden, ihr Kind wurde von der Oma versorgt. Die Angeklagte wurde jetzt der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung schuldig gesprochen. Das Gericht konnte sich von der Schuld der Angeklagten überzeugen und wertete deren Einlassung als Schutzbehauptung.

Gegen die Angeklagte wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.