Vom Traumhaus in die Schuldenfalle und vor Gericht: Mann veruntreute 70.000 Euro

Es war Corona, es war Ukraine-Krieg. Die Folgen sind bekannt: Lieferketten- Engpässe, explodierende Kosten auf dem Bau, Zinserhöhungen. In dieser Gemengelage hatte ein junger Mann aus dem Landkreis Neumarkt sich nicht mehr imstande gesehen, die Baufinanzierung für sein Eigenheim zu stemmen. Und hat zu einem Mittel gegriffen, das ihn am Dienstag auf die Anklagebank des Amtsgerichts Neumarkt brachte.
Der heute 31-jährige Bürokaufmann hatte im großen Stil Geld von seinem Arbeitgeber abgezweigt. Insgesamt etwas mehr als 70 000 Euro hatte er in zehn Fällen auf sein eigenes Konto überwiesen. Aus heutiger Sicht sei „es der größte Fehler seines Lebens“ gewesen, wie er gleich zu Beginn der Verhandlung einräumte. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Das Geld, das er im Verlauf des Jahres 2022 und Ende 2024 abgezweigt hatte, hat er mittlerweile in vollem Umfang wieder an seinen mittlerweile ehemaligen Arbeitgeber zurückgezahlt.
Umfassender Zugriff auf Rechnungssystem des Arbeitgebers
Wie es dazu kommen konnte, dass der Mitarbeiter überhaupt die Möglichkeit hatte, so hohe Summen auf sein privates Konto zu überweisen, ging aus der Zeugenaussage eines der früheren Kollegen des Angeklagten hervor.
Als leitender Angestellter und Angehöriger der Finanzbuchhaltung hatte der Angeklagte umfassende Zugangsberechtigungen über über das Buchungs- und Rechnungssystem des Unternehmens mit mehreren Tochtergesellschaften.
Mit diesen Berechtigungen ausgestattet hatte er die Kontrollmechanismen, die bei jeder Buchung oder Überweisung eigentlich mehrere Prüfungen vorsehen, umgehen können. Vierstellige Beträge in Höhe von 4500 bis 8500 Euro verbuchte er unter Angabe irgendwelcher Gebrauchsgegenstände auf sein eigenes Konto.
Das Geld verwendete er zum Großteil für Rechnungen, die sein Bauunternehmer ihm – im Nachhinein wohl unrechtmäßig – trotz eines Festpreises für sein schlüsselfertiges Haus gestellt hatte: für Stahl, für Holz, für eine Kellertreppe, für Deponiekosten und vieles mehr. Rechtlich gegen den Bauunternehmer vorzugehen, hatte er sich nicht getraut. Und als ob die eigene finanzielle Lage nicht schon prekär genug gewesen wäre, waren dann auch noch die Eltern in eine Schieflage geraten – und kurz davor gewesen, ihr Haus zu verlieren. Für sie sei das Geld gewesen, das er zuletzt im Jahr 2024 von seinem Arbeitgeber abgezweigt hatte.
Urteil: Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden
Und so verurteilte Richter Benedikt Niedermayer den 31-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Weil der Richter von einer positiven Sozialprognose ausging, der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig war, und das Geld wieder zurückgezahlt hatte, setzte der Richter die Strafe zur Bewährung aus. Innerhalb eines Jahres muss der Angeklagte für den Verein Die Brücke aus Neumarkt 100 Arbeitsstunden ableisten.
Was ich getan habe, war der schwerste Fehler meines Lebens und ist eigentlich nicht zu entschuldigen.
Der Angeklagte in seinem letzten Wort
In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung entschuldigte der Angeklagte sich nicht nur bei seinem Arbeitgeber, sondern ausdrücklich auch bei seinem Arbeitskollegen, der nach seiner Zeugenaussage im Zuschauerraum des Gerichts Platz genommen hatte.
Der Arbeitgeber des Angeklagten hat mittlerweile reagiert. Seit den Geschehnissen im Jahr 2022 und 2024 wurden die Kontrollmechanismen für das Anlegen von Buchungssätzen im Programm SAP noch einmal verschärft.