Wenn der Platz fehlt: Wie viel Garten brauchen Regensburger Hortkinder?

Von Juliana Ried · 6. August 2025 um 05:00

Der Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung für Grundschüler rückt näher. Aber die Hürden für Betreiber sind hoch – das zeigt ein Fall im Regensburger Westen.

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Eigentlich wirkt das Gebäude des ehemaligen Cafés Klein in der Prüfeninger Killermannstraße perfekt für einen Hort, in dem Regensburger Schulkinder nachmittags betreut werden. Nur gut 400 Meter ist es weg von der Grundschule, und wo bis Ende des vergangenen Jahres die Gäste Kuchen aßen, könnten die Schüler einmal ihr Mittagessen bekommen. Das Problem liegt hinter dem Haus: Die Außenfläche, also der künftige Garten, ist aus Sicht der zuständigen Behörden zu klein. Dominik Schomecker, der hier gerne einen Hort eröffnen würde, klagt: Das System sei zu starr.

Schomecker wandte sich an die MZ, nachdem er erfahren hatte, dass die Stadt einen Kindergarten auf dem Parkhaus Dachauplatz plane, weil sie im Zentrum kein anderes passendes Grundstück finde. „Mit großem Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit des Jugendhilfeausschusses bereit ist, neue Wege zu gehen, da uns dieses Problem ebenfalls betrifft“, schrieb er. Schomecker betreibt in Regensburg mit seiner Frau als privater Träger zwei Kinderkrippen. Er würde gerne expandieren und sieht auch den entsprechenden Bedarf. Gerade das Hort-Thema sei „sehr brisant“. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern von Grundschülern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, beginnend ab der ersten Klasse.

Im Westen fehlen 100 Hortplätze

Schomecker sagt: Das zuständige Amt habe ihm bestätigt, dass es im Regensburger Westen Bedarf an 100 Hortplätzen gebe. Allerdings müsste Schomecker dafür einen 1000 Quadratmeter großen Garten vorweisen. Die Regierung empfiehlt eine Außenfläche von zehn Quadratmetern pro Kind – von der Kinderkrippe für die Kleinsten bis zum Hort –, und die Stadt hält sich daran. „Daher könnten wir den Hort nur mit 36 anstatt mit 100 Kindern belegen.“ Die Immobilie in der Killermannstraße, die er anmieten könnte, biete zwar innen 880 Quadratmeter, außen aber nur 360, maximal 400.

Mit 36 oder 40 Kindern sei das Vorhaben aber „aufgrund der zu hohen finanziellen Last und der zu geringen Förderung in diesem Bereich nicht umsetzbar“. Die staatlichen Gelder fließen pro Kind und pro Stunde und sind damit für einen Hort geringer als für einen Kindergarten, weil Grundschüler erst zwischen 11.15 und 13 Uhr in die Betreuung gehen. Kindgerecht umbauen und ausstatten lassen muss Schomecker das Gebäude aber trotzdem. Schomecker fragte deshalb bei der Stadt an, ob er den fehlenden Außenbereich durch pädagogische Konzepte wie regelmäßige Ausflüge ausgleichen könne. Er habe aber die klare Antwort erhalten, dass die zehn Quadratmeter pro Kind einzuhalten seien. Schomecker fordert mehr Flexibilität. Das entsprechende Gesetz gebe das her und auch pädagogisch sei das kein Problem. „Wir sind in Deutschland“, sagt er. Häufig sei wegen des Wetters stundenlanges Spielen im Freien nicht möglich. In der Killermannstraße sei im Untergeschoss genug Platz für Bewegungsräume.

Das ehemalige Café steht derzeit leer. - Foto: Tino Lex

Stadt: Zehn Quadratmeter Außenfläche pro Kind sind pädagogisch wichtig

Die Stadt dagegen hält die „zehn Quadratmeter Bewegungsfläche pro Kind“ im Freien für einen „wichtigen Baustein der pädagogischen Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen“. Vereinzelt gebe es Einrichtungen mit weniger Außenfläche. Dabei handle es sich um solche, die bereits lange bestehen. Dass auch die Erweiterung des Kindergartens im Prinzenweg in der Altstadt an fehlenden Außenflächen gescheitert sei, wie kürzlich ein Stadtrat monierte, stimme nicht.

Ein Einzelfall ist die Stadt mit ihrer Forderung nach zehn Quadratmetern pro Kind nicht, ist vom Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen zu hören. Vorstandschef Benjamin Tajedini sagt: „Tatsächlich ist es so, dass die zehn Quadratmeter überall verlangt werden, um Qualität sicherzustellen.“ Er ergänzt: „Wenn man ein bisschen davon abweicht, gehen die Kommunen in der Regel mit. Aber man müsste es auf jeden Fall konzeptionell ausgleichen.“ Dass ein 1000-Quadratmeter-Garten durch einen mit weniger als 500 Quadratmetern ersetzt werden könnte, halte er für nicht vorstellbar.

Betreuungsplätze für Grundschüler

Quote: Stadtsprecherin von Roenne-Styra erklärt, im vergangenen Schuljahr habe es 3954 Betreuungsplätze für 5266 Schulkinder gegeben. Das entspreche einer Quote von circa 75 Prozent.

Rechtsanspruch: Derzeit erfüllt ein Teil der Plätze die Vorgaben des ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nicht: So enden Mittagsbetreuungen teilweise um 14 Uhr. Zusätzliche Ferienbetreuungen gibt es nur an einzelnen Grundschulen. Wer einen wohnortnahen Platz bis mindestens 16 Uhr braucht, und das auch in den Schulferien, fährt derzeit meist mit einem Hortplatz am besten. Davon gab es im vergangenen Schuljahr 1115.