Enorme Ausgaben stehen Kallmünz bevor, eine Kreditaufnahme ist nötig

Von Andrea Leopold · 29. Juli 2025 um 16:52

Kämmerer Bernhard Hübl jun. hatte in der jüngsten Sitzung des Marktrats die Aufgabe, dem Gremium den Vorbericht zum Haushalt 2025 final vorzustellen. Die Kassenlage des Marktes Kallmünz (Landkreis Regensburg) hat sich laut Verwaltung im Jahr 2024 nicht verbessert, es sei jedoch gelungen, Schulden zu tilgen und ohne Neuverschuldung auszukommen. Die allgemeine Rücklage des Marktes hat sich jedoch deutlich reduziert.

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Bürgermeister Martin Schmid: „Wir hatten einen Termin im Landratsamt. Es wird schwer, in Zukunft einen vernünftigen Haushalt aufzustellen. Die finanzielle Not ist sehr groß.“

Sparen oder neue Einnahmen

Die enorme Anzahl an notwendigen Aufgaben, wie die Brücken- und Kanalsanierung, Kinderbetreuung, Gessendorfer-Parkplatz, Offene Ganztagsschule, Burgsanierung und Feuerwehrfahrzeuge, „sprengt auf mittelfristige Sicht den Haushalt des Marktes ganz erheblich“, so die Verwaltung. Dazu kämen in den Folgejahren noch die Themen Fernwärmenetz, Sturzflutkonzept, Sportheim und Feuerwehrhaus. Die Verwaltung legte dem Markt nahe, weitere Sparmaßnahmen anzusetzen oder neue Einnahmequellen zu generieren.

Johann Rinner (CSU) war sich sicher: „Ohne Grundsteuererhöhung kommen wir nicht aus.“ Bis Dezember müsse überlegt werden, wo man einsparen und was man streichen könne. Josef Wein (SPD) meinte: „Die Grundsteuer löst nicht unsere Probleme.“

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Der Markt Kallmünz hatte in einer nicht-öffentlichen Sitzung im Juli beraten und dem Vernehmen nach erkannt, dass eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B (derzeit 270 und 220) für das Haushaltsjahr 2026 unumgänglich sein wird. Der Markt wird in einer der nächsten Sitzungen beraten, welche Hebesätze für das neue Haushaltsjahr zu beschließen sind.

Im Finanzplan hat die Verwaltung hierzu als Planansatz bei Grundsteuer A und B mit einem Hebesatz von 350 gerechnet. Kämmerer Bernhard Hübl jun. stellte im Eiltempo den abgeänderten Haushaltsentwurf vor. Der überarbeitete Entwurf sieht die bereinigten Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts mit 6 341 600 Euro vor, was gegenüber 2024 eine Erhöhung um 628 000 Euro bedeutet.

Nur dringliche Aufgaben

Die wichtigsten Ausgaben im Vermögenshaushalt sind das LF 10 der Feuerwehr Kallmünz mit 371 000 Euro, die Planung des Gessendorfer-Parkplatzes mit 100 000 Euro, der Ausbau der Breitbandversorgung mit 152 000 Euro und Tilgungsleistungen mit 271 000 Euro. Zu den wichtigsten Einnahmen des Vermögenshaushaltes gehören die Kreditaufnahme mit 1,6 Millionen Euro, die Rücklagenentnahme mit 559 000 Euro und die Förderung für den Brandschutz mit 111 000 Euro. Der Verwaltungshaushalt generierte die höchsten Einnahmen mit einer insgesamt gestiegenen Einkommensteuer von 2 109 000 Euro, der Schlüsselzuweisung mit 1 037 000 Euro und dem Staatszuschuss für die Kinderbetreuung mit 530 000 Euro.

Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage mit 1 644 000 Euro, die Kinderbetreuung mit 850 000 Euro und die Personalausgaben mit 761 000 Euro. Grundsätzlich sollten laut Verwaltung nur dringliche Pflichtaufgaben des Marktes Kallmünz umgesetzt werden. Freiwillige Leistungen seien bei der prognostizierten Haushaltslage sowie im Finanzplan weiterhin zu vermeiden.

Marktrat Erich Lassleben betonte: „Freiwillige Leistungen sind keine Pflichtaufgaben.“ Das Sturzflutkonzept beispielsweise sei „etwas für die Schublade, de facto nichts Greifbares“. Das sah Wein ganz anderes: „Bei Sturzfluten kann es um Leben und Tod gehen, wie man im Ahrtal gesehen hat.“ Der Marktgemeinderat Kallmünz beschloss dann nach der Diskussion die Haushaltssatzung, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025, den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2025.

Ulrich Brey jetzt Altbürgermeister

■ Antrag: Ein weiterer Punkt in der jüngsten Marktratssitzung war der Antrag von CSU, CWG, FLKU und Marktgemeinderatsmitglied Erich Laßleben, Ulrich Brey die Ehrenbezeichnung Altbürgermeister zu verleihen.

■ Hintergrund: Früheren kommunalen Wahlbeamten können die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen, hier „Altbürgermeister“, verliehen werden. Dies befürwortete die Mehrheit des Marktrates. lal