Klärschlamm: Kein Vetorecht für Stadt Schwandorf als Standortkommune

Von Hubert Heinzl · 26. Juni 2025 um 19:00

Ein Vetorecht für die Stadt Schwandorf beim Thema Klärschlamm wird es nicht geben. Ein entsprechender Antrag, den Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) im Auftrag des Stadtrats am Mittwoch im Zweckverband ZTKS einbrachte, wurde von der Verbandsversammlung abgeschmettert.

Das Thema hat eine längere Vorgeschichte. Bereits 2018 hatte sich der Schwandorfer Stadtrat gegen den Bau einer Anlage zur Verbrennung von Klärschlamm am Standort SAD ausgesprochen. Doch im Juli des vergangenen Jahres stellte der Müll-Zweckverband (ZMS) die Weichen genau in diese Richtung - und OB Feller stimmte als Verbandsrat ebenfalls zu. Im Stadtrat handelte er sich dafür harsche Kritik ein, wäre er doch an das Votum des Gremiums gebunden gewesen.

Die Fraktion von ÖDP und Grünen stellte im Dezember deshalb den Antrag, ein Vetorecht für die Stadt gegen eine Erweiterung des Zweckverbands Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) in der Satzung zu verankern. „Es ging uns darum, überhaupt noch einen Einfluss auf die weitere Entwicklung zu haben“, sagt rückblickend ÖDP-Stadtrat Alfred Damm. Im Schwandorfer Stadtrat gab es grünes Licht für den Antrag, ebenso im Zweckverband Verbandskläranlage, der sich im vergangenen April ebenfalls hinter den Vorstoß stellte.

Vom Verbands-Vize gab es Kritik

Bei der ZTKS-Versammlung am Mittwoch brachte Schwandorfs OB pflichtschuldig den Antrag ein – ohne nähere Begründung und ohne selbst das Wort zu ergreifen. Für Feller, der ja auch ZTKS-Vorsitzender ist, übernahm derweil Vize Martin Birner (CSU) die Sitzungsleitung. Der Neunburger Bürgermeister nahm kein Blatt vor den Mund und kritisierte den Vorstoß: „Eine gerechtere Lösung als einen Zweckverband gibt es nicht. Wir sollten nicht anfangen, eine Gemeinde zu fragen, ob Neumitglieder aufgenommen werden können.“

Etwas ausführlicher ist die Argumentation von ZTKS-Geschäftsleiter Thomas Knoll in der Sitzungsvorlage, die sich gegen eine Satzungsänderung ausspricht. Zweckverbände seien Solidargemeinschaften, heißt es darin. Angesichts der Tatsache, dass der ZTKS im zweistelligen Millionenbereich in den Bau von Anlagen investiere und hierfür umfangreiche Kredite in Anspruch genommen habe, sei es „von entscheidender Bedeutung, wer in Zukunft dieser Solidargemeinschaft beitreten soll“.

Die bestehende Regelung in der Satzung, wonach Neuaufnahmen nur mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden können, stellt laut Vorlagebericht eine breite Zustimmung der bestehenden Verbandsmitglieder sicher. Für ein „Sonderrecht eines Verbandsmitglieds, über die zukünftige Zusammensetzung der Verbandsversammlung zu entscheiden“, bestehe daher „kein Bedarf“.

Verstoß gegen Gleichbehandlung bemängelt

Im Antrag auf ein Veto für die Stadt Schwandorf sieht die ZTKS-Geschäftsleitung auch einen massiven Verstoß gegen die Gleichbehandlung aller Verbandsmitglieder. Und weiter: „Eine entsprechende Satzungsänderung wäre auch unter dem Gesichtspunkt der Willensbildung in einer repräsentativen Demokratie äußerst bedenklich.“ Denn im Extremfall könne dadurch selbst ein einstimmiger Beschluss über Neuaufnahmen vom Schwandorfer Stadtrat ausgehebelt werden.

Die Verbandsversammlung folgte dieser Einschätzung und lehnte die Satzungsänderung mit überwältigende Mehrheit ab. Nur OB Feller hatte – weisungsgemäß – dafür gestimmt.