Gegen drohendes Parkchaos in Neumarkt: Stadtrat trifft unter Zeitdruck Entscheidung

Wo der moderne Mensch lebt, da parken meist auch Autos. In Zeiten von Nachverdichtung und steigenden Zulassungszahlen wächst die Einsicht, dass der öffentliche Raum nicht großflächig Parkplatz sein soll. Und doch schafft der Freistaat eine landesweite Stellplatzpflicht ab. Die Stadt Neumarkt hat jetzt mit einer eigenen Satzung reagiert. Im Stadtrat gab es Kritik, der gewählte Ansatz mache das Bauen und damit das Wohnen teurer.
Dass es eine eigene Stellplatzsatzung braucht, daran hatte aber eine deutliche Mehrheit von 31 zu sechs Stadträten keinen Zweifel. Es gehe nicht an, dass das Parken „sozialisiert“ werde, hieß es von verschiedenen Seiten. Sprich, es soll verhindert werden, dass sich ein Bauherr die Kosten für Stellplätze spart und die Hausbewohner auf öffentlichem Grund parken.
Weil der Freistaat bürokratische Vorgaben abbauen und mehr Verantwortung an die Kommunen geben will, hatte die Stadt Zeitdruck. Zum 1. Oktober fällt die bayernweite Stellplatzpflicht weg. Um nicht nackt der Kälte ausgeliefert zu sein, brauche es den wärmenden Mantel einer eigenen Satzung, machte es Rechtsdirektor Andreas Werner für die Räte bildlich.
Wie schon bisher kommt die Stellplatzsatzung potenziell überall dort zur Anwendung, wo mit Verkehr von und zu einem Gebäude zu rechnen ist. Die Satzung gilt für Gebäude, die neu gebaut werden, oder solche, die verändert werden – und sei es nur die Nutzung.
Bei neuen Mehrfamilienhäusern sind in der Regel 1,5 Stellplätze je Wohnung Pflicht
Ausgenommen von der Stellplatzpflicht sind Gebäude, die umgebaut werden, um Wohnraum zu schaffen. Außerdem gilt die Satzung nur in solchen Gebieten, in denen es keine Bebauungspläne oder andere städtebauliche Satzungen gibt. Diese haben Vorrang.
Bei Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern verlangt die neue Satzung den auch bislang schon geltenden einen Stellplatz. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen sind es jedoch künftig 1,5 Stellplätze je Wohnung. 0,5 mehr als mit der bisherigen gesamtbayerischen Stellplatzpflicht.
An diesem Schlüssel gab es Kritik im Stadtrat. Georg Kellermann (CSU), selbst Wohnungsunternehmer, bezeichnete ihn als praxisfremd und als zu pauschal. „Es ist nicht sozial, wenn man kleine Wohnungen mit 1,5 Stellplätzen belegt“, sagte Franz Düring (UPW). Mehr Stellplätze bedeuteten mehr Baukosten, die dann auf die Bewohner umgelegt würden, rechnete Ferdinand Ernst (CSU) vor. Die Kritiker sprachen sich für einen Stellplatzschlüssel aus, der sich wie in anderen Kommunen an Wohnungsgrößen oder Zimmeranzahl bemisst.
Vorschlag: Neue Stellplatzsatzung überprüfen und möglicherweise anpassen
Rechtsdirektor Werner verwies darauf, dass der Freistaat bei aller Entbürokratisierung dennoch weiterhin in manchen Bereichen Vorschriften mache. Beispielsweise ist für den staatlich geförderten Wohnungsbau der Schlüssel auf 0,5 Stellplätzen je Wohnung festgelegt.
CSU-Fraktionschef Peter Ehrensberger erklärte, man bewege sich bei dem Thema in einem Spannungsfeld. Einerseits wolle man angesichts steigender Zulassungszahlen parkende Autos von den Straßen bekommen, zugleich wolle man bezahlbaren Wohnraum möglich machen. Dazu dürfe das Bauen nicht noch teurer werden. Ehrensberger und andere erklärten aber, dass die jetzt beschlossene Stellplatzregelung nicht in Stein gemeißelt sei. Der Stadtrat könne sie nach einiger Zeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen.