Vergewaltigung im Landkreis Regensburg: Angeklagter verlässt Gericht auf freiem Fuß

Von Philip Hell · 12. August 2025 um 17:00

Über Stunden feilschten die Verfahrensbeteiligten am Dienstag um einen Vergleich in einem Vergewaltigungsprozess, der im Landkreis Regensburg spielt. Am Ende drohte der Deal zu platzen – weil der Somalier auf der Anklagebank weniger Geld auf dem Konto hat, als er eigentlich gesagt hatte.

Dem Mann wird vorgeworfen, im Januar eine Frau im südlichen Landkreis vergewaltigt zu haben. Das bestritt der 22-Jährige während der Ermittlungen stets. In der Vernehmung der Frau am ersten Prozesstag vergangene Woche wurde zum einen deutlich, wie sehr sie noch immer unter dem Geschehen leidet – zum anderen traten aber auch Widersprüche auf, die allerdings nicht das Kerngeschehen der Tat tangierten. Die Kammer unterbrach die Verhandlung am vorvergangenen Dienstag daraufhin, um hinter verschlossenen Türen über einen Deal zu verhandeln – auch um der Geschädigten eine weitere kritische Befragung zu ersparen.

Diese Beratungen gingen am Dienstag in die Verlängerung: Annähernd zwei Stunden wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit debattiert. Am Ende stand folgender Deal: Wenn der Angeklagte gesteht, sich bei der Geschädigten entschuldigt und 7200 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlt, kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon.

Deal droht zu platzen: Was hat der Angeklagte auf dem Konto?

Als die Kammer die Öffentlichkeit und damit auch den Angeklagten über den Inhalt des Vergleichs informierte, merkte der Somalier allerdings auf. Denn: Teil des Deals ist, dass er 1500 Euro innerhalb der nächsten Tage an die Geschädigte überweist. So viel Geld habe er nicht, sagte der 22-Jährige. Sein Anwalt Maximilian Keser betonte daraufhin mit Nachdruck, dass sein Mandant ihm stets versichert habe, 1500 Euro zahlen zu können. Der mühevoll ausgehandelte Deal hing damit am seidenen Faden. Schlussendlich konnten sich jedoch alle Prozessbeteiligten durchringen und stimmten der Vereinbarung zu – auch weil der Angeklagte versicherte, das Geld irgendwie auftreiben zu können.

Über seinen Anwalt gestand der Somalier die Tat und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Damit stand der Deal.

Im Verlauf des Verfahrens wurde deutlich, dass der Mann, der rund sieben Monate in Untersuchungshaft saß, dem Prozess kaum folgen konnte. Mehrfach unterbrach er den Richter, um zu betonen, dass er eine Wohnung brauche. Anwalt Keser organisierte ihm ein Zimmer in einer Regensburger Obdachlosenunterkunft. Der Angeklagte wollte daraufhin wissen, ob es sich dabei um ein Hotel handele und wer ihn dorthin bringe.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Kreuzer verurteilte den Mann schließlich zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung.

„Sollten Sie das Geld nicht bezahlen können, müssen Sie in das Gefängnis.“

In seiner Urteilsbegründung legte Kreuzer großen Wert darauf, dem 22-Jährigen zu verdeutlichen, an welche Bewährungsauflagen er sich halten muss. Der Angeklagte fiel dem Juristen allerdings ins Wort und ließ über seinen Dolmetscher ausrichten, eigentlich nicht in der Lage zu sein, das Geld zu zahlen. Der Richter machte daraufhin unmissverständlich klar: „Sollten Sie das Geld nicht bezahlen können, müssen Sie in das Gefängnis.“

Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann. Sollte er in den kommenden Tagen allerdings nicht 1500 Euro zahlen, dürfte es ein kurzer Ausflug in die Freiheit werden.