Beinahe-Katastrophe in Regensburger Altstadt ist auch nach sechs Jahren noch ein Thema fürs Gericht

Von Rainer Wendl · 27. Juni 2025 um 05:00

Es waren dramatische Stunden, als im Juli 2019 der Dachstuhl eines Altstadt-Hauses in Regensburg lichterloh in Flammen stand. Juristisch ist der Fall immer noch nicht volständig aufgearbeitet.

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Brände sind in dieser Woche ein großes Thema in Regensburg. Am Dienstagabend brach im Dachstuhl eines denkmalgeschützten Wohnhauses in der Alten Nürnberger Straße Feuer aus, am Mittwochnachmittag wurde die frühere Gaststätte Dunnerkeil am Weinweg ein Raub der Flammen. Beide Fälle waren durchaus spektakulär, verliefen letztlich aber glimpflich.

Weitaus dramatischer ging es bei einem dritten Brandereignis zu, das bereits sechs Jahre zurückliegt und immer noch nicht vollumfänglich aufgearbeitet ist. Deshalb war es ebenfalls in dieser Woche Thema am Landgericht, bereits zum wiederholten Mal.

Der Schreck ist immer noch präsent

Rückblende: Am 25. Juli 2019, einem extrem heißen Sommertag, herrschte ab kurz nach 16 Uhr Ausnahmezustand in der Altstadt. Grund dafür war ein Feuer, das an der Fassade eines Hauses in der Steinergasse entstanden war und sich auf den Dachstuhl ausbreitete. Binnen Minuten stand dieser lichterloh in Flammen.

Die Folge war ein Feuerwehr-Großeinsatz, der sich über gut zwölf Stunden hinzog. Erst dann waren auch die letzten Glutnester gelöscht und es konnte mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass weitere Bereiche der eng bebauten Umgebung in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Ich wohne direkt daneben und musste das mit meinen drei kleinen Kindern aus nächster Nähe miterleben.

Anwohner und Kläger

Die Gefahr einer Katastrophe war also real – und einem bekannten Regensburger Immobilien-Unternehmer steckt der Schreck darüber auch sechs Jahre später noch in den Knochen. „Ich wohne direkt daneben und musste das mit meinen drei kleinen Kindern aus nächster Nähe miterleben“, beschrieb er am Mittwoch das vielstündige Bangen von damals.

Um nicht noch einmal in eine solche Situation zu kommen, pocht er auf „brandschutztauglich ausgeführte“ bauliche Maßnahmen am Nachbarhaus. Weil diese aus seiner Sicht immer noch nicht vorhanden sind, klagt er.

Wie das Gericht ausführte, geht es konkret um „die Beseitigung von Schäden an einer Grenzwand, welche infolge des Brandes entstanden sind, sowie die Entfernung von seitens der Beklagten angebrachten Installationen an der Grenzwand nach dem Brand“. Ziel der Klage sei eine brandschutzkonforme Ausgestaltung gemäß der Bayerischen Bauordnung. „Eine ordentliche Brandwand mit feuerbeständiger Platte“, ergänzte der Unternehmer.

Die Vertreterin der Beklagtenseite ließ dieses Ansinnen kalt. Sie argumentierte, dass die im Nachgang an den Brand veranlassten baulichen Veränderungen eher zu einer Verbesserung der Situation geführt hätten.

Die Beklagtenseite winkt ab

„Die Sanierung erfolgte gemäß den Vorgaben der öffentlichen Hand“, sagte sie. Weder ein Sachverständiger noch die Stadt sähen ein Problem.

Zudem sei die Klage rein formal nicht zulässig, weil die Beklagte gar nicht die Eigentümerin sei. Deshalb geht es nun erst einmal darum, die Eigentumsverhältnisse in dem Mehrparteienhaus zu klären. Dies soll bis 9. Juli passieren. Irgendwann danach wird der Brand vom Juli 2019 erneut Thema vor Gericht sein.