Regensburger zieht wegen drei Kratzern gegen ehemaliges Autohaus vor Gericht

Das Autohaus existiert seit Ende letzten Jahres nicht mehr, ist aber Mittelpunkt einer kuriosen juristischen Auseinandersetzung am Landgericht Regensburg. Es geht um drei Kratzer – und die Frage, woher diese stammen.
Das Internet vergisst bekanntlich nichts. „Sehr gute Werkstatt!“, lautet eine euphorische Kundenbewertung, die man dort nach wie vor über ein Regensburger Autohaus lesen kann. Hilfreich ist diese Information nicht mehr, denn die traditionsreiche Firma hat Ende letzten Jahres für immer den Betrieb eingestellt. Trotzdem war das Autohaus, besser gesagt die GmbH in Liquidation, am Dienstag Beklagtenpartei bei einem Rechtsstreit vor dem Regensburger Landgericht.
Beim Kläger handelt es sich um einen ehemaligen Kunden. Dieser stimmt dem Kommentar über die „Sehr gute Werkstatt“ nicht vorbehaltlos zu. Zwar wurde sein eigentliches Anliegen fachgerecht erledigt, doch es gab nach seiner Ansicht einen ebenso ärgerlichen wie teuren Kollateralschaden. Dessen Behebung würde sich laut Kostenvoranschlag auf exakt 11 406 Euro und einen Cent netto belaufen. Weil er das nicht selbst zahlen will, hat er das frühere Autohaus auf Schadenersatz verklagt.
Prozess in Regensburg: Parteien nicht zu Einigung bereit
Bei seinem Auto handelt es sich um einen Mercedes G-Klasse. Um die Offroad-Qualitäten des hochpreisigen Geländewagens nochmals zu verbessern, gab der Kunde („Ich bin Jäger“) im April 2024 eine Höherlegung des Fahrzeugs in Auftrag. Als er den Boliden nach dem Werkstattaufenthalt wieder in Empfang nahm, bemerkte er drei Kratzer im ledernen Armaturenbrett. Diese gab es vorher nicht und müssen während der Arbeiten entstanden sein, argumentiert der Besitzer. Er untermauert diese Behauptung mit Aufnahmen einer im Auto angebrachten Kamera, die bei Bewegungen im Innenraum oder direkten äußeren Umfeld des Wagens „anspringt“.
Diese ganz spezielle Form eines „Videobeweises“ war aber offensichtlich nicht aussagekräftig genug. Vor Gericht wurde daher der genaue Ablauf des Umbaus rekonstruiert. Ein als Zeuge geladener Prüfingenieur bezeichnete diesen als „extrem“, weil neben den Reifen auch das Fahrwerk und Karosserieteile angepasst werden mussten. Über mehrere Tage habe er diese Aktion begleitet und dabei immer wieder in der Werkstatt vorbeigeschaut. Selbst in dem Wagen gesessen habe er aber nur ganz zum Schluss bei der Probefahrt zur technischen Abnahme. Aufgefallen sei ihm dabei nichts. „Das Fahrzeug an sich ist top, ich habe keine Erinnerung an irgendwelche Schäden“, so seine Aussage.
Jetzt sind wir genauso schlau wie vorher. Beides ist nicht von der Hand zu weisen.
Martin Krogmann, Richter
Fakt ist: Um auch nach dem Umbau eine korrekte Geschwindigkeitsmessung gewährleisten zu können, musste hinter dem Armaturenbrett ein zusätzliches Steuerungsgerät eingebaut werden. Zu diesem Zweck wurde die Blende vor Tacho und Drehzahlmesser abgenommen und hinterher wieder aufgesetzt. Weil sich die drei Kratzer genau über diesem Bereich befinden, glaubt der Fahrzeugbesitzer, dass es genau bei diesem Arbeitsschritt zur Beschädigung gekommen ist. Auf seinem Video hat er auch ein auf dem Armaturenbrett befindliches schwarzes Gerät als Urheber ausgemacht – der Zeuge aber hat nichts dergleichen gesehen und auch der Beklagtenanwalt Christian Biber beharrte darauf, dass es keinen Pfusch oder unachtsames Verhalten seitens der Werkstatt-Mitarbeiter gegeben habe.
Eine eindeutige Beweisführung war also nicht möglich. Richter Martin Krogmann schien dies schon vorher zu ahnen. „Wie schaut’s aus?“, fragte er im Hinblick auf einen Vergleich. „Tut mir leid, es ist keine gütliche Einigung möglich. Die Liquidatorin ist nicht gesprächsbereit“, antwortete Biber im Namen der Geschäftsführerin des ehemaligen Autohauses.
Geht „Petitesse“ vors Oberlandesgericht in Nürnberg?
Nach der Beweisaufnahme, in deren Verlauf er von einer „Petitesse“ und einem „nicht dramatischen Schaden“ sprach, gab sich der Richter ratlos: „Jetzt sind wir genauso schlau wie vorher“, sagte er und meinte zu den grundverschiedenen Ansichten der Streitparteien: „Beides ist nicht von der Hand zu weisen.“
Die Entscheidung könne daher in die eine Richtung oder auch genau anders herum ausfallen. Als Verkündungstermin wurde der 14. August festgelegt. Danach kann es gut sein, dass sich das Oberlandesgericht in Nürnberg mit den drei Kratzern befassen muss.