Nächster Anlauf für viel diskutierten Neubau in der Innenstadt von Bad Kötzting

Von Stefan Weber · 6. August 2025 um 11:00

Es ist genau ein Jahr her, als sich der Stadtrat zuletzt öffentlich mit dem geplanten Bauprojekt auf dem Areal des ehemaligen Gasthauses Pfeffer und des Schuhhauses Liebl an der Ecke Marktstraße und Schirnstraße beschäftigt hatte. Damals ging es um einen Vorbescheid für eine neue Planung, nachdem der vorhergehende Bau heiß diskutiert worden war.

Einer der Knackpunkte: Im Jahr 2021 war ursprünglich fünfstöckig geplant worden. Ein Umstand, der öffentlichen Widerstand verursacht hatte, nachdem die Pläne im Stadtrat mehrheitlich bereits befürwortet worden waren. Die Jahre vergingen, ohne dass sich etwas getan hätte, bis geänderte Pläne im August vergangenen Jahres dem Stadtrat schließlich zum Vorbescheid vorgelegt worden waren.

Das wurde geändert

Der Gebäudekomplex wurde schon damals um ein Stockwerk niedriger geplant, wodurch auch 250 Quadratmeter an Fläche verloren gingen. Am Dienstagabend ging es im Stadtrat nun um die detaillierten Pläne.

Das Büro Martin Kolbeck aus Cham legte eine Eingabeplanung für 22 Wohnungen plus eine Gewerbeeinheit mit gut 200 Quadratmetern im Erdgeschoss entlang der Marktstraße vor. Die meisten Wohnungen haben ein oder zwei Zimmer, das zurückversetzte Penthouse ist mit vier Zimmern dargestellt.

Das Stadtbauamt Bad Kötzting hat die aktuelle Planung und die des Jahres 2021 (transparent) einmal zu Vergleich für die Stadträte übereinandergelegt, um die Unterschiede klar zu machen. Gelb unterlegt sind die Konturen der Bestands-Gebäude. - Foto: Visualisierungen Schnabel und Partner sowie Martin Kolbeck Ingenieurbüro

Die Garagenebene ist über die Schirnstraße ebenerdig befahrbar. In der ersten Planung aus dem Jahr 2021 hatte es noch eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Marktstraße gegeben, was ebenfalls heiß diskutiert worden war. In der Garage wird zusätzlich Platz geschaffen, indem mit sogenannten Duplex-Parkplätzen Fahrzeuge übereinander parken. So wurde in der Planung die größere Gewerbefläche erst möglich, wie sie vonseiten der Stadt vorab gefordert worden war. Kleinere Fassadenänderungen seien vorgenommen worden, so Stadtbauamtsleiter Christian Kopf. Dazu gehöre, dass das Satteldach an der Ecke Schirnstraße und Marktstraße nun über einen Kopfbau um die Ecke gezogen werde.

Die meisten Änderungen hätten sich allerdings im Grundriss ergeben. Das liege vor allem daran, weil die Wohnbau Bad Kötzting nun Wohnraumförderung durch die Regierung der Oberpfalz in Anspruch nehmen wolle. Die Fachstelle für Wohnraumförderung hatte Änderungen im Grundriss angeregt (etwa bei Wohnungen, die Tageslicht nur über die Nordseite bekommen hätten), die nun eingearbeitet worden seien.

Um der Gestaltungssatzung der Stadt und entsprechenden Einwänden zu genügen, wurden Loggien als Querhaus ausgebildet.

Das sagten die Stadträte

Stadtrat Wolfgang Kerscher merkte an, dass er dem Vorbescheid nicht zugestimmt habe. „Der heute vorgelegte Plan ist besser, aber nicht gut“, sagte er. Der Baukörper sei „überdimensioniert“ und „sprengt das Stadtbild“. Das Bauvorhaben dürfe nicht genehmigt werden, zeigte er sich überzeugt. Robert Riedl zeigte sich vom Gegenteil überzeugt: „Von der Straßenseite aus ist die Höhe nicht wahrnehmbar“, sagte er, darum störe sie ihn auch nicht. Er habe dem Plan nichts entgegenzusetzen, und: „Wer das baut, wann das gebaut wird, das ist mir dann egal.“

Carola Höcherl-Neubauer sagte auch, dass der Bau zu groß sei. „Das Penthouse ist für mich fraglich – Verbesserung sehe ich schon, aber im Sinne unserer Altstadt würde ich mir anderes wünschen.“ Franz Gregori meinte: „Es muss sich für den Bauherren lohnen, dann kann er nur in die Höhe bauen.“ Rudi Hofmann merkte an, dass es aktuell ein „nicht nutzbarer Leerstand“ sei, für den sich nun eine Chance biete. 22 Wohnungen seien nicht von der Hand zu weisen.

Wer stellte den Antrag?

Stefan Brandl wollte wissen: „Spricht da baurechtlich etwas dagegen? Nein? Dann können wir gar nicht dagegen sein“, sagte er. Bürgermeister Markus Hofmann zeigte sich daraufhin richtig verärgert: „Auch gegen den ersten Plan war rechtlich nichts zu sagen, damals sind die Behörden umgefallen, das möchte ich einmal ganz deutlich sagen.“ Dennoch habe sich dem gegenüber das Projekt merklich verbessert. „Wir echauffieren uns über ein fünftes Stockwerk, das man nicht einmal sieht“, sagte Riedl – und das in Zeiten, in denen weniger Fläche versiegelt werden sollte.

Ludwig Kern merkte noch an, dass sein Ratskollege Riedl an selber Stelle beim Bauvorhaben ein Gebäude weiter sehr wohl dagegen gewesen sei, weil ihm der Höhenunterschied zum Altbestand zu hoch gewesen sei. Nun störe es ihn nicht?

Auch, dass auf dem Antrag nicht ersichtlich sei, wer die „Wohnbau Bad Kötzting“ sei, gefalle ihm nicht: „Kann da ein Neutrum einen Antrag stellen?“, lautete seine Frage. „Darüber haben wir nicht zu entscheiden“, sagte der Bürgermeister. Das sei Sache des Landratsamtes, nicht der Stadt. An dieser Stelle sei lediglich über das Einvernehmen zu der Planung zu entscheiden: „Genehmigen kann immer nur das Landratsamt“, sagte er.

Mit zwölf zu sieben Stimmen wurde dem Antrag anschließend das Einvernehmen der Stadt erteilt.

Befürwortete Bauanträge

■ Bad Kötzting: Dachgeschossausbau des bestehenden Warenabhollagers mit Remise der Reitanlage zu sechs Ferienwohnungen und Nutzungsänderung der Pferdestallung zu einer Betriebsleiterwohnung beim Reitstall am Kurpark; Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau am Plattenweg, Errichtung von zwei Carports mit Abstellraum sowie Errichtung von Stützmauern; Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Ecke Bahnhofstraße/Untere Au sowie Parkplatzerweiterung; Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern an der Fritz-Weigl-Straße mit Garagen

■ Weißenregen: Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle zu einer Lagerhalle für Holzwerkstoffe einer Schreinerei in Hafenberg; Die Geltungsdauer der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 zum Neubau eines Holz- und Geräteschuppens mit Werkstatt wurde verlängert.

■ Traidersdorf: Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheims zu einem Verwaltungsgebäude

■ Liebenstein: Vorbescheid über die Bebaubarkeit eines Grundstückes an der Ortseinfahrt von der Kreisstraße her zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage