Verwaltungsgerichtshof verdonnert Waldmünchen zum Winterdienst bei Dieter Hoffmann

Landkreis. Dieter Hoffmann vom Posthof 7 ist gegen die Stadt Waldmünchen und ihren Bürgermeister Markus Ackermann vorgegangenen (wir berichteten) – und hat vor dem Verwaltungsgerichtshof gesiegt. Die letzte Instanz hat in einem Beschluss die Stadt nicht nur zum Winterdienst verdonnert, sondern ihr auch in die zwölfseitige Begründung geschrieben, dass sie willkürlich gehandelt hat – und noch einiges mehr.
Die Stadt Waldmünchen „wird verpflichtet, die Wegfläche bis zur Entscheidung in der Hauptsache unentgeltlich in dem Umfang von Schnee zu räumen und zu streuen, wie sie es bis zur Wintersaison 2020/21 getan hat“, so der Beschluss. Die Stadt hat alle Kosten der Verfahren zu tragen. Damit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen gegenläufigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg als „unrichtig“ aufgehoben.
Willkür der Stadt?
Aus allen Schriftsätzen der Stadt sei nicht abzuleiten, dass eine willkürfreie Beschränkung des Winterdienstes stattgefunden habe. Sie habe zudem weder einen Plan ihrer Räum- und Streupraxis vorlegen können, noch plausibel aufgezeigt, weshalb ausgerechnet bei Hoffmann nicht mehr geräumt worden sei, während ganz offensichtlich andere Zufahrten im Außenbereich über die eigentliche Verpflichtung der Stadt hinaus weiter geräumt werden. Das Gericht sieht bei der Stadt eine Verkehrssicherungspflicht und keine Voraussetzung für das angeführte „Notwegerecht“.
Mitten im Sommer sieht das Gericht sogar Eilbedürftigkeit gegeben. Begründung: Das Hauptsacheverfahren könne sich über mehrere Instanzen ziehen und es stehe „zu befürchten dass die Stadt ihre fehlerhafte Praxis bei der Durchführung des Winterdienstes auch im kommenden Winter beibehalten wird.“
Doch selbst der Anwalt der Familie Hoffmann, der Chamer Verwaltungsrechtler Jürgen Linhart, stellt den absoluten Einzelfall-Charakter der VGH-Entscheidung heraus: „Hoffentlich hat Waldmünchens Bürgermeister Markus Ackermann seinen Kollegen in ganz Bayern nicht einen Bärendienst erwiesen. Denn so mancher Bewohner eines Weilers kann nicht auf den ersten Blick erkennen, dass hier eine dreiste Ausnahmesituation vorliegt, weit außerhalb jeglicher Gleichbehandlung, und manche Bürger möchten daraus vielleicht einen generellen Anspruch auf Winterdienst im Außenbereich ableiten.“
Der Verwaltungsgerichtshof hat laut Linhart nicht nur festgestellt, dass die Stadt Waldmünchen mit ihrem Bürgermeister gegen das Willkürverbot verstoßen hat, weil sie ihren Bürger Hoffmann nicht genauso behandelt hat wie alle anderen. Er habe auch deutlich gemacht, dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde liegt, dass die Erklärung mit dem Notwegerecht komplett konstruiert ist und die Zufahrt als öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche klassifiziert.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in der 1. Instanz noch argumentiert, dass man davon ausgehen müsse, dass die Stadt Waldmünchen Kriterien hat, nach denen der Winterdienst gemacht wird. „Diese Fehleinschätzung ist insoweit nachvollziehbar, als ein Gericht nicht davon ausgehen kann, dass eine Kommune – immerhin als Teil der öffentlichen Hand und mittelbaren Staatsverwaltung an Recht und Gesetz gebunden – so massiv rechtswidrig agiert“, sagt Anwalt Linhart.
„Der Verwaltungsgerichtshof ist nach vier Monaten der Prüfung nun auf unsere Argumentationslinie eingeschwenkt. Er hat festgestellt, dass die Stadt trotz mehrfacher Aufforderung keinerlei Richtlinien eingereicht hat und geht nun – anders als das Verwaltungsgericht – davon aus, dass es wohl keine gibt“, so Linhart auf die Anfrage unserer Zeitung.
So wechselt jetzt die Beweislast. Nicht der Bürger Hoffmann muss beweisen, dass er ungerecht behandelt wird, sondern Bürgermeister Ackermann muss für seine Stadt belegen, dass sie ihn genauso behandelt, wie alle anderen. Der Winterdienst außerorts muss nachvollziehbar und nach festen Kriterien geleistet werden, wie jeder andere Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung.
Dieter Hoffmann sagt zu dem Beschluss: „Die Gewaltenteilung in Bayern funktioniert scheinbar noch. Vielleicht wäre das der Zeitpunkt, an dem ein Politiker erkennt, dass es ein Zeichen von Souveränität wäre, jetzt persönliche Animositäten aufzugeben. Im Prinzip ist für mich und meine Familie in diesem Beschluss alles Wichtige geklärt. Vom Winterdienst über die Verkehrssicherungspflicht bis hin zur öffentlichen Widmung der Zufahrt und die willkürliche Behandlung. Jetzt wäre es schön, wenn auch der Stadtrat in vollem Umfang darüber informiert würde.“
Hoffmann will privatrechtlich den Sturz seines Sohnes geltend machen, der sich nach seinen Ausführungen während des ausgesetzten Winterdienstes in der ungeräumten Zufahrt den Arm gebrochen hat.
Bürgermeister Markus Ackermann hatte Vermittlungsvorschläge des Bürgerbeauftragten des Landtages und des Landratsamtes abgelehnt und war Ortsterminen ferngeblieben. Dabei war es um ein Tauschgeschäft gegangen, weil die Stadt eine Wasserleitung auf Hoffmanns Grund liegen hat, die nicht im Grundbuch eingetragen ist. Doch auch der Tausch Grundbucheintrag gegen Winterdienst war gescheitert, weil die Stadt die Leitung kurzfristig als veraltet klassifiziert und in Rekordzeit eine neue unter den Asphalt der vorbeiführenden Straße verlegt hat.
Rechtsaufsicht prüft Antrag
Im Landratsamt hatte Patricia Stoiber als Juristin versucht, zwischen den Parteien zu schlichten. Sie steht jetzt wieder am Anfang. Denn Dieter Hoffmann hatte im Januar einen Antrag gestellt, dass die Rechtsaufsicht einschreiten solle, weil er von der Stadt Waldmünchen ungerecht behandelt werde. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hat jetzt alles wieder auf den Kopf gestellt. Den prüfen wir jetzt und entscheiden dann, ob der Antrag vor dem Hintergrund noch Sinn macht.“ Stoiber bestätigte, dass Hoffmann um Vermittlungsgespräche gebeten habe, die bisher aber nicht zustande gekommen seien.
Die Stadt Waldmünchen selbst bittet um Verständnis, dass sie wie schon zuvor keine Stellungnahme abgeben will. Die Begründung: Zum einen müsse die VGH-Entscheidung hausintern erst geprüft und bewertet werden, zum anderen stehe das Hauptsacheverfahren noch aus. Unsere Zeitung fragt – ebenso wie Gerichte und Landratsamt – seit Monaten erfolglos den Kriterienkatalog der Stadt für den Räum- und Streudienst an.