Kleine Schäden am Waschbecken: So sollten Mieter damit umgehen

Es kommt hin und wieder vor, dass bei einer Wohnungsrücknahme der Vermieter feststellt, dass an der Badewanne oder im Waschbecken kleine Absplitterungen zurückgelassen werden, die meistens durch Unachtsamkeit entstehen. Soll der Schaden behoben werden, wenn man auszieht? Ein Gericht hat dazu ein Urteil gefällt – und ein Neumarkter Immobilienmakler gibt ebenfalls konkrete Tipps.
Typisches Beispiel aus der Praxis: Das Parfümfläschchen fällt ins Waschbecken und hinterlässt eine etwa zwei mal zwei Millimeter große Abplatzung. Oft fällt sie gar nicht auf, wenn man nicht genau hinschaut. Bei der Badewanne ist es der Brausekopf, der aus Versehen in die Wanne fällt.
Das wäre normalerweise ein Fall für die Haftpflichtversicherung – aber ein Amtsgericht in Saarbrücken hatte dazu eine andere Meinung, die ich wie folgt zitieren möchte: „Kleinere Absplitterungen an der Badewanne begründen regelmäßig keinen Anspruch auf Schadensersatz für den Vermieter. Solche Schäden an der Emaillierung der Badewanne sind in der Regel vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.“

Es handele sich dabei um normale Verschleißerscheinungen. Das Herunterfallen von Brauseköpfen oder von Körperpflegemitteln entspreche alltäglichen Missgeschicken, wie sie bei einem üblichen Mietgebrauch nach der Lebenserfahrung nie gänzlich auszuschließen seien, urteilte das Gericht.
Neumarkter Experte rät zu „Wannendoktor“ und Co.
Meine Meinung als jemand mit jahrzehntelanger Erfahrung: Es gibt Firmen – die sich zum Beispiel „Wannendoktor“ oder ähnlich nennen – die solche Schäden zu einem bezahlbaren Preis beheben können. Aber auch ein Reparatur-Set aus dem Baumarkt mit ein wenig handwerklichem Geschick kann helfen, den Schaden zu korrigieren.
Ein weiterer Teil aus unserer Kolumne: Makler aus Neumarkt erklärt, warum ein Blick in die Kloschüssel Geld sparen kann
Nachdem jeder Mieter eine Haftpflichtversicherung haben sollte, kann man den Sachverhalt auch der Versicherung melden, denn diese Schäden sind normalerweise versichert.
Keinen Streit mit dem Vermieter riskieren
Ob das Gerichtsurteil eines Amtsgerichts in Saarbrücken auch in Bayern oder sonst einem anderen Bundesland Bestand hat, ist fraglich, denn nur Landgerichte können richtungweisende Urteile fällen.
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Ich würde es deshalb als Mieter beim Verlassen der Wohnung nicht darauf ankommen lassen und den Schaden lieber beseitigen bzw. beseitigen lassen. Denn meine Devise lautet immer, eine gute Duftnote beim Vermieter zu hinterlassen.
Eines aber geht gar nicht: Dass der Vermieter wegen einer geringen Absplitterung eine neue Wanne oder ein neues Waschbecken verlangt. Das widerspricht der Verhältnismäßigkeit, davon können die Beteiligten ausgehen. Immobilienkolumne