Kiesbank versus Deichbau in Kelheim: Bayerns oberstes Verwaltungsgericht verhandelt erneut

Die nächste Woche dürfte vorentscheidend sein für den künftigen Hochwasserschutz des Ortsteils Staubing (Stadt Kelheim): Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt am Dienstag, 15. Juli, mündlich über eine Klage, mit der der Landesbund für Vogelschutz den Bau eines Donau-Deichs verhindern will.
Seit Jahren wird darum gerungen, ob der Kelheimer Ortsteil Staubing einen Deich bekommt als Schutz vor Hochwasser. Mehrfach, zuletzt bei der Flut im Juni 2024, standen flussnahe Teile der Ortschaft unter Wasser, sehr zum Ärger der Betroffenen. Sie fordern, den seit Jahren geplanten Deich endlich zu bauen. Dies jedoch hält der Landesbund für Natur- und Vogelschutz (LBV) für den falschen Weg.
Der Naturschutzverband befürchtet, das Bauwerk beeinträchtige die Kiesbank in der Donau bei Staubing, die „in der bayerischen Donau einmalig“ und „für kieslaichende Fische wie die Barbe unersetzlich ist“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Verbands. Weil zudem auch ein Deich keinen 100-prozentigen Schutz biete, sei „die beste Lösung für Mensch und Natur eine ortsnahe Absiedlung betroffener Anwesen“, folgert Verbands-Geschäftsführer Helmut Beran. Der LBV ist federführend in dem Rechtsstreit, wird darin aber von Bund Naturschutz, Kreisfischereiverein und Fischereigenossenschaft Kelheim unterstützt.
Mit dem Thema Absiedlung wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wohl nicht befassen – er hat die Sorgfältigkeit der Planung zu prüfen, die dem Deichbau zugrunde liegt. In der Vergangenheit hatten Bayerns oberste Verwaltungsrichter daran bereits etwas auszusetzen.
Erste Genehmigung war „rechtswidrig und nicht vollziehbar“
Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Kelheim wurde 2021 vom VGH für „rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ,Donauauen zwischen Ingolstadt und Weltenburg‘ in Bezug auf eine Kiesbank in der Donau nicht untersucht worden war“, erinnert die VGH-Pressestelle in einer aktuellen Mitteilung. Schon der Entscheidung 2021 lag eine LBV-Klage zugrunde.
Das Landratsamt beauftragte daraufhin einen Fachgutachter mit einer „2D-Modellierung“, die den Einfluss eines Deichs auf die Kiesbank abschätzen soll. Dieses Gutachten „schließt wesentliche Veränderungen der Kiesbank mit großer Sicherheit aus“, so der VGH. Allerdings zweifelt der LBV die Methodik an und vermisst eine angemessene Prüfung von Alternativen.
LBV legt weiteres Gutachten vor
Der Verband hat selbst ein Gutachten beauftragt, bei Prof. Dr. Helmut Habersack, Lehrstuhlinhaber an der Universität für Bodenkultur in Wien. Es belege, dass „die eingesetzte 2D-Modellierung zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffes nicht ausreichend ist. Stattdessen wäre eine 3D-Modellierung zwingend notwendig“, heißt es in der LBV-Mitteilung. Immerhin sei der Flussabschnitt ein FFH-Gebiet und die Kiesbank „die wertvollste Struktur für Kieslaicher wie die Barbe und die Nase im deutschen Donauabschnitt“.
Aufseiten des Wasserwirtschaftsamts Landshut (WWA), das fachlich für die Planung des Deichs zuständig ist, sieht man dem mündlichen Verfahren und einem Urteil - das vermutlich erst Wochen später vorliegt - gelassen entgegen. „Wir haben das Gutachten gelesen“, darin aber keinen zwingenden Grund für die geforderte 3D-Modellierung entdeckt, sagt WWA-Leiter Patrik Giebel: Das Gutachten stelle lediglich fest, dass eine dreidimensionale Untersuchung besser sei als eine zweidimensionale; „das wissen wir natürlich auch“.
Aber die Donau bei Staubing sei kein reißender Wildbach, sondern ein Fluss mit relativ homogener Sohle, so dass das 2D-Modell aus WWA-Sicht reiche, so Giebel. Weshalb „wir unsere Hausaufgaben gemacht haben“, nämlich die fachliche Vorarbeit. „Über die politische Sinnhaftigkeit des Projekts haben wir nicht zu entscheiden.“
Diese Sinnhaftigkeit verneint der Kelheimer LBV-Kreisvorsitzende und Kreisrat Peter-Michael Schmalz, der sich nach eigenen Angaben „seit 2018 intensiv für eine naturverträgliche Lösung“ einsetzt. Er glaubt, dass „seit einem Jahr sowohl bei Landrat Martin Neumeyer, beim Kelheimer Bürgermeister Christian Schweiger, als auch bei den Hochwasserbetroffenen Bewegung in die Sache gekommen“ sei. Er selbst wirbt für die Absiedlung hochwasser-gefährdeter Anlieger.
Mehr Geld für Absiedler?
Schmalz, Umweltbeauftragter des Landrats, und Dr. Christian Stierstorfer, der „Donau-Beauftragte“ des LBV, erhoffen sich denn auch vom bevorstehenden VGH-Entscheid „die Grundlage für eine bessere Planung“. Nach ihren Informationen „steht ein Großteil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einer Absiedlung der zehn bis zwölf betroffenen Anwesen bei verbesserten Entschädigungszahlungen aufgeschlossen gegenüber“. Der Verband sieht zudem eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass die Absiedlung kostengünstiger wäre als der geplante Deich.
Für diesen liegt laut WWA-Leiter Giebel nun die Kostenschätzung des Ingenieurbüros vor: Sie beläuft sich auf sechs bis sieben Millionen Euro.