Bub (12) verklagt Waldmünchens Bürgermeister und bringt die Trenckstadt vor das Landgericht

Ein zwölfjähriger Bub sitzt als Kläger vor dem Landgericht in Regensburg. Auf dem Platz des Beklagten hat sein Bürgermeister Platz genommen: Markus Ackermann aus Waldmünchen (Landkreis Cham). Wenn es eines Beweises bedurfte, wie skurril und verfahren die Situation inzwischen ist, dann dürfte er das gewesen sein. Der idyllische Weiler Posthof in der Nähe der Trenckstadt ist seit Jahren Kampfgebiet. Diesmal geht es um den Sturz des Buben auf einer ungeräumten Eisplatte. Doch im Hintergrund lauert viel mehr.
Vor dem Landgericht geht es an diesem Tag um Schmerzensgeld. Neben dem Buben sitzen seine Eltern Dieter und Monika Hoffmann, weil er noch nicht volljährig ist und zum Zeitpunkt des Unfalles, der hier verhandelt werden soll, erst acht Jahre alt war.
Das Verhängnis am Morgen
An diesem Morgen – am 7. Dezember 2021 – ist er mit seinem Vater und den beiden Brüdern auf dem Weg zum Schulbus. Die Stadt hat um 7 Uhr die Zufahrt noch nicht geräumt. Die des Nachbarn aber schon, sagt Vater Dieter. Der Bürgermeister kann sich das nicht vorstellen, weil sein Winterdienst immer zuverlässig sei. Dieter Hoffmann glaubt , dass der Winterdienst die Aufforderung hatte, genau die Zufahrt der Familie nicht zu räumen. Im Gerichtssaal wird die herzliche gegenseitige Abneigung spürbar.
Zunächst hat der Bub das Wort. In Jeans und weißem Hemd muss er im Zeugenstand der Richterin erklären, dass er weiß, was eine Lüge ist. Sichtlich angespannt erzählt er, wie er ausgerutscht ist und auf den Ellbogen gefallen. Knochenbruch. Schmerzen bis zum heutigen Tag, regelmäßige Behandlung durch Osteopath und Physiotherapeut. Schmerzensgeld und Kostenersatz fordert die Familie. Insgesamt rund 9500 Euro.
Winterdienst in letzter Instanz
Die beiden Parteien – Familie Hoffmann und die Stadt Waldmünchen – sind sich im Grunde in nichts einig. Der Bürgermeister sieht den Weg als Grundstück im Außenbereich. Die Familie und ihr Rechtsanwalt sehen dort einen öffentlichen Weg und eine Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Die Richterin fragt nach einer gütlichen Einigung. Nicht in Sicht.
Die Richterin lebt – solche Zufälle schreibt nur das Leben – dort, wo auch die Hoffmanns wohnen. Sie hat deswegen den Verdacht der Befangenheit angemeldet. Am Ende blieb ihr der Vorsitz. Keine einfache Aufgabe.
Ein Beispiel dafür: Die Sache mit der Räum- und Streupflicht ist bereits bis vor dem Verwaltungsgerichtshof gewesen. Der hat der Stadt eine herbe Niederlage bereitet. Originalton im Protokoll vom 30. Januar 2023: Aus allen Schriftsätzen der Stadt sei nicht abzuleiten, dass eine willkürfreie Beschränkung des Winterdienstes stattgefunden hat.
Sie habe zudem weder einen Plan ihrer Räum- und Streudienste vorlegen können, noch plausibel aufgezeigt, weshalb ausgerechnet bei Hoffmann nicht geräumt worden sei, während ganz offensichtlich andere Zufahrten im Außenbereich über die eigentliche Verpflichtung der Stadt hinaus geräumt werden. So steht es im Protokoll.
Vor dem Landgericht sagen Bürgermeister Markus Ackermann als Beklagter und sein ehemaliger Geschäftsleitende Beamte etwas anderes aus: Es gebe klar priorisierte Räumpläne. Da seien Anwesen wie das von Kläger Hoffmann halt ganz hinten eingereiht. Der Sturz sei gegen 7 Uhr passiert. Da habe es in dem Weiler noch gar keinen Räumdienst geben können. Dieser sei nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aber zuverlässig ausgeführt worden.
Entgegen dem Gerichtsprotokoll sagen beide aus, es seien auch Listen von Zufahrten vorgelegt worden, die geräumt werden und deren Besitzer Haftungsfreistellungen ausgefüllt haben. Der Verwaltungsgerichtshof sieht bei der Stadt auch eine Verkehrssicherungspflicht und keine Voraussetzung für das angeführte „Notwegerecht“. Dann müsste Hofmann selber räumen.
14 Tage Bedenkzeit
Das ficht den Anwalt des Bürgermeisters nicht an: Der Verwaltungsgerichtshof könne darüber gerne reden, sei aber nicht zuständig. Das Landgericht schon. Die Stadt bleibt beim Notwegerecht. Die Kläger bei einem vorhandenen öffentlichen Weg und einer Sicherungspflicht.
Eine Einigung ist auch deswegen nicht in Sicht, weil die Versicherung zahlen müsste. Die Richterin diktiert zu Protokoll, dass sie das Klagerisiko wegen der jeweiligen Beweislast zu einem Drittel bei der Stadt sieht und zu zwei Dritteln beim Kläger Hoffmann. Das wären dann umgerechnet 3163,23 Euro, rechnet sie vor. Man kann ja mal fragen, sagt der städtische Anwalt, will damit aber keinerlei Schuldeingeständnis der Stadt verbunden sehen. Alle Beteiligten wollen 14 Tage Bedenkzeit.
Sonst droht der Streit erneut auszuufern. Sogar ein Gutachter ist im Gespräch, der den Unfall samt Ursachen und Folge beurteilen soll. Kleiner Vorgeschmack: Die Stadt hat sogar bezweifelt, dass der Bub Winterstiefel getragen hat und sich den Kassenbeleg, samt Datum und Uhrzeit vorlegen lassen.
Wer also könnte die Kuh am Posthof von der Eisplatte bringen? Es könnte Bürgermeister Markus Ackermann sein, der in der nächsten Stadtratssitzung im nichtöffentlichen Teil die Sache auf den Tisch bringen soll. Und dann geht es um viel mehr als die 3163,23 Euro. Denn die Kosten der Rechtsstreite sind bereits immens.
Regelt es der Stadtrat?
Schon 2021 hat die damalige Verwaltungs-Chefin im Landratsamt, Patricia Stoiber, einen Einigungsvorschlag gemacht: Die Stadt soll ein Geh- und Fahrtrecht auf dem Grund der Familie Hoffmann eintragen lassen. Im Gegenzug tritt die Familie den Wendebereich des Schneepfluges ab. Das würde auch die umstrittene Haftungsfreistellung vom Tisch bringen. Die Familie beteiligt sich an der Asphaltierung.
Krach gibt es auch um die Verlegung einer Wasserleitung. Die Stadt will nicht über den kürzeren Zufahrtsweg, sondern auf einer längeren Strecke durch das Grundstück, vorbei an Hydranten und unter der Pflanzenkläranlage hindurch. Auch das soll mit einem Eintrag ins Grundbuch geregelt werden. Hoffmanns Anwalt Jürgen Linhart: „Wir sind dem Richtervorschlag nicht abgeneigt und haben der Stadt mitgeteilt, dass wir die beiden weiteren Rechtsstreitigkeiten zu den Akten legen würden. Nun ist der Stadtrat am Zug.“