Kann ein Bürgerentscheid die Sallerner Regenbrücke kippen? Das sagt ein Fachanwalt

Die Gegner der Sallerner Regenbrücke sind überzeugt, dass sie gute Karten haben und sammeln fleißig Unterschriften für einen Bürgerentscheid. Komplizierte Zuständigkeiten von Stadt Regensburg und Freistaat Bayern verlangen eine klare Formulierung des Bürgerbegehrens. Der Termin am Kommunalwahltag kommt auf keinen Fall infrage, sagt das Innenministerium.
Die Gegner der Sallerner Regenbrücke trommeln fleißig für ein Bürgerbegehren. Bisher haben sie 1500 Unterschriften gesammelt. Sie brauchen rund 6000, um einen Bürgerentscheid gegen das umstrittene Großprojekt auf den Weg zu bringen. Bis Ende September kursieren etliche Unterschriftenlisten. Dann wird das Bündnis „Mobilität neu denken“, in dem mehr als 20 Organisationen und Vereine mitwirken, eine erste Bilanz ziehen. „Wir sind zuversichtlich“, sagt Mitstreiter Wolfgang Bogie.
Doch wie sieht die rechtliche Seite aus? Kann ein Bürgerentscheid die Sallerner Regenbrücke kippen – oder nur die Erweiterung der Nordgaustraße blockieren? Die Flussquerung will der Freistaat bauen, für die Straße ist die Stadt zuständig. Ein Bürgerentscheid ist aber nur zulässig über „Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises“ der Stadt.
Vorsichtige Formulierung
Seit Ende Oktober bremsen keine Hindernisse mehr das Verkehrsprojekt. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in letzter Instanz die Beschwerden von zwei Klägern gegen die Nichtzulassung einer Revision am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Dr. Thomas Troidl ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und öffentliches Baurecht. Die MZ erreicht ihn telefonisch in seinem italienischen Urlaubsort Belluno. Zum Bau der Brücke und Ausbau der Nordgaustraße sagt er klar: „Es ist ein Gemeinschaftsprojekt. Das Bürgerbegehren hat eine gewisse grundsätzliche Zielrichtung.“ Weil die Stadt mitfinanziere, betreffe es das große Ganze. „Die Stadt Regensburg ist an der Umsetzung beteiligt, deshalb wendet sich das Bürgerbegehren auch gegen die Sallerner Regenbrücke.“
Troidl hat die Gegner bei der Formulierung des Begehrens beraten. In den Listen heißt es: „Mit meiner Unterschrift beantrage ich einen Bürgerentscheid zu folgender Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um den Neubau der Sallerner Regenbrücke, soweit diese auf städtischem Gebiet errichtet werden soll, samt Ausbau der Nordgaustraße zu verhindern, insbesondere: a) die Rahmenvereinbarung von 2015 aufzukündigen und b) keine städtischen Mittel mehr für diese Baumaßnahmen bereitzustellen oder solche städtischen Mittel in den Haushalt einzustellen?“ Damit das wegen der verschiedenen Zuständigkeiten komplizierte Bürgerbegehren rechtssicher und zulässig ist, wurde folgender Satz eingefügt: „Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für den verbleibenden Teil.“
Die Dresdner Kommunikationsagentur Lots* beantwortet im Behördenauftrag alle Fragen zur Nordspange. Sprecher Johannes Maidorn teilt etwas verklausuliert mit: Zwischen Erweiterung der Nordgaustraße, Bau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels bestünden verkehrliche und bauliche Abhängigkeiten. „Daher hätte die Nichtrealisierung eines dieser Teilprojekte Auswirkungen auf die Gesamtfunktionalität.“ Das heißt: Wenn eines der drei Vorhaben nicht kommt, werden auch die anderen nicht realisiert. Das bestätigt auch ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Website nordspange-regensburg.de formuliert es ebenfalls eindeutig.
Rund 60 Anlieger, darunter die Gärtnerei Hauner, sollen Grund abgeben. Stadt und Staatliches Bauamt verhandeln mit ihnen. Einige Flächen sind bereits verkauft. Damit schafft die Kommune trotz des angekündigten Bürgerbegehrens vollendete Tatsachen. Laut Anwalt Troidl muss die Stadt aber Grundstücksmanagement betreiben, „um das Projekt zu sichern“. Falls ein Bürgerentscheid positiv für die Gegner ausgehe, werde der eine oder andere Grundstücksbesitzer enttäuscht sein. „Es wird keine Rückabwicklung geben.“
Termin: Ministerium winkt ab
Wenn die 6000 Unterschriften vorliegen, kann das Bündnis Mobilität neu denken erst den favorisierten Kommunalwahlsonntag 8. März 2026 als Bürgerentscheid-Termin anregen. Sprecherin Verena Gros vom bayerischen Innenministerium winkt jedoch am Freitag ab. Bei Bürgerentscheiden, die am Kommunalwahltag durchgeführt werden sollen, sei eine Beeinflussung der Stadtrats- und OB-Wahl zu befürchten. Das Innenministerium könne für Bürgerentscheide am Tag der Kommunalwahl daher keine Ausnahmegenehmigung in Aussicht stellen.
Keine Kongresshalle am Donaumarkt
Direkte Demokratie: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Ein Bürgerbegehren muss eine Begründung und eine Ja-oder-Nein-Frage enthalten sowie drei vertretungsberechtigte Personen nennen. Bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, stellt der Stadtrat die Zulässigkeit fest. Ein Bürgerentscheid folgt.
Bürgerentscheide: Im Juni 2024 ging es um die Regensburger Stadtbahn. Die Gegner siegten mit knapp 54 Prozent. 2018 verhinderte die Mehrheit ein Kultur- und Kongresszentrum am Kepler-Areal. Den Standort Donaumarkt hatten die Regensburger bei drei Bürgerentscheiden seit 1999 ausgeschlagen. 1999 lehnten sie die Halle ab, 75 Prozent stimmten aber mit „Ja“, falls sich ein besserer Standort findet.