Oberpfälzer Beamter fehlt unentschuldigt: So entschied die Disziplinarkammer

Von Christian Eckl · 1. September 2025 um 16:47

Ein Beamter aus der Oberpfalz ist wegen unentschuldigten Fernbleibens endgültig aus dem Dienst entfernt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Damit unterscheidet sich der Fall von der einer Lehrerin aus Nordrhein-Wetsfalen, die seit 16 Jahren nicht mehr in der Schule war.

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Ein Beamter aus der Oberpfalz ist endgültig aus dem Dienst entfernt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat seine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig: Das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst wiegt so schwer, dass der Mann nicht weiter im Beamtenverhältnis bleiben darf.

Entscheidung in zwei Instanzen

Bereits das Verwaltungsgericht Regensburg hatte im Mai 2023 entschieden, dass die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verhängt werden müsse. Die Richter stellten fest, dass das Verhalten des Beamten das notwendige Vertrauen in seine Zuverlässigkeit dauerhaft zerstört habe. In der Berufung versuchte der Mann, durch die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens seine Abwesenheiten nachträglich zu erklären.

„Ausforschungsbeweis“ ins Blaue hinein

Er trug vor, er habe möglicherweise unter einer psychischen Erkrankung gelitten, die seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit eingeschränkt habe. Dann wären die Fehlzeiten nicht unentschuldigt, sondern krankheitsbedingt gewesen. Der VGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Antrag auf ein Gutachten sei unsubstantiiert und als „Ausforschungsbeweis ins Blaue hinein“ unzulässig, heißt es im Beschluss.

Weder habe der Beamte ein konkretes Krankheitsbild benannt, noch gebe es Unterlagen in den Akten, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit schließen ließen. Zudem sei er schon in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht darauf hingewiesen worden, seinen Gesundheitszustand genauer darzulegen. Dies sei nicht geschehen. Die Berufung wurde daher ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Beamte tragen. Ein weiteres Rechtsmittel ist nicht möglich.

Signalwirkung für die Region

Der Fall aus der Oberpfalz hat eine besondere Signalwirkung für die Verwaltungspraxis. In Behörden, Schulen und Polizeidienststellen wird von Beamtinnen und Beamten erwartet, dass sie verlässlich erscheinen. Fehlzeiten ohne ausreichende Begründung stellen nicht nur ein individuelles Versäumnis dar, sondern beeinträchtigen den Dienstbetrieb insgesamt. Der VGH machte mit seiner Entscheidung deutlich, dass pauschale Krankheitsbehauptungen ohne belegbare Tatsachen nicht genügen, um sich vor disziplinarischen Maßnahmen zu schützen. Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss dies nachweisen – gegebenenfalls auch durch ein amtsärztliches Gutachten.

Vergleich mit einem spektakulären Fall in Nordrhein-Westfalen

Während der Oberpfälzer Fall nun abgeschlossen ist, sorgt ein ähnlicher Fall in Nordrhein-Westfalen weiterhin für Schlagzeilen – wenn auch in ganz anderer Dimension. Dort war eine Lehrerin seit 2009, also über 15 Jahre lang, krankgeschrieben und nicht mehr im Schuldienst erschienen. Dennoch erhielt sie weiterhin ihr Gehalt, ohne dass eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet wurde. Erst 2025 entschied die Schulaufsicht, eine solche Untersuchung nachzuholen. Die Lehrerin klagte dagegen, unterlag aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Beide Gerichte bestätigten, dass der Dienstherr auch nach so langer Zeit berechtigt sei, die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, nicht zuletzt, weil Medienberichte darauf hinwiesen, dass die Lehrerin nebenbei als Heilpraktikerin tätig gewesen und an der Gründung eines medizinischen Start-ups beteiligt gewesen sein soll. Politiker sprachen von einem gravierenden Behördenversagen, Kritiker sahen ein strukturelles Problem mangelnder Kontrollen im öffentlichen Dienst.

Unterschiedliche Handhabung

Während im bayerischen Verfahren die disziplinarrechtlichen Mechanismen konsequent angewandt wurden, offenbarte der nordrhein-westfälische Fall erhebliche Versäumnisse. Gemeinsam ist beiden Verfahren, dass sie das Spannungsfeld zwischen Krankheit und Dienstpflicht beleuchten. Sie machen deutlich, dass es für Beamte nicht genügt, pauschal auf gesundheitliche Probleme zu verweisen – sondern dass solche Angaben belegt und überprüfbar sein müssen.

Vertrauen in den öffentlichen Dienst

Beamte genießen besondere Rechte: Sie sind unkündbar, erhalten gesicherte Bezüge und haben Anspruch auf Versorgung. Demgegenüber stehen besondere Pflichten, vor allem die Pflicht zur Dienstleistung. Gerichte betonen regelmäßig, dass unentschuldigtes Fernbleiben ein schweres Dienstvergehen darstellt. Der VGH stellte in seinem Beschluss klar, dass das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch ein solches Verhalten irreparabel beschädigt sei. In Nordrhein-Westfalen wiederum führte das jahrelange Ausbleiben einer amtsärztlichen Kontrolle zu Vertrauensverlust in die Verwaltungspraxis selbst.

Fall der Lehrerin aus NRW noch nicht abgeschlossen

Der Fall des Beamten aus der Oberpfalz ist abgeschlossen: Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Der Fall der langjährigen Lehrerin in Nordrhein-Westfalen dagegen sorgt weiterhin für Diskussionen über Versäumnisse in der Verwaltung.