Nazi-Parole gepostet: Mann muss Waffenschein abgeben – Einspruch erfolglos

Von Philip Hell · 26. August 2025 um 05:00

Im Internet schmiss er mit Nazi-Parolen um sich, daraufhin wurde ein Mann vom Amtsgericht Regensburg verurteilt – zudem entzogen ihm die Behörden den Waffenschein. Nun mussten sich Bayerns oberste Verwaltungsrichter mit dem Fall beschäftigen.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dieser Sache liegt der MZ vor. Darin wird ausgeführt, dass der Mann seit 2015 in Besitz eines kleinen Waffenscheins ist. Ende November 2023 wurde er vom Amtsgericht Regensburg mittels eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.

Im Januar und im Mai vor zwei Jahren soll er auf einem Social-Media-Profil den Ausdruck „Deutschland erwache“ verwendet haben. Dabei handelt es sich um eine Losung der Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Urteil in Regensburg: Mann postete SA-Parole

Das Amtsgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der Mann verfassungswidrige Kennzeichen benutzt hat. Er habe gewusst, dass es sich dabei um die verbotene Losung der SA, mithin um ein Identifikationszeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Partei, nämlich der NSDAP, gehandelt habe, heißt es im Urteil.

Rund ein Jahr ging ins Land, dann reagierte das zuständige Landratsamt – und widerrief die Waffenerlaubnis. Der Mann sollte seinen kleinen Waffenschein zurückgeben. Die Behörde begründete den Schritt damit, dass der Tatbestand der Regelunzulässigkeit erfüllt sei. Im entsprechenden Gesetzestext heißt es, dass Menschen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, um legal mit Waffen hantieren zu dürfen.

„Kein nationalsozialistisches Gedankengut“: Angeklagter wehrt sich

Beim zuständigen Verwaltungsgericht wehrte sich der Oberpfälzer im Mai gegen diese Entscheidung. Er argumentiere gemäß Urteil damit, sich fahrlässig in sozialen Medien geäußert zu haben. „Er verfüge als Bürger in Deutschland mit Migrationshintergrund über kein nationalsozialistisches Gedankengut", heißt es im Urteil. Zumal sei er zuvor nicht negativ aufgefallen und führe sich tadellos. Es hätte sowohl von der Behörde als auch vom Erstgericht eine genauere und intensivere Bewertung seines Falles stattfinden müssen, betonte der Mann aus dem Raum Regensburg.

Der Fall ging schließlich vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter bestätigten die Entscheidung der Regensburger Behörden: Der Mann darf weiterhin keine Waffen führen. Es bestehe kein Grund zur Annahme, dass der Mann doch zuverlässig genug sei, mit Waffen zu hantieren. Im Urteil argumentieren die Richter damit, dass es eben nicht auf eine individuelle Gefahrenprognose ankomme. Die Entscheidung, dem Mann den Waffenschein abzunehmen, stützt sich auf das Waffengesetz. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar – und der Mann seine Waffen damit wohl endgültig los.