Einbruch in Sparkasse Neumarkt: Lange Haftstrafen für die fünf Angeklagten

Von Katrin Böhm · 15. Juli 2025 um 19:00

Ein Fall wie dieser kommt in Neumarkt nicht alle Tage vor: Männer hacken 60 mal 80 Zentimeter große Löcher in zwei Mauern, gelangen so in eine Filiale der Sparkasse und erbeuten 123.000 Euro. Auch in fünf andere Banken in Franken brach die Bande ein, erbeutete insgesamt 591.000 Euro. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die fünf Angeklagten am Dienstagnachmittag zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und sechs Jahren und neun Monaten. Der Neumarkter Fall stach während des Prozesses besonders hervor.

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Und zwar nicht nur, weil er im September 2023 der erste war. Nein, und das betonten vor allem die Rechtsanwälte der Angeklagten: Es gebe quasi keinerlei Beweise dafür, dass die Angeklagten für diesen Einbruch verantwortlich seien.

Grundsätzlich waren die fünf Männer zwischen 33 und 49 Jahren nicht gemeinsam in allen Fällen angeklagt, sondern jeweils nur in einem Teil. Zwei Männer wurden demzufolge wegen schweren Bandendiebstahls in jeweils zwei Fällen, drei wegen Beihilfe zu schwerem Bandendiebstahl in mehreren Fällen verurteilt.

Keine DNA am Tatort in Neumarkt gefunden

Geständig waren die Männer in fast allen Fällen – nur eben nicht im Fall Neumarkt. „Vermutlich, weil wir hier keine DNA haben“, erklärte sich die Staatsanwaltschaft die fehlenden Geständnisse. Sie war dennoch überzeugt davon, dass zwei Männer aus der Bande für den Einbruch in Neumarkt verantwortlich waren – dies lasse sich aus abgehörten Gesprächen ableiten, in denen sich zwei der Angeklagten unter anderem über Geldkassetten und zu erwartende Strafen unterhalten hatten.

Generell zeigte sich die Staatsanwaltschaft auch nicht überzeugt davon, dass drei der Angeklagten im Großen und Ganzen nur Randfiguren gewesen seien. Ohne das Schmierestehen und das Überwachen des Umfelds wären die Taten schließlich gar nicht möglich gewesen.

Alle Taten seien organisiert und akribisch vorbereitet gewesen und stets nach dem gleichen Vorgehen umgesetzt worden. In Neumarkt waren die Täter über ein Fenster erst in ein Fitnessstudio eingebrochen und von dort in die Sparkassen-Filiale vorgedrungen. Dort brachen sie mit brachialer Gewalt von hinten zwei Geldautomaten auf – der vordere, für die Öffentlichkeit zugängliche Raum war videoüberwacht.

Bei ihrem Einbruch kappten die Täter mehrere Kabel, nicht jedoch das Stromkabel – dadurch wäre der Alarm ausgelöst worden.

Nach Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Entsetzen bei Angehörigen

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für die fünf, teilweise einschlägig vorbestraften Männer Haftstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und acht Jahren gefordert. Dabei wurden zum Teil andere Vorverurteilungen miteinberechnet. Angesichts dieser Forderung traten den beim Prozess anwesenden Ehefrauen die Tränen in die Augen, auch die Tochter eines Angeklagten konnte ihr Entsetzen kaum verbergen.

In dieser Filiale der Sparkasse Neumarkt erbeuteten die Männer 123.000 Euro. - Foto: Kilian Graef

Deutlich niedrigere Strafen forderten die Anwältinnen und Anwälte der Männer. Sie hoben unter anderem den Wert der Geständnisse hervor – ohne diese hätte das Verfahren nicht so unproblematisch geführt werden können. Zwar seien Gespräche abgehört worden, diese seien aber schlecht verständlich gewesen – eine Übertragung im Gerichtssaal wurde schließlich abgebrochen. Außerdem habe es Übersetzungsprobleme gegeben – die Täter hatten sich nicht auf Deutsch unterhalten.

Mehrfach hingewiesen wurde darauf, dass von einer großen kriminellen Energie nicht die Rede sein könne – freilich sei kriminelle Energie nötig gewesen, aber nicht über das Maß hinaus, das nötig gewesen sei, um erfolgreich zu sein. Auch seien zu keiner Zeit Menschen in Gefahr gebracht worden – im Gegensatz zu Fällen, in denen Geldautomaten in die Luft gesprengt wurden.

Mit Wasser Spuren in Fitnessstudio in Neumarkt verwischt

Für den Fall Neumarkt wiesen die Anwälte darauf hin, dass weder Fingerabdrücke, noch DNA-Spuren gesichert worden seien – eine Kripo-Beamtin hatte vor Gericht ebenfalls nur davon berichtet, dass man am Tatort drei verschiedene Fußspuren gesichert habe.

Ansonsten hatten die Täter mit einer Flüssigkeit – vermutlich Wasser – ihre Spuren verwischt. Das abgehörte Gespräch war für die Anwälte allenfalls ein Indiz, aus dem man aber keinesfalls auf den Fall Neumarkt schließen könne.

Und was ist nun mit der Beute? In Bezug darauf ordnete das Gericht bei allen fünf Angeklagten die Einziehung des Werts von Taterträgen zwischen 77.000 und 224.000 Euro an.