Streit in Neunburger Flüchtlingsheim eskalierte - Nun war Prozessauftakt

Wenn verschiedene Nationalitäten aufeinandertreffen, kann es auch mal krachen. So wie in der Flüchtlingsunterkunft in Neunburg. Zwei dortige Vorfälle im Februar und März diesen Jahres wurden nun am Amtsgericht Amberg verhandelt. Der Angeklagte, ein 34-Jähriger aus Äthiopien, wurde in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Staatsanwalt Oliver Kugler warf ihm gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beschädigung fremden Eigentums vor. Am Abend des 22. Februar 2025 soll der Angeklagte in der Asylbewerberunterkunft mit einem circa 32 Zentimeter langen Küchenmesser auf sein Opfer zugegangen sein und gebrüllt haben, dass er überall hingehen könne, wo er wolle. Er habe auch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das Smartphone des Geschädigten an sich genommen und es dreimal auf die Tischkante geworfen. Dabei wurde es beschädigt.
Opfer hatte Schnittwunden am Hals
Der zweite Vorfall soll sich gut drei Wochen später, am 10. März 2025, ereignet haben. Auch diesmal soll ein Messer im Spiel gewesen sein, nun mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern. Bei dem Streit sei der Geschädigte, zu dessen Nachteil auch schon die erste Tat war, an der rechten und der linken Halsseite verletzt worden. Bei dem Versuch, dem Täter das Messer zu entreißen, sei dieses abgebrochen.
Der 34-Jährige habe sein Opfer, hieß es weiter in der Anklageschrift, am Kopf gepackt und auf den Boden geschlagen. Zudem habe er ihn mit den Füßen in den Bereich der Rippen getreten. Der Geschädigte, ein Flüchtling aus Ruanda, soll dabei unter anderem Frakturen und ein Schädelhirntrauma erlitten haben.
Da der Angeklagte kein Deutsch sprach, musste ein Dolmetscher hinzugezogen werden. In seinem ersten Statement zu den Vorwürfen stellte er die Situation anders dar. Laut Aussage des 34-Jährigen sei der Geschädigte oft mit einem Messer herumgelaufen. Er habe das Telefon des Opfers kaputt gemacht, wie er zugab, habe ihm aber auch ein Ersatz besorgt. Das habe dem Geschädigten nicht gefallen und er wollte Geld vom Angeklagten haben. Das Messer sei laut dem Angeklagten vom Geschädigten gewesen. Dieser habe eine Drohbewegung gemacht, die den 34-Jährigen verängstigte. Er habe sich nur verteidigen wollen, ließ der Angeklagte den Dolmetscher übersetzen.
Geschädigter konnte sich nicht an Messer erinnern
Als erster Zeuge wurde der Geschädigte befragt. Den Tathergang konnte er aber nicht wirklich aufklären. So erklärte er auf wiederholte Nachfrage, dass bei dem ersten Vorfall kein Messer im Spiel gewesen sei. Das entsprach nicht seiner Aussage bei der Polizei. Dort war von einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser die Rede, das auch in der Anklage aufgeführt wurde. Richterin Kathrin Rieger reagierte darauf etwas gereizt – wie auch bei den Ausführungen des Angeklagten. Sie machte dem Zeugen klar, dass er sich der Falschaussage strafbar mache, wenn er vor Gericht die Unwahrheit sage. Habe er aber bei der Polizei etwas Falsches ausgesagt und damit jemanden falsch verdächtigt, habe er sich ebenso strafbar gemacht.
Zum zweiten Vorfall sagte der Geschädigte, dass der Angeklagte ohne Grund auf ihn losgegangen sei. Er sei kurz bewusstlos gewesen. Als er wieder zu sich kam, habe der Angeklagte auf ihm gesessen und ihn mit den Fäusten geschlagen. Er wisse aber nicht, ob der Angeklagte das Messer mitgebracht habe. Auch könne er sich nicht an einen Kampf um das Messer erinnern. Es sei alles so schnell gegangen. Als ihm ein Foto des Messers gezeigt wurde, konnte er sich ebenfalls nicht daran erinnern.

Danach wurden noch zwei syrische Bewohner der Unterkunft als Zeugen vernommen. Sie hatten den zweiten Vorfall beobachtet. Ihre Aussagen unterschieden sich aber teilweise. So meinte der eine Syrer, dass der Angeklagte den Kopf seines Opfers gegen eine Tür geschlagen haben. Das Messer habe, als er hinzukam, bereits auf dem Boden gelegen. Der andere Syrer meinte, dass der Kopf des Opfers auf den Boden geschlagen wurde. Bei seiner Darstellung habe der Angeklagte das Messer in der Hand gehalten.
Schon vorher gab es einen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer
Dass es vor dem zweiten Vorfall Streit zwischen den zwei Flüchtlingen gab, bestätigten die Zeugen. Um was es ging und ob dabei ein Messer im Spiel war, konnten sie nicht sagen. Das Opfer hätten sie nie – entgegen der Aussage des Angeklagten – mit einem Messer gesehen.
Staatsanwalt Oliver Kugler bestand, ebenso wie die Gutachterin, darauf, die zuständigen Polizisten noch als Zeugen zu vernehmen. Die Beamten der PI Neunburg befanden sich aber allesamt im Urlaub, so dass die Verhandlung vertagt wurde. Am 22. August, um 9 Uhr, soll der Prozess fortgesetzt werden.