Warum die Stadt Waldmünchen Dieter Hoffmann den Winterdienst verweigert

Von Johannes Schiedermeier, Petra Schoplocher · 1. Februar 2023 um 19:00

Rund um das Gehöft am Waldrand bei Ulrichsgrün in Waldmünchen (Landkreis Cham) mäandert ein Bach. Er speist einen kleinen Teich mit ein paar Enten und Gänsen. Dort, am Posthof 7, wohnt Dieter Hoffmann mit Frau und drei Söhnen. Und die Idylle trügt, denn die Stadt verweigert hier den Winterdienst.

Nachdem Hoffmann eine Stunde lang erzählt hat, würde man sich nicht wundern, wenn aus der benachbarten Scheune Sancho Panza geritten käme und gemeinsam mit seinem Don Quijote vom Posthof 7 seine Lanze auf die Windmühlen der Bürokratie im Rathaus Waldmünchen richten würde. Hoffmann ist einer, der sich verkämpft hat. Wenn er aus den Aktenbergen vorliest, wirkt er manchmal müde. „Man kann sich halt nicht alles gefallen lassen“, sagt er, der sich nichts gefallen lässt.

Die Stadt Waldmünchen verweigert Dieter Hoffmann nun im zweiten Jahr den Winterdienst auf der 90 Meter langen Zufahrt. Sie habe alle Kompromissvorschläge dazu abgelehnt, sagt er. Die Stadt hat es auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ankommen lassen. Das Gericht hat nun entschieden: Es gibt kein Recht auf Winterdienst im Außenbereich, nur als freiwillige Leistung der Stadt. Wer abseits wohnt, muss im Winter mit Schwierigkeiten rechnen – so die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Der Waldmünchner Bürgermeister Markus Ackermann sieht sich deshalb in seiner Auffassung bestätigt, obwohl der Gerichtsbeschluss im Grunde alle Beteiligten auf den Anfang der Streitigkeiten zurückwirft. Es ging von Anfang an um den freiwilligen Winterdienst und die Umstände, unter denen dieser verweigert wird, sagt Hoffmanns Anwalt Linhart.

Brisante Gerichts-Hinweise

Die wirklich strittigen Gesichtspunkte – darauf weist das Gericht ausdrücklich hin – hat es im Eilverfahren nicht beurteilt. Offen bleibt: Hat die Stadt trotzdem eine Pflicht zur Verkehrssicherung auf dem 90 Meter langen Weg, der eine Schlaglochpiste geworden ist?

Dort hat die Stadt Filtersteine ihrer Kläranlage als Unterbau eingearbeitet, die laut einer Labormessung, die der Redaktion vorliegt, Schwermetalle enthalten. Diese Filtersteine gelangen seit Jahren immer mehr an die Oberfläche, direkt neben dem Bach. Gerade diese Altlast und die Gefährlichkeit des Weges mit ungesichertem Ufer und vier Metern Steigung könnten in einem möglichen Haftungsprozess gegen die Stadt eine Rolle spielen. Diesen Hinweis gibt das Gericht ausdrücklich auf Seite 15 der 16-seitigen Beschluss-Abschrift.

In der ungeräumten Zufahrt sei Hoffmanns achtjähriger Sohn gestürzt und habe sich den Arm gebrochen, erzählt Dieter Hoffmann. Die Familie belegt das mit einem Bild vom Abdruck im Schnee und ärztlichen Bescheinigungen. Der Bürgerbeauftragte der Staatsregierung habe deswegen in seinem Vermittlungsversuch allen Beteiligten dringend geraten, angesichts der offensichtlichen Gefährlichkeit der Zufahrt, den Streit nicht auf dem Rücken von Kindern auszutragen. Erfolglos.

Ein Anspruch auf Winterdienst kommt laut Verwaltungsgericht nur dann in Betracht, wenn die Stadt Waldmünchen ihn Dieter Hoffmann willkürlich verweigern würde. Im Eilverfahren sei aber auch diese Behauptung nicht zu klären, weil man hier nicht hinreichend Hoffmanns zahlreiche Bezugsfälle anderer geräumter Einfahrten nachprüfen könne.

Genau darauf zielt aber Hoffmanns Anwalt ab: „Die Stadt muss nun erklären, mit welcher Begründung sie andere Einfahrten räumt und bei Hoffmann nicht“, sagt Linhart. Das Verwaltungsgericht spricht von „vielfältigen Differenzierungskriterien“, die dabei in Betracht kommen. „Die würden wir gerne einfordern. Die gibt es aber nicht“, sagt der Anwalt. Die Stadt bleibt dabei, dass sie Hoffmann für einen Einzelfall hält.

Viele haben versucht, zu schlichten und sind gescheitert, weil die Stadt alle Kompromisse abgelehnt hat. Bürgermeister Ackermann lässt bisher alle Versuche an einer unumstößlichen Forderung scheitern: Hoffmann soll die Haftungsfreistellung unterzeichnen (siehe rechts). Hoffmanns Anwalt hält diese wegen ihrer weitreichenden Forderungen aber für rechtswidrig. Auch zur Zulässigkeit dieser Freistellung sagt das Gericht ausdrücklich nichts. Notwendigkeit und Zulässigkeit seien vom Beschluss nicht erfasst.

Aktuell wächst sich der Fall aus. Denn Hoffmann sagt, er habe herausgefunden, dass auf seinem Grundstück eine Hauptwasserleitung der Stadt Waldmünchen in Richtung Ulrichsgrün-Waldmünchen verläuft – ohne Eintrag im Grundbuch. Deren Legalisierung durch Grundbucheintrag wollte er über seinen Anwalt gegen eine Eintragung des Geh- und Fahrtrechts auf der Zufahrt und Winterdienst tauschen. Das entspricht in Grundzügen den Kompromiss-Vorschlägen des Bürgerbeauftragten und des Landratsamtes.

Neue Leitung geplant

Nun hat Bürgermeister Ackermann eine Ausschreibung initiiert, die das Grundstück Hoffmanns nicht mehr benötigt, weil eine neue Leitung auf 450 Metern Länge entlang der Straße verlegt werden soll. Ein Spezialist, der selbst im kommunalen Wasserbau tätig ist, veranschlagt den Meter Leitung auf 350 Euro. Das wären 157 500 Euro – ohne Hausanschlüsse und Unterquerung der Brücke im Leitungsverlauf.

Nach den Regeln der Technik müsse diese Leitung bei einer Spülbohrung sieben Meter tief verlegt werden, um den Bachlauf nicht zu gefährden, sagt der Wasserbauer. Er will nicht genannt werden, weil er selbst an kommunalen Projekten beteiligt ist. Die bestehende Leitung in der Wiese ist aus Kunststoff und unterliegt nach Aussage des Spezialisten bei einer fachgerechten Verlegung keinem Verschleiß.

Die Stadt hat vor zwei Jahren im Verlauf der alten Leitung noch zwei neue Hydranten gesetzt. Jetzt spricht sie in einer Stellungnahme von einer 50 Jahre alten Leitung, die hangaufwärts bereits Brüche gehabt habe. Anlieger widersprechen: „Der einzige Bruch, bei dem wirklich alle kein Wasser hatten, war ein paar hundert Meter weiter in Ulrichsgrün.“ An einen Schaden an der Hauptwasserleitung bei Posthof erinnert sich keiner der Befragten.

„Den Neubau fände ich in der Auswirkung eigentlich noch schlimmer: Jetzt sollen alle Bürger zahlen, damit mein Mandant seine berechtigte Verhandlungsbasis verliert“, sagt Anwalt Linhart. Er hat der Stadt schon ultimativ die Herausnahme der Leitung auf dem Grundstück angedroht, wenn sie bei ihrer Verweigerungshaltung bleibt. Das alles hat nichts bewirkt. Selbst der Bürgerbeauftragte der Staatsregierung fuhr nach Posthof 7. Der Bürgermeister erschien nicht zum Vermittlungsgespräch und schickte einen Beamten, der kein Verhandlungsmandat besaß.

Das Landratsamt, als Aufsichtsbehörde gleichzeitig Wächter über die Gleichbehandlung aller Bürger, sieht sein Einschreiten noch nicht veranlasst. Das sei nur in ganz schweren Fällen nötig. Wohl aber hat Justiziarin Stoiber einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Er lautet genauso wie alle anderen Versuche: Eintragung der Leitung gegen Winterdienst-Vereinbarung und Geh- und Fahrtrecht. Der Vorschlag beinhaltet – ebenso wie der des Bürgerbeauftragten – die Möglichkeit des Verzichts auf die umstrittene Haftungsfreistellung: Stoiber rät, den Vorplatz vor einer Scheune am Ende der Zufahrt an die Stadt zu verkaufen, damit der Schneepflug dort wenden kann. Hoffmann stimmt über seinen Anwalt zu, Bürgermeister Ackermann lehnt alle Vorschläge ab.

Die HaftungsfreistellungInhalt:Folgendes steht in der Haftungsfreistellung der Stadt Waldmünchen, die Dieter Hoffmann unterschreiben sollte und die dessen Anwalt für rechtswidrig hält:

Punkt 1:Ich erkläre hiermit, dass ich im Rahmen der freiwilligen Durchführung des Winterdienstes auf meinem Grundstück gegen die Stadt Waldmünchen keinerlei Schadensansprüche oder sonstige Ansprüche irgendwelcher Art aus der Durchführung dieser Tätigkeit machen werde.

Punkt 2:Diese Haftungsfreistellung wird von mir auch gegenüber den Amtsträgern und den mit dem Winterdienst sowie dem Verkehrswesen allgemein befassten Amtsträgern und Bediensteten erklärt. Sie werden auch von allen Schadensersatzansprüchen, die durch mich oder Dritte eventuell gegen sie persönlich erhoben werden, freigestellt.

Punkt 3:Ich erkläre, dass ich alle erforderlichen Einwirkungen auf mein Grundstück dulde ... und auf alle hieraus resultierenden Ansprüche gegenüber der Stadt Waldmünchen verzichte.

Punkt 4:Ich erkläre, dass ich die Stadt Waldmünchen von allen Haftungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freistelle und diese selbst übernehme, wenn die Stadt von Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen wird, der im Zusammenhang mit dem Winterdienst steht.

Punkt 5:Diese Freistellung bezieht sich auch auf eventuelle gerichtliche und außergerichtliche Kosten.

Punkt 6:Diese Haftungsfreistellung übernehme ich auch für unsere Rechtsnachfolger, die sich in gleicher Weise gegenüber der Stadt verpflichten.

− ps/si

Dieter Hoffmann hat dieses Bild gemacht, mit dem er den Sturz seines Sohnes dokumentiert. -Foto: Hoffmann