Gleich vier Polizisten beleidigt: Einer der Beamten könnte Angeklagten provoziert haben

Eine Kontrolle im Februar dieses Jahres in Cham in der Nähe des Volksfestplatzes artet aus: Als ein 39-Jähriger mit drei Gramm Cannabis von der Chamer Polizei erwischt wurde, und die Beamten dem Mann das Rauschgibt abnehmen wollten, beschimpfte der Angeklagte gleich vier Polizisten. Unter anderem seien Wörter wie „Wichser“ oder „Bauerngloife“ gefallen. Bei der Vernehmung räumte ein Polizist ein, den Angeklagten möglicherweise zu diesen Aussagen provoziert zu haben.
Es war eine ungute Situation im Februar dieses Jahres in Cham in der Nähe des Volksfestplatzes: Die Polizei war von einem Bürger informiert worden, dass dort drei Personen offenbar Betäubungsmittel konsumieren. Darauf fuhren zwei Beamte zu dem angegebenen Ort und trafen auf die drei Verdächtigen, die gerade von zwei Kollegen befragt wurden.
Dabei sind wohl beleidigende Worte wie „Wichser“ und ähnliche gefallen. Da die Beamten angehalten sind, zum Eigenschutz auch solche scheinbar harmlosen, verbalen Entgleisungen anzuzeigen, saß nun ein 39-jähriger Mann vor Richter Dr. Thomas Strauß im Chamer Amtsgericht und musste sich des Vorwurfs der Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen stellen.
Arbeits- und obdachlos
Zunächst bestritt der wegen Alkohol- und Drogenabhängigkeit seit langem arbeitslose und zudem auch obdachlose Angeklagte die herabwürdigenden Äußerungen. Es sei vielmehr so gewesen, dass der die Vernehmung hauptsächlich führende Beamte die bei ihm aufgefundenen drei Gramm Cannabis beschlagnahmen wollte, obwohl er diesen mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass er die geschenkt bekommen habe und nach dem neuen Cannabis-Konsumgesetz auch besitzen dürfe. Freilich hatte er zunächst behauptet, dass er das Tütchen mit dem Stoff gefunden habe, aber diese Aussage dann revidiert. Den Namen des großzügigen Schenkers wollte er aber nicht nennen.
Der vernehmende Beamte glaubte aber, dass er das Cannabis beschlagnahmen dürfe, was aber so nicht stimmte. Der Angeklagte kannte seine Rechte und beschimpfte darauf allgemein die vier vor ihm stehenden Polizisten. So empfand es zumindest einer der „zur Absicherung des Geschehens“ dabeistehenden Beamten, zumal die Beleidigung mit „ihr“ und nicht mit „du“ eingeleitet worden war. Freilich fand der Angeklagte noch, dass der Polizist, der das Betäubungsmittel beschlagnahmte, „lächerlich“ und ein „Bauerngloife“ sei.
Polizist könnte den Angeklagten zu den Beleidigungen provoziert haben
Nachdem zwei der damals involvierten Beamten von der Vernehmung vor Ort in den wesentlichen Elementen gleich berichtet hatten, riet Richter Strauß dem Angeklagten, seine Aussage zu überdenken, weil das Urteil strenger ausfallen könne, wenn sich seine Verteidigungsworte als falsch erweisen. Nach kurzem Austausch mit seinem Anwalt räumte der 39-jährige ein, dass die beanstandeten Worte gefallen sein könnten. Weiter zu seinen Gunsten konnte seine Entschuldigung ein paar Tage nach dem Vorfall, als er sein Cannabistütchen auf der Wache abholte, gewertet werden. Diese Entschuldigung hatte auch der Polizeibeamte von sich aus bei seiner Aussage erwähnt. Wie er auch gestand, dass er mit seiner Meinung, den Drogenbehälter einziehen zu dürfen, falsch lag und der Angeklagte daher zu den Beleidigungen provoziert worden sein könnte.
Nach der Beweisaufnahme wandte sich Dr. Strauß an die Staatsanwältin und fand, dass die Sache eigentlich nicht so gravierend sei, dass man das Verfahren nicht einstellen könnte. Dem spreche aber die lange Liste von 14 bzw. 15 Eintragungen im Strafregister entgegen, aber „eisperr'n werd i ‘n net, des wär' a Schmarrn“. Die Staatsanwältin besprach dies mit der Regensburger Staatsanwaltschaft und stimmte danach einer niedrigen Geldstrafe zu.
In seiner Zeit als trockener Alkoholiker hervorragend gearbeitet
Eigentlich hatte der Angeklagte eine Ausbildung als Trockenbauer absolviert und in dem Beruf auch rund zehn Jahre gearbeitet, doch dann kam seine erste Haftstrafe, weil er wegen seiner inzwischen eingesetzten Drogenabhängigkeit Diebstähle und andere Delikte begangen hatte, um an Geld für seine Sucht zu kommen. Mittlerweile kam noch eine gewisse Alkoholabhängigkeit dazu, die ihn immer weiter in den Abgrund reißt. Nach 2007 sei er trocken gewesen, erwähnte sein Anwalt. Und in diesen „trockenen Zeiten“ habe er hervorragend gearbeitet, sei von seinen Vorgesetzten und den Kunden wegen seiner Pünktlichkeit, seiner Ordentlichkeit und seiner genauen Arbeitsweise nur gelobt worden. Bis der Alkohol wieder die Überhand gewann.
Leben des Mandanten laufe in Wellenbewegungen
Das Leben seines Mandanten verlaufe in Wellenbewegungen mit immer wieder Therapien und Klinikaufenthalten und dann wieder einem geregelten Leben. „Wie soll's denn mit ihnen weitergehen?“, fragte der Richter. „Ich werde jetzt in Haft gehen müssen (es läuft offenbar noch ein anderes Verfahren, das noch nicht im Strafregister steht) und danach werde ich eine Wohnung und Arbeit suchen“, hofft der eigentlich freundliche Mann. Wie gesagt, eine Verfahrenseinstellung war nicht möglich, so forderte die Staatsanwältin eine Geldbuße von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Geringe Geldbuße
Der Verteidiger meinte, sein Mandant sei bemüht, seinem Leben Struktur zu geben, das solle man nicht torpedieren. Außerdem wäre die damalige Situation mit der Beleidigung wohl nicht entstanden, hätte der Polizist nicht einen Fehler begangen. Da der Angeklagte von Bürgergeld lebt, sollte ein Tagessatz bei höchstens 15 Euro liegen. Richter Dr. Strauß blieb in seinem Urteil noch unter diesem Antrag und verhängte 20 Tagessätze zu nur zehn Euro als Geldbuße. Bei der Höhe der Tagessätze müsse man bedenken, dass ein „normaler“ Bürgergeldempfänger noch die Miete seiner Wohnung bezahlt bekomme, da der Angeklagte aber obdachlos ist, zahle der Staat eh weniger für ihn. Aber er wies auch den Angeklagten darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe hätte plädieren können und er dann eine längere Haft hätte absitzen müssen. „Also machen‘s keinen Schmarrn mehr.“