Bei Ärger im Schiffsurlaub: Zwei Neumarkter Juristen sind die „Kreuzfahrt-Anwälte“

Nordmeer, Karibik, Mittelmeer – für Dr. Marcus Hoffmann sind die Weltmeere Alltag. Nicht, weil der Jurist Seemann geworden wäre, sondern weil er sich auf ein ungewöhnliches Rechtsgebiet spezialisiert hat: Kreuzfahrtrecht. Mit seiner Neumarkter Kanzlei kämpft er für Passagiere, deren Urlaubsfreude auf See getrübt wurde.
Rund 3,8 Millionen Deutsche waren vergangenes Jahr mit Kreuzfahrtschiffen auf Flüssen und Meeren unterwegs. Seit Corona steigt der Umsatz wieder kräftig an. Dabei kann jede Menge schiefgehen. „Und die wenigsten kennen dann ihre Rechte“, weiß Hoffmann.
Das fange schon bei Änderungen an, die auf Kreuzfahrten gar nicht unüblich sind. Ein Klassiker sei das Umrouten. „Das heißt, dass die Route geändert wird und geplante Häfen ausfallen. Oft wird das Wetter als Grund dafür angegeben. Reedereien behaupten oft, sie könnten nichts dafür, es wäre höhere Gewalt. Das ist aber schlichtweg falsch.“ Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Passagiere in so einem Fall trotzdem. Klar könne der Veranstalter nichts fürs Wetter, aber die Minderung des Reisepreises ist verschuldensunabhängig. Letztlich hat der Gast ja nicht das bekommen, was er gebucht hat.
30 bis 70 Prozent Erstattung des Tagesreisepreises möglich
Je teurer die Reise war, auf umso mehr Erstattung dürfen die Reisenden hoffen, erklärt Hoffmann. Der komplette Reisepreis werde auf den Tag umgerechnet und so der Tagesreisepreis errechnet. 30 bis 70 Prozent des Tagesreisepreises stehen dem Passagier dann zu, je nachdem, wie gravierend die Änderung ist. In jedem Fall können schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Routenänderungen seien die häufigsten Fälle, mit denen die beiden Juristen zu tun haben. „Gerade bei längeren Kreuzfahrten kommt das regelmäßig vor und bei Reisen, die in den Norden führen, wo es oft Stürme gibt und Häfen nicht angefahren werden können.“
Dauerbrenner Hoch- und Niedrigwasser bei Flusskreuzfahrten
Nicht selten sei es auch, dass Flusskreuzfahrten mit Hoch- oder Niedrigwasser zu kämpfen haben. Die Donau sei da ein gutes Beispiel. Einmal hatte Hoffmann einen Fall, bei dem schon alle Passagiere auf dem Schiff waren und es dann in die andere Richtung ablegte als geplant: „Das war dann eine völlig andere Reise und keiner hatte mehr eine Chance, das Schiff vorher zu verlassen.“
Noch gravierender sei es, wenn ganze Reisen abgesagt werden. Das sei gerade seit dem Ausbruch des Israel-Gaza-Konflikts ein großes Thema geworden und habe viele Reisen betroffen, die durch den Suezkanal und das Rote Meer führten. Dass die enttäuschten Gäste dann den Reisepreis erstattet bekommen, sei laut Hoffmann in aller Regel kein Problem. Aber es sei noch mehr drin. „Zusätzlich kann ihnen auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zustehen. Und das können noch einmal 50 Prozent sein, abhängig vom Vorlauf der Absage.“

Gerade hat Hoffmann ein Urteil erstritten, das mit dem Israel-Konflikt im Zusammenhang steht – oder gerade nicht. Eine Reederei hatte, um nicht durch den Suezkanal fahren zu müssen, ihre Schiffe westlich um ganz Afrika herumgeführt, was natürlich viel länger dauert. Die schon für diese Zeit gebuchten Reisen wurden gestrichen, mit Verweis auf den Israel-Konflikt. „Diese Reisen hatten mit dem Krisengebiet aber nichts zu tun. Sie wollten einfach ihr Schiff besser versetzen können, um ihre Wintersaison nicht zu gefährden“, erklärt Hoffmann.
Das OLG Rostock hat dem Kläger, den Hoffmann vertreten hat, ebenfalls 50 Prozent des Reisepreises als zusätzlichen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zugesprochen. Pro Schiff vertritt der Anwalt aber in aller Regel nicht nur einen Kunden, sondern viele. So lohne sich das Geschäftsmodell für die Kanzlei, denn von den Kunden verlangen sie eine vergleichsweise geringe Pauschale.
Ob der Gast eine Chance hat, prüfen die Kreuzfahrt-Anwälte vorab kostenlos. „Und wenn es wirtschaftlich keinen Sinn macht oder rechtlich kein Mangel vorliegt, sagen wir das den Leuten auch offen und ehrlich“, betont Hoffmann. Wenn das Essen mal einen Tag nicht optimal gewesen sei oder die Lieblingsmarmelade im Buffet aus gewesen sei, könne es effektiver sein, sich direkt an die Reederei zu wenden.
Extremfall: In Indien von Bord geworfen
Manchmal gebe es dann einen Gutschein oder Bordguthaben für die nächste Reise. „Uns geht’s hier nicht nur ums Geldverdienen. Klar müssen wir auch von etwas leben. Aber wir bearbeiten hier auch 200-Euro-Fälle. Aber unser Feld ist keines, in dem wir reich werden.“ Genugtuung gibt es für die Anwälte auch noch auf ganz anderer Ebene: „Der kleine Mann gegen die große Reederei – David gegen Goliath – das ist Verbraucherschutz für uns“, erklärt Hoffmann.
Der kurioseste Fall aus seiner Praxis drehte sich um einen älteren, aber noch sehr fitten Herrn um die 80, der alleine zu einer Weltreise aufbrach. „Irgendwo in Indien wurde er von Bord geschmissen, weil er angeblich keinen gültigen Reisepass hatte. Den hatte er aber vorher an Bord abgegeben. Dann saß er ohne alles in Indien.“ Sein Schwiegersohn schaffte es schließlich, ihn nach Deutschland zurückzuholen.
Verbraucherschutz ist das Steckenpferd der Anwälte
Dass ihn seine Fälle bis ans andere Ende der Welt führen, ist umso erstaunlicher, wenn man weiß, dass die Kanzlei mitten in Neumarkt sitzt. Erst vor wenigen Wochen ist sie aus Nürnberg hierher gezogen. Beides ist weit weg von jedem Kreuzfahrthafen. Wie also kamen die beiden darauf, sich fast ausschließlich mit diesem Feld zu befassen, das auch für Juristen kein alltägliches ist? „Schuld“ sowohl am Kreuzfahrt-Anwalt-Dasein als auch an der Kanzlei in Neumarkt sei sein Kollege Mirko Göpfert, verrät Hoffmann. Der wohne schon lange in Neumarkt „und er ist privat ein begeisterter Kreuzfahrer“.
Von wo aus die beiden arbeiten, ist eigentlich egal, denn an ihre Fälle kommen sie online über ihr Portal kreuzfahrt-anwalt.de. „Manche Reisende melden sich sogar noch von Bord bei uns“, sagt Hoffmann.
Die beiden Juristen haben sich schon lange auf Verbraucherschutz-Themen spezialisiert. Angefangen haben sie mit Schrottimmobilien, also Fällen, in denen völlig überteuerte Immobilien verkauft wurden. 2011 machten sich die beiden selbstständig. Sie befassten sich immer wieder mit neuen Rechtsfeldern, die gerade aktuell wurden: in Zeiten fallender Zinsen mit dem Widerruf von Darlehen, später fluteten Dieselskandal-Verfahren die Kanzlei. Heute befassen sie sich fast ausschließlich mit Kreuzfahrtrecht.