Sofortvollzug für Hochwasserschutz in Staubing: Vor einem „Go“ geht es vor Gericht

Seit dem Jahreswechsel ist der „Sofortvollzug“ für einen Damm an der Donau im Kelheimer Ortsteil Staubing beantragt. Doch weiter hört man nichts. Nun liegt der Grund auf der Hand.
Bald jährt sich das Kelheimer Juni-Hochwasser. Anfang Juni 2024 flutete die Donau einmal mehr den Dorfring im Ortsteil Staubing. Die Menschen dort kämpfen seit dem Jahrhundert-Hochwasser von 1999 um einen Hochwasserschutz. Seit Ende 2024 ist der „Sofortvollzug“ beantragt. Doch von offizieller Seite hört man nichts. Der Grund liegt in einem Gerichtstermin, der nun terminiert ist.
Am Dienstag, 15. Juli, ab 10 Uhr werden sich die betroffenen Protagonisten am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München treffen. Dann steht die mündliche Verhandlung zur LBV-Klage gegen den Staubinger Hochwasserschutz an, wie Pressesprecher Florian Schlämmer auf Nachfrage bestätigt.
Ursprünglicher Bescheid stammte von 2018
Erhoben worden war diese im Mai 2024. Sie richtet sich gegen den im April 2024 geänderten Planfeststellungsbeschluss, erlassen vom Kelheimer Landratsamt. Der ursprüngliche Bescheid stammte von 2018. Bevor das Landratsamt den Sofortvollzug genehmigt, wartet man im Kelheimer Donaupark wohl die „Grundsatz-Entscheidung“ aus München ab. Auf Nachfrage heißt es nur kurz, dass „Vertreter des Landratsamts bei der Verhandlung in München anwesend sein werden“. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.
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Dass man das Verfahren abwarten will, glaubt auch Patrik Giebel, der Leiter des Wasserwirtschaftsamts in Landshut. Denn grundsätzlich liege der „Ball“ nun beim Landratsamt. Zum Jahreswechsel hatte seine Behörde den Sofortvollzug beantragt und auf Wunsch des Landratsamts im Februar/März begründet. Mit Blick auf die Vorgeschichte und das im Raum stehende Risiko eines Rückbaus werde man dieses Verfahren und die richterliche Meinung dazu abwarten, sagt Giebel. Denn der Naturschutzverband hatte auch eine Klage gegen den Sofortvollzug in den Raum gestellt. Auch Vertreter zweier WWA-Abteilungen seien vom VGH beigeladen. Die Planungsabteilung als Antragsteller sowie die Gebietsabteilung als „amtliche Sachverständige“.

Behördenleiter Giebel hofft auf eine „zeitnahe Entscheidung“ im Verfahren. Derweil sind die „reinen Baukosten“ für einen Staubinger Damm kalkuliert. Knapp sechs Millionen Euro kommen auf Freistaat und Stadt zu.