Patientin in Regensburg missbraucht: Krankenpfleger will Beruf trotzdem weiter ausüben

Ein 32-Jähriger hat eine erst 18-jährige Patientin sexuell missbraucht, die nach einem Suizidversuch aufgrund eines anderen Missbrauchs in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht war. Auch eine Pflegeschülerin missbrauchte der Mann. Gegen die Aberkennung der Berufsbezeichnung als Krankenpfleger klagte er. So urteilten die Gerichte in Regensburg und München.
Das ist geschehen: Der zum Tatzeitpunkt 32-jährige Mann arbeitete seit 2013 als Gesundheits- und Krankenpfleger. Mit Urkunde der Regierung der Oberpfalz durfte er diese Berufsbezeichnung auch tragen. Doch am 8. Juli 2024 wurde der Pfleger in einem Prozess vor dem Regensburger Schöffengericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die das Gericht allerdings zur Bewährung aussetzte. Er hatte zuvor die ihm zur Last gelegten Straftaten gestanden.
18-jährige vor und nach Suizidversuch missbraucht
Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann während seiner Nachtschichten auf der geschlossenen Abteilung des Bezirksklinikums mindestens dreimal eine Patientin sexuell missbrauchte. Die Patientin war aufgrund eines Suizidversuchs untergebracht in der Geschlossenen. Nachdem sie ein Sexualdelikt erleiden musste, erlitt sie eine posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen. Deshalb nahm die Frau starke Schlag- und Beruhigungsmittel. Die Taten trugen sich zwischen Januar und Februar 2020 zu.
Das Gericht sah den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von behördlich Verwahrten als erfüllt an. Zudem wurde dem Mann der sexuelle Nötigung einer Kollegin in deren Wohnung nach einem gemeinsam absolvierten Spätdienst nachgewiesen. Doch die Taten hatten nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch berufsrechtlich wurde der Mann belangt. Erst im Dezember 2024 bekam er ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz. Darin wurde ihm die Erlaubnis auf das Tragen der Berufsbezeichnung entzogen. Dagegen zog der Mann vor Gericht.
Gerichte wiesen Klagen bislang ab
Und das weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht Regensburg wies die Klage im Februar 2025 ab. Im März 2025 erhob der Mann Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in München. Und auch hier stieß er auf wenig Gehör. Das Gericht stellte klar, dass die wiederholten sexuellen Übergriffe – insbesondere an einer psychisch beeinträchtigten Patientin – massive Verstöße gegen die zentralen Berufspflichten im Pflegebereich darstellen. Er habe auf besonders grobe Art und Weise gegen die Berufspflichten verstoßen, so die Münchner Richter. „Die Achtung der körperlichen Integrität, der sexuellen Selbstbestimmung und der persönlichen Ehre der Patienten und Pflegebedürftigen zählt dabei zu den wesentlichen Berufspflichten eines Gesundheits- und Krankenpflegers“, so die Richter weiter.