So stehen Feuerwehr und Autobahnpolizei zu möglichem Führerscheinentzug für Gaffer

Immer wieder versammeln sich – auch im Landkreis Neumarkt – Schaulustige an Unfallstellen. Die Folgen können dramatisch sein. Deswegen forderte der Deutsche Feuerwehrverband jüngst, dass Gaffern künftig der Führerschein entzogen werden soll. Nur die Strafen zu erhöhen reicht Kreisbrandrat Jürgen Kohl und dem ehemaligen Stationsleiter der Autobahnpolizei Parsberg, Albert Scharbauer nicht.
Wie Kreisbrandrat Jürgen Kohl und der Stationsleiter der Autobahnpolizei Parsberg, Albert Scharbauer berichten, sei das Problem mit Gaffern im Landkreis Neumarkt in den letzten Jahren kleiner als in anderen Regionen. Der Grund: „Wir hatten in letzter Zeit keine sehr schweren Unfälle auf der Autobahn“, sagt Scharbauer, der sich vergangenen Donnerstag in den Ruhestand verabschiedet hat. Trotzdem gebe es immer wieder Fälle, in denen Leute durch ihre Schaulustigkeit die Einsatzkräfte behinderten oder sogar weitere Unfälle verursachten. „Die Gefahr, die von Gaffern ausgeht, wird unterschätzt“, sagt Scharbauer.
Große Gefahr: Auffahrunfälle auf der Autobahn
Es reiche schon, dass Autofahrer mit der Hoffnung, einen genaueren Blick auf das Geschehen zu erhaschen, abbremsen. Das löse in vielen Fällen eine Kettenreaktion aus. Auch, wenn die Autofahrer direkt dahinter aufmerksam sind, könne das Abbremsen viele hundert Meter weiter zu Auffahrunfällen führen. „Was es noch schlimmer macht ist, wenn die Leute dann noch aus dem Auto herausfilmen“, sagt Kreisbrandrat Jürgen Kohl. Das verschärfe vor allem für die Unfallbeteiligten, die sich meistens sowieso schon im emotionalen Ausnahmezustand befinden, die Situation.
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Dass jemand bei einem medizinischen Notfall das Handy zückt, ist vor knapp zwei Wochen in der Neumarkter Innenstadt passiert. Ein 20-Jähriger fotografierte einen hilflosen Mann und verschickte die Bilder auch noch. Auf ihn warte, laut Polizei, ein Strafverfahren. Schon wer beispielsweise auf der Autobahn langsamer wird, um einen Unfall zu beobachten, kann ein Bußgeld von 20 bis 1000 Euro aufgedrückt bekommen. Wer mitfilmt, begeht sogar eine Straftat und kommt entweder mit einer Geldstrafe davon oder landet bis zu zwei Jahre im Gefängnis.
Die Strafen zu erhöhen ist nur ein Baustein
Jürgen Kohl
Diese Strafen würden laut Karl-Heinz Banse aber nicht ausreichen. Sie seien zu abstrakt, um Gaffer abzuschrecken. Der deutsche Polizeichef fordert den Entzug des Führerscheins und bekam dafür vor wenigen Tagen Zuspruch von Union und SPD. Dass eine Strafverschärfung das Problem wirklich löst, bezweifeln sowohl Kohl als auch Scharbauer. „Die Strafen zu erhöhen ist nur ein Baustein“, findet Kohl. Man müsse sie dann auch durchsetzen. Und genau bei dem Punkt wird es schwierig.
Gaffer zu identifizieren ist schwierig
„Die Verfolgung ist ein Problem“, sagt Scharbauer. Denn nur das Kennzeichen des Autos reiche nicht, um herauszufinden, wer gegafft hat. „Bei einem Unfall vor drei Jahren war ein Videofahrzeug unterwegs“, so Scharbauer. Die Aufnahmen hätten bei der Überführung geholfen. So ein Auto und Beamte, die sich nur um Gaffer kümmern, zu jedem Unfall zu schicken, um das Recht besser durchzusetzen, sei personell nicht stemmbar.
Genau das gleiche Problem gibt es auch bei einem anderen Ansatz: Um störende Blicke gar nicht erst zuzulassen, könnte die Feuerwehr in der Theorie schon bei kleineren Unfällen einen Sichtschutz aufbauen. „Sichtschutz bedeutet aber auch immer mehr Ehrenamtliche Kräfte, die gebunden sind“, sagt Jürgen Kohl. Die hätten bei Unfällen ohnehin schon alle Hände voll zu tun. Außerdem könnte das Hilfsmittel vom Fahrtwind mitgezogen werden.
Wenn die Feuerwehr eine Straße sperrt, macht sie das nicht aus Jux und Tollerei
Jürgen Kohl
„Dass die Leute sensibilisiert sind, was das Abbremsen für einen kurzen Blick auslösen kann, ist am wichtigsten“, sagt Scharbauer. Auch, dass sich jeder an die Anweisungen der Rettungskräfte hält, sei wünschenswert und würde den Helfern viel Ärger ersparen. „Wenn die Feuerwehr eine Straße sperrt, macht sie das nicht aus Jux und Tollerei“, sagt Kohl.
Das droht Gaffern
Ordnungswidrigkeit: Wer gafft, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belangt werden. Behindert der Schaulustig dabei noch Rettungskräfte, indem er beispielsweise auf dem Seitenstreifen fährt oder Parkt, kommt mindestens ein Punkt dazu.
Straftat: Wer Fotos oder Videos von einem Unfall machtbegeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch wegen unterlassener Hilfeleistung können untätige Schaulustige verklagt werden.
Forderung: Der Vorschlag des Deutschen Feuerwehrverbandes, Gaffern an Unfallorten den Führerschein wegzunehmen hat viele Unterstützer. Dazu gehört auch die Bundestagsabgeordnete für Neumarkt und rechtspolitische Sprecherin der Union, Susanne Hierl.