Prozess um Vergewaltigung im Landkreis Regensburg nimmt überraschende Wende

„Ich hab mich innerlich nur noch gehasst“, sagt die junge Frau im Zeugenstand. Im Prozess um eine angeklagte Vergewaltigung im Landkreis Regensburg von Januar steht Aussage gegen Aussage. Erst stehen nicht unter drei Jahre für den 22-Jährigen im Raum, dann sind es nicht mehr als zwei und Bewährung. Das Schöffengericht geht in Verlängerung.
Mitte Januar soll es in einem Wohnhaus im südlichen Landkreis zu einem Übergriff gekommen sein, der jetzt das Gericht beschäftigt. Angeklagt ist ein 22-jähriger Mann, der das Nein einer jungen Frau nicht akzeptiert haben soll. Er muss sich wegen Vergewaltigung verantworten. Eigentlich sollte in dem Fall, wo Aussage gegen Aussage steht, am Dienstag ein Urteil fallen. Das hat sich nach der Aussage der Geschädigten aber doch geändert.
Die junge Frau soll den Angeklagten an jenem Dienstagabend wegen eines Streits zur Rede gestellt und danach von ihm in sein Zimmer eingeladen worden sein. Dort soll er zudringlich geworden sein und sich, als sie sich ins Bett gelegt hatte, schließlich an ihr vergangen haben. Laut Anklage ließ sich der 22-Jährige nicht beirren, obwohl die junge Frau mehrfach „Nein“ und „Stop“ sagte, sich wegdrehte und versuchte, ihn wegzuschieben.
Ohne Geständnis drohen bis zu vier Jahre Haft
Nach der Anklageverlesung wollte Richter Anton Kreuzer zunächst nichtöffentlich über den Prozessverlauf reden. Es sollte um Fragen wie den Ausschluss des Angeklagten bei der Aussage der mutmaßlich Geschädigten gehen. Doch es kam anders: Die Staatsanwältin ordnete das zu erwartende Strafmaß für den Somalier auf eine Nachfrage „nahe von vier Jahren“ ein, dem Höchstmaß, das ein Schöffengericht überhaupt aussprechen kann. Sollte er gestehen, wären demnach nicht unter drei Jahren möglich.
Strafverteidiger Maximilian Keser stellte einen möglichen Täter-Opfer-Ausgleich in den Raum. 5000 Euro könne der 22-Jährige zahlen, der stets bestritten hatte, gegen ihren Willen mit der jungen Frau geschlafen zu haben. Zu einem Deal kam es zumindest zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Geschädigte lehnte eine Zahlung ab, wie Nebenklage-Anwältin Susanne Karl erklärte. „Das ist kein Mensch, was der mir angetan hat“, rutschte ihrer Mandantin in einer längeren Sitzungspause vor dem Gerichtssaal heraus. Den Antrag der Verteidigung, sie aussagepsychologisch begutachten zu lassen, wies das Gericht dann ebenfalls ab.
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Im Zeugenstand schilderte die junge Frau äußerst detailliert, teils mit weit ausschweifenden Erklärungen, was an jenem Abend geschehen war. Dass der Angeklagte das Nein und die Gegenwehr anfangs womöglich missverstanden haben könnte, schloss sie dabei nicht aus. Und: „Ich habe nichts mehr gefühlt, ich hab mich innerlich nur noch gehasst“, erklärte sie. Wie tief die Traumatisierung sitzt, wurde spätestens nach einer erneuten Pause offensichtlich, als sie unter Tränen zusammenbrach. Richter Kreuzer unterbrach die weitere Vernehmung daraufhin.
Widersprüche in der Aussage – neues „Angebot“
Denn es wurde in einem neuen Rechtsgespräch direkt nach Teil eins ihrer Vernehmung eine „einvernehmliche Lösung“ zwischen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gefunden. Vor allem, um der Geschädigten eine weitere, umfangreiche und kritische Befragung „zu ersparen“. Insbesondere zu offenbar aufgetauchten Widersprüchen, „die da seien“, war man sich einig. Weil, so Kreuzer, ein Geständnis auch an der Stelle im Prozess „besonders strafmildernd“ wäre, stehen nun maximal zwei Jahre Gefängnis im Raum. Sofern der 22-Jährige alles gesteht und zudem 7200 Euro Schmerzensgeld bezahlt.
Entscheiden wird sich das erst in einigen Tagen, wenn der Prozess in dem Fall erneut fortgesetzt wird. Die Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt.