Neue Ausrüstung nötig: 59.000 Euro für die Deininger Feuerwehren

Von Mittelbayerische Zeitung · 30. Juli 2025 um 11:00

Die Ausrüstung der Deiniger Feuerwehren ist zum Teil in die Jahre gekommen - jetzt wird sie erneuert. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Außerdem stand auf der Tagesordnung das geplante Baugebiet in Großalfalterbach. Die Parzellen wurden festgelegt.

Im zweijährigen Turnus werden alle neun Feuerwehren in der Gemeinde Deining über den Bedarf an Schutzkleidung und Ausrüstung abgefragt. „Der Gemeinde ist eine optimale Ausrüstung der Feuerwehren ein Anliegen“, betonte Bürgermeister Peter Meier am Dienstagabend bei der Sitzung des Gemeinderats im Rathaus.

Der Gemeinderat beschloss, der Firma Ludwig Feuerschutz aus Bindlach den Auftrag zur Lieferung von diverse Gegenstände zu erteilen – angefangen von Schutzanzügen über Stiefel, Handschuhe und Helme bis hin zu Armaturen, Strahlrohren und Schläuchen. Auch Gerätschaften für die technische Hilfeleistung wie Tauchpumpen oder Stützsysteme für verunfallte Autos gehören dazu.

Kleidung verschlissen, Ausstattung nicht mehr zeitgemäß

Insbesondere handele es sich dabei um Ersatzbeschaffungen für verschlissene Kleidung oder defekte oder in die Jahre gekommene Ausstattungsgegenstände, so Meier. Alles in allem investiere die Gemeinde rund 59.000 Euro in die Ausstattung der Feuerwehren.

Damit in Großalfalterbach ein neues Wohngebiet entstehen kann, wurde im Gemeinderat der Vorentwurfs des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren vorgestellt.

13 Parzellen im neuen Wohngebiet

Das neue geplante Wohnbaugebiet soll als „WA-Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden und umfasst voraussichtlich 13 Parzellen. Die Größe dieser variiert zwischen 660 und 880 Quadratmeter, so Bürgermeister Meier. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beschloss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Ein ebenso wichtiges Thema für künftige Bauherren ist die Stellplatzsatzung. Nach der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum Oktober diesen Jahres obliegt es jeder Gemeinde selbst Satzungen zu beschließen, informierte Bürgermeister Meier.

Jede Wohneinheit braucht 1,5 Stellplätze

Nach der Diskussion wurde beschlossen, dass künftig je Wohneinheit, gleich ob im Wohngebiet oder im unbeplanten Innenbereich, die Anzahl von 1,5 Stellplätzen nachgewiesen werden muss, wobei die Anzahl der Stellplätze auf eine Dezimalstelle zu ermitteln und nach kaufmännischen Grundsätzen zu runden sei.

Hiermit möchte man einerseits erforderliche Stellplätze garantiert wissen, andererseits auch für das „so wichtige Schaffen von Wohnraum“ eine angemessene Regelung treffen. Abschließend wurde eine – wenn möglich – finanzielle Ablöse von 7500 Euro pro Stellplatz festgelegt.