Mann erpresst Firmenchef aus Landkreis Schwandorf mit Sex-Fotos: Strafe reduziert

Von David Santl · 31. Juli 2025 um 11:00

Ein Firmenchef aus dem Landkreis Schwandorf wurde heimlich beim Sex mit einer Prostituierten gefilmt, fotografiert und erpresst. Er verlor eine Menge Geld, der Täter wanderte lange hinter Gitter. Nun wollte der 38-Jährige vor dem Landgericht Amberg seine Haftstrafe reduzieren – mit Erfolg.

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Vor Richterin Jacqueline Sachse saß am Mittwochvormittag ein notorischer Straftäter. Immer wieder beging er Drogendelikte und Gewalttaten – einmal sogar Raubmord. Auch aktuell muss der Mann in Amberg eine Haftstrafe verbüßen, dieses Mal wegen Erpressung.

Vor dem Landgericht Amberg gelang es ihm am Mittwoch aber, seine Zeit im Gefängnis deutlich zu reduzieren: Unter anderem, weil er Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen will. Bei diesem handelt es sich um einen 29-jährigen Firmeninhaber aus dem Landkreis Schwandorf. Der wollte sich laut seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht übers Internet ein bisschen „Bespaßung“ verschaffen. Im Februar 2022 nahm er Kontakt zu einer Prostituierten auf und traf sich regelmäßig mit ihr zu sexuellen Handlungen. Was der Geschädigte allerdings nicht wusste: Der Angeklagte, zugleich Ex-Partner der 2002 geborenen Prostituierten, machte währenddessen heimlich Fotos und Videos von ihm.

Mit diesen Aufnahmen begann er laut Anklage anschließend, den 29-Jährigen zu erpressen. Er drohte damit, ein pikantes Bild von ihm an seine Kundschaft zu schicken. Zwei Mal bekam der Angeklagte daraufhin Geld vom Geschädigten – im insgesamt fünfstelligen Bereich. Beim dritten Mal schlug die Polizei zu und nahm sowohl den Erpresser als auch die Prostituierte fest. Letztere wurde im November 2023 am Amberger Amtsgericht zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Ihren damaligen Freund und Komplizen erwischte es härter. Drei Jahre und zehn Monate Haft lautete das Urteil, das im September vergangenen Jahres in erster Instanz gefällt wurde. Diese Strafe wollte der Mann nun verringern – um eine Therapie machen zu können, erklärte sein Verteidiger Georg Karl. Um zu zeigen, dass er es ernst meint, überwies er bereits 1500 Euro an den Geschädigten zurück.

Angeklagter bot Schmerzensgeld an

Außerdem bot er an, ihm weitere 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Darauf ließ sich der 29-jährige Geschädigte auch direkt ein und nahm auch eine Entschuldigung des Angeklagten an. „Das ist in Ordnung. Ich will nicht nachtreten, sondern das Thema einfach abhaken“, erklärte er vor Gericht. Eine Frage hatte er dann aber doch an den Angeklagten: „Warum?“ Dem schossen direkt die Tränen in die Augen. Er sei mit der Prostituierten verlobt gewesen und habe sich von ihr zum Spielball machen lassen. „Kein Mann, der mit einer Frau verlobt ist, würde doch akzeptieren, dass sie anschaffen geht“, meinte der Angeklagte.

Das war neben dem Schmerzensgeld auch der zweite Punkt, der sich strafmildernd auswirkte. Die Beziehung zwischen den beiden sei toxisch gewesen. Das habe wegen Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch in seiner Grundschulzeit retraumatisierend auf ihn gewirkt, hieß es in einem Gutachten. Dass er dann den Aufpasser spielen sollte, als seine Freundin bezahlten Sex mit anderen Männern hatte, habe ihn emotional stark belastet.

Damit aber noch nicht genug. Währenddessen überwachte ihn seine damalige Partnerin offenbar per Video, damit er in der Zwischenzeit nicht mit anderen Frauen schreiben kann. In seinem Plädoyer merkte Verteidiger Georg Karl schließlich auch an, dass seine Ex-Partnerin die treibende Kraft hinter den Erpressungen gewesen sei und dem Angeklagten Druck gemacht habe, so viel Geld wie möglich einzutreiben.

In erster Instanz sei die Prostituierte jedoch eher als Opfer gesehen worden. „Aber die hat es auch faustdick hinter den Ohren“, so Karl. Für den Angeklagten jedoch werde es nun Zeit für eine Therapie als Sprungbrett in ein straffreies Leben, erklärte Karl und forderte eine Reduzierung der Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten auf zwei Jahre und zwei Monate. Die Staatsanwaltschaft hingegen plädierte für drei Jahre und sechs Monate. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Sachse entschied schließlich auf zwei Jahre und neun Monate Haft.