Ex-Freundin bedrängt und bedroht? Mann akzeptierte Strafbefehl nicht – mit Erfolg

Von Josef Schaller · 16. Juli 2025 um 19:00

Es war eine verzwickte Angelegenheit, mit der sich das Amtsgericht Schwandorf am Dienstag zu befassen hatte. Auf der Anklagebank saß ein 25-jähriger Mann, der seiner 20-jährigen Ex-Freundin aus Schwandorf nachgestellt und mehrfach versucht haben soll, sie durch Bedrohungen zur Fortsetzung der Beziehung zu nötigen.

Es war eine verzwickte Angelegenheit, mit der sich das Amtsgericht Schwandorf am Dienstag zu befassen hatte. Auf der Anklagebank saß ein 25-jähriger Mann, der seiner 20-jährigen Ex-Freundin aus Schwandorf nachgestellt und mehrfach versucht haben soll, sie durch Bedrohungen zur Fortsetzung der Beziehung zu nötigen.

Am 26. August 2024 hatte die Geschädigte die Vorfälle zur Anzeige gebracht. Einen maßgeblichen Anteil daran hatte dabei offensichtlich auch deren damaliger neuer Freund. Wegen der äußerst widersprüchlichen Aussagen der beiden Zeugen, die zudem erheblich von ihren Angaben bei der polizeilichen Vernehmung abwichen, sah sich das Gericht nicht in der Lage, zu einem Urteil zu kommen. Nach Vorschlag von Richterin Katharina Bauer und mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren schließlich gemäß Paragraph 153 StPO eingestellt.

Angeklagter soll Steine ans Fenster der Ex geworfen haben

Der Widerspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl, wonach er zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verdonnert worden war, hat sich demnach gelohnt. Die muss er nämlich nicht zahlen und die Gerichtskosten übernimmt die Staatskasse.

Obwohl die Geschädigte im März 2024 nach dem Ende der Beziehung die Telefonnummer des Angeklagten blockierte, soll es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – zu vielfachen Kontaktversuchen durch den 25-Jährigen gekommen sein. Der gekränkte Ex-Freund hätte seine ehemalige Partnerin bedroht. Er soll unter anderem angekündigt haben, das Geschäft ihres Vaters anzuzünden und sie zu entführen. Er soll sogar damit gedroht haben, sie umzubringen. Doch es soll nicht nur bei Nachrichten geblieben sein. Laut Anklage soll der 25-Jährige auch vor der Wohnung der Geschädigten gestanden sein und mit Steinen gegen ihr Fenster geworfen haben.

Der Beschuldigte wollte von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nichts wissen. „Die Angaben meiner Ex-Freundin, die sie bei der Polizei gemacht hat, sind übertrieben. Das stimmt so nicht“, sagte er. Sie habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass sie die Beziehung nach zweieinhalb Jahren beenden wolle. Er habe wissen wollen, was los sei. Deshalb habe er so oft versucht, anzurufen. Die Steinwürfe gegen das Fenster der Geschädigten hat der 25-Jährige zugegeben. „Das haben wir während unserer Beziehung immer so praktiziert“, sagte er.

Angeklagter und Ex-Freundin waren trotz Trennung gemeinsam Shoppen

Die Geschädigte habe sogar mehrfach von sich aus den Kontakt mit ihm gesucht. Dabei habe sie ihm unter anderem mitgeteilt, dass sie ihre Familie verlassen wolle und dass sie ihn noch von ganzem Herzen liebe. Chat-Nachrichten, die der Angeklagte noch auf seinem Handy hatte und vom Dolmetscher vorgelesen wurden, dienten dem 25-Jährigen als Beweise.

Im Juli 2024 sollen sich beide noch zu einem gemeinsamen Einkaufsbummel getroffen haben. Beweisen konnte das der Angeklagte mit Fotos. Im August habe er schließlich erfahren, dass seine Ex einen neuen Freund habe. Dann habe er sie in Ruhe gelassen.

Die Geschädigte begründete ihre Anzeige damit, dass sie Angst gehabt habe. Sie sei von ihrem neuen Freund zur Anzeige gedrängt worden. Die an sie gerichtete Drohungen, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, habe sie nicht persönlich gehört. Die seien ihr von ihrem neuen Freund, von dem sie sich inzwischen ebenfalls getrennt habe, zugetragen worden. Die 20-Jährige äußerte noch im Gerichtssaal den Wunsch, dass ihre Anzeige zurückgenommen werde.

Verfahren am Amtsgericht Schwandorf wurde eingestellt

Etwas verwundert kommentierte der Staatsanwalt die Zeugenaussage der Geschädigten. „Können Sie hier frei reden?“, fragte er. Denn ihre Äußerungen wichen nämlich erheblich von ihren Angaben bei der polizeilichen Vernehmung ab.

Auch der zweite Zeuge, der damalige neue Freund der 20-Jährigen, konnte nichts zur Aufklärung beitragen. Er bestritt, dass er seine damalige Freundin zur Anzeige gedrängt habe. Außerdem habe er niemals von angeblichen Drohungen gesprochen. Richterin Katharina Bauer blieb nichts anderes übrig, als eine Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen.