Der Zoll erwischte ein Paar bei Neumarkt mit etwa 20 Messern und zwei Luftgewehren

Für ein Paar aus Thüringen endete der Umzug nach Niederbayern 2023 am Autohof an der A3 in Berg (Landkreis Neumarkt). Der Zoll entdeckte ein Waffenarsenal im Auto der beiden. Die Angeklagte behauptete, die Messer bei Wish und Temu bestellt zu haben. Für das Mitführen mussten sich die 26-Jährige und der 36-Jährige vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.
Das Bild vom Fund, das Richter Benedikt Niedermayer am Dienstag begutachtete, zeigte über 20 Messer, mehrere Wurfsterne und zwei Luftgewehre. Einige der Messer sind schätzungsweise 20 bis 30 Zentimeter lang. Die wurden für das Paar aber gar nicht zum Problem. Es sind die Kleinen, die sie nicht hätten mitführen dürfen.
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Drei Wurfsterne, ein Faustmesser, das nur wenige Zentimeter lang ist, und ein Butterfly-Messer ordneten die Beamten der 26-Jährigen zu. Zwei Faustmesser dem 36-Jährigen. „Eigentlich gehören alle mir“, sagte die Frau. Ihr Freund wollte sie nur schützen, weil bei der 26-Jährigen während der Kontrolle schon so viele Stichwaffen gefunden worden waren. Deswegen hatte er die Schuld an der Raststätte auf sich genommen. „Ich sammle diese Dinge gerne und hänge sie an die Wand“, sagte die sie.
Angeklagte bestellte Messer mit wenigen Klicks im Internet
Als die Waffenliebhaberin im Gerichtssaal erzählte, wo sie die Messer und Wurfsterne her hatte, dachte Niedermayer, er hätte sich verhört. „Ich habe sie bei Temu und Wish bestellt“, behauptete die 26-Jährige. Die beiden Online-Shops sind dafür bekannt, Ware aus China zu Kampfpreisen zu verschicken. „Die Messer bleiben manchmal im Zoll hängen“, sagte die Frau. Ihre große Sammlung lässt vermuten, dass das aber nicht allzu oft passiert. Niedermayer gegenüber versicherte sie, dass sie sogar die Kaufbelege besitze.
Laut Niedermayer, hätte die Strafe wesentlich üppiger ausfallen können.Weil sie einsichtig waren und sich mehrfach entschuldigten, blieb es für beide Angeklagte bei Geldstrafen für das Mitführen der Messer und Wurfsterne. Die 26-Jährige muss 4000 Euro, ihr Freund 1800 Euro Strafe zahlen.
Wegen alter Regelung: Keine Strafe für das Führen der Luftgewehre
Für die Luftgewehre von einem Markt in Polen bekam die 26-Jährige keine Strafe. Das, dank einer Regelung, die sogar Niedermayer nicht kannte, bevor er sich mit dem Fall befasst hatte: Wenn Luftgewehre vor 1971 oder vor 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt wurden, dürfe man diese noch besitzen und führen. Weil Alter und Herkunft der Waffen unklar waren und ein Gutachter laut Niedermayer unverhältnismäßig wäre, wurde der Teil des Verfahrens eingestellt.