Geplanter Windpark in Alletsried: Derzeit keine Stellungnahme der Stadt Rötz möglich

Bis zu 266 Meter hoch sollen die geplanten Windräder in Alletsried werden – falls es zum Bau des Windparks in nächster Nähe zur Gemeindegrenze kommt, informierte Bürgermeister Dr. Stefan Spindler bei der Stadtratssitzung am Montagabend.
Am 24. Juni habe die Windpower Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien mbH mit Sitz in Regensburg beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Windparks in Neukirchen-Balbini gestellt. Die Stadt Rötz wird beim Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImschG-Verfahren) zur Errichtung von Windrädern auf den Flurnummern 199 und 207 der Gemarkung Alletsried (Nähe Camp Reed) beteiligt, so Spindler.
Er führte aus, dass die Stadt in einer ersten Stellungnahme vom 24. Juli darauf hingewiesen habe, dass die vorgelegten Antragsunterlagen unvollständig sind und der Stadt Rötz zur Ausarbeitung einer fundierten Stellungnahme vorgelegt werden müssen. In den Unterlagen habe einiges gefehlt, deshalb sei aus seiner Sicht derzeit keine Stellungnahme möglich, so der Bürgermeister. Nach Vorlage der fehlenden Unterlagen sollen die beiden nahe des Camp Reeds geplanten Windräder im Stadtrat von Rötz diskutiert und eine Stellungnahme seitens der Stadt Rötz erstellt werden.
Ein weiteres Thema im Stadtrat war die „Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter“. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat bei der überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellt, dass die Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 23. November 1981 in der letzten Fassung vom 27. April 1995 noch DM-Beträge enthält. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.
Ab jetzt heißt es in der Satzung: „Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,90 Euro pro Jahr“. Die Änderung wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, die Satzung trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Außerdem beschäftigte sich das Gremium sich mit dem Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Laufhof und Güllebehälter im Ortsteil Steegen, da der Bauausschuss erst wieder im September tagt.
Das Baugrundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, und laut Geschäftsleiter Josef Kulzer befindet sich darauf eine mesolithische Freilandstation, die als Bodendenkmal registriert ist (das Baufeld liegt zum Teil im Bereich eines Bodendenkmals). Aus diesem Grund müsse es eine Grabungserlaubnis geben.
Das Baugrundstück wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht durch das Leitungsnetz der zentralen Wasserversorgungsanlage Steegen erschlossen, informierte Spindler. Ein Anschluss sei nur möglich, wenn die Hauptleitung in der Ortsstraße um rund 150 Meter verlängert wird.
Mit einer Leitungserweiterung sei das jederzeit machbar, gab Wolfgang Babl im Namen der Wassergenossenschaft Steegen an. Der Stadtrat fasste einstimmig den Beschluss, die Verwaltung damit zu beauftragen, im Rahmen eines Sonderverfahrens die Wasserversorgung gemeinsam mit dem Bauwerber sicherzustellen.