Windrad-Anträge: Regenstaufs Bürgermeister kritisiert Planungsverband – Der ist gar nicht zuständig

Von Benedikt Baumgartner · 16. Juli 2025 um 11:00

Die Aufregung um die Zahl möglicher Windräder im Regental lässt im Regenstaufer Marktrat den Blick auf die Zuständigkeiten verschwimmen. Bürgermeister Josef Schindler kritisiert den Planungsverband – doch dessen Vorsitzender Andreas Meier kontert: Der Verband sei überhaupt nicht zuständig bei Genehmigungsanträgen.

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Die Aufregung um die Zahl möglicher Windräder im Regental lässt im Regenstaufer Marktgemeinderat den Blick auf die Zuständigkeiten verschwimmen. In der jüngsten Marktratssitzung stand ein Antrag der Max Bögl Wind AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet von Nittenau auf der Tagesordnung. Als Nachbargemeinde war der Regenstaufer Rat aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Im Zuge dessen kritisierte Bürgermeister Josef Schindler den Planungsstand des Regionalen Planungsverbands Oberpfalz-Nord und warf den Verantwortlichen vor, Abmachungen zu brechen. Nur: Der ist für Genehmigungen von Windrädern überhaupt nicht zuständig.

Bürgermeister und Landrat liegen über Kreuz

Schindler verwies in der Sitzung auf ein Treffen im März mit Verantwortlichen der Planungsverbände Regensburg und Oberpfalz-Nord, an deren Grenze Regenstauf liegt. Nun sei entgegen damaliger Überlegungen doch bereits ein Genehmigungsantrag gestellt worden. Andreas Meier, Verbandsvorsitzender und Landrat von Neustadt an der Waldnaab, erläutert in einem Schreiben an die MZ, dass in einem Treffen im Regenstaufer Rathaus im März explizit dargelegt worden sei, dass der Planungsverband nicht für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zuständig sei. „Wir weisen Vorrangflächen für Windenergie aus“, betont Martin Koppmann, Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbands Oberpfalz-Nord, auf MZ-Nachfrage. „Der Regionale Planungsverband hat keinen Einfluss darauf, ob ein Projektierer oder Investor einen Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen stellt“, schreibt Meier.

Schindler bleibt bei seiner Kritik: „Wenn er schneller gewesen wäre, wären Windkraftanlagen jetzt nicht mehr privilegiert.“ In der Planungsregion Regensburg werden bereits die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligungsrunde ausgewertet. Die Festsetzung der Windkraftvorrangflächen soll in dieser Region laut Schindler Mitte September erfolgen.

Öffentlichkeit wird bald erneut beteiligt

In der Region Oberpfalz-Nord ist das erste Beteiligungsverfahren im Rahmen der Regionalplanfortschreibung abgeschlossen. Laut Meier ist bei dem Gespräch im März ein Weg gesucht worden, die Zahl an Vorrangflächen rund um Regenstauf zu reduzieren. Dies sei vom Planungsverband Oberpfalz-Nord nach wie vor so vorgesehen. Entschieden werde am 22. Juli um 10 Uhr in der Stadthalle in Neustadt an der Waldnaab über das weitere Vorgehen. Danach gehe der Regionalplan Windenergie in das zweite öffentliche Beteiligungsverfahren. „Da kann sich jeder noch einmal äußern“, sagt Koppmann und stellt klar: „Solange der Regionalplan nicht in Kraft ist, kann jeder Windkraftanlagen planen und versuchen, sich eine Genehmigung zu holen.“ Erst wenn Regionalpläne rechtskräftig sind, entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete.