Planlose Flucht und verbotener Sex: Haftstrafe für jungen Mann in Regensburg

Von André Baumgarten · 1. Juli 2025 um 17:00

Ein 21-Jähriger lernt eine Minderjährige auf TikTok kennen – gemeinsam schmieden er und das Mädchen einen Plan. Doch in einem Park in Regensburg endet am Ende alles mit einem Notfall-Einsatz. Was auf dem Weg dorthin passiert, bringt den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht und ins Gefängnis.

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Per Video sinniert ein 21-Jähriger darüber, dass er abhauen will und sucht dafür Begleiter. So lernt er ein Mädchen kennen, dass wie er selbst wohl mit einigen Problemen zu kämpfen hat. Seiner Flucht aus der Psychiatrie schließt sich die 13-Jährige schließlich an. In Regensburg endet das Ganze mit einem Notfall-Einsatz. Weil es auf dem Weg zu zwar einvernehmlichem, aber verbotenem Sex kam, gab es jetzt eine Haftstrafe ohne Bewährung für den Angeklagten.

Für zwei Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängt das Jugendschöffengericht ein Jahr und neun Monate Gefängnis gegen den jungen Mann. Der hatte nach einem Rechtsgespräch, das Anwalt Uwe Grabner angeregt hatte, alles gestanden. Es blieb beim Versuch einer Rechtfertigung: Er bereue sehr, dass er „sowas Abscheuliches getan habe“, erklärte der 21-Jährige. „Ich hätte einfach Nein sagen müssen.“

Wie sich herausstellte, waren in dem Fall sogar die Mordermittler der Kripo aktiv. Denn die offenbar planlose Flucht quer durch Deutschland endete in einer Regensburger Parkanlage. Der Rettungsdienst musste Ende November anrücken, weil nicht nur der junge Mann, sondern auch seine minderjährige Begleitung eindeutige Verletzungen aufwiesen. Es kam der Verdacht auf, beide hätten sich gegenseitig verletzt – offenbar mit Einverständnis des jeweils anderen. So, wie man es vorher wohl auch schon besprochen hatte.

Angeklagter alarmiert selbst die Retter

Kleinlaut musste der Angeklagte auf die Frage, ob denn nicht spätestens da Alarmglocken schrillten, zumal er der Erwachsene sei, einräumen: „Ja, ich hätte konsequent bleiben sollen“. Sie aber habe darauf bestanden. Als es im Fürst-Anselm-Park dann getan war, habe sie zugestimmt, doch den Rettungsdienst zu alarmieren. „Sonst hätte ich es heimlich getan“, ergänzte er noch. Im Prozess spielte das, was sich da abspielte, jedoch keine Rolle.

Nach einem Rechtsgespräch räumte der Angeklagte (li., hier im Gespräch mit Verteidiger Uwe Grabner) alles ein. - Foto: Baumgarten

Es ging vielmehr um zwei Vorfälle unweit des Düsseldorfer Flughafens und in einem Waldstück in München. Was dort ohne Verhütung passierte, war nicht gegen den Willen des Mädchens. Den Tatbestand des Kindesmissbrauchs erfüllte es dennoch. Ans Licht gebracht hatte das ein vager Verdacht der Eltern der 13-Jährigen. Die hatten offenbar von ihr verschickte Bilder entdeckt, als sie das Handy ihrer Tochter zu orten versuchten. Die Vermutung, es könnte dann auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein, äußert die Mutter bei der Polizei.

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Fakt ist: Über mehrere Monate baute der junge Mann mit dem Kind ein enges Vertrauensverhältnis auf. Erst mit Nachrichten, dann folgten Videotelefonate. Dass der 21-Jährige das bewusst tat, um sich an dem Kind vergehen zu können, erschien nicht wahrscheinlich. Erst, als beide die Flucht antreten – er aus einer psychiatrischen Klinik, sie von zu Hause –, treffen sie sich auch persönlich. Die zwei, das wird im Prozess klar, haben psychische Probleme.

Von der Haft direkt in die Therapie?

Die des Angeklagten müssen bearbeitet werden. Das stellte das Jugendschöffengericht klar und verurteilte ihn zu Haft ohne Bewährung. Vorsitzender Richter Ehrl ließ aber durchblicken, dass man eine Aufhebung des Haftbefehls erwägen würde, wenn er Hilfe bekommt. Um eine Therapie habe sich sein Mandant bemüht, betonte Anwalt Grabner. Einzig die Kostenzusage fehle noch. Erst wenn die vorliegt, so das Gericht, darf der 21-Jährige von Haft in Therapie wechseln.